Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 15-009-01-00, KG Ebelsberg (Wiener Straße – Ebelsberger Schlossweg) sowie die Aufhebung von Teilbereichen des Bebauungsplanes ST 101/1

K 5 · Ausschussantrag · 15. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde die Neuerfassung des Bebauungsplanes 15-009-01-00 für den Bereich Wiener Straße – Ebelsberger Schlossweg in der Katastralgemeinde Ebelsberg. Zugleich werden Teilbereiche des Bebauungsplanes ST 101/1 aufgehoben, wodurch die bisher rechtswirksamen Bebauungspläne im betroffenen Gebiet ersetzt werden. Der Wirkungsbereich wird durch Ebelsberger Schlossweg, Reitplatz und Wiener Straße begrenzt. Die Verordnung liegt zur öffentlichen Einsicht auf und tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Der Beschluss wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.

Schlagwörter (9):bebauungsplanebelsbergstadtplanungraumordnungverordnungflächenwidmungplanaufhebungwiener straßeebelsberger schlossweg
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Gemeinderat Koppler berichtet über K 5 Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 15-009-01-00, KG Ebelsberg (Wiener Straße – Ebelsberger Schlossweg) sowie die Aufhebung von Teilbereichen des Bebauungsplanes ST 101/1 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendung laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan 15-009-01-00, Wiener Straße – Ebelsberger Schlossweg, Neuerfassung (Stammplan), sowie die Aufhebung von Teilbereichen des Bebauungsplanes ST 101/1 wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 29. Juni 2023 betreffend Bebauungsplan 15-009-01-00, Wiener Straße - Ebelsberger Schlossweg, Neuerfassung (Stammplan) sowie die Aufhebung von Teilbereichen des Bebauungsplanes ST 101/1 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan 15-009-01-00 sowie die Aufhebung von Teilbereichen des Bebauungsplanes ST 101/1 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Ebelsberger Schlossweg Osten: Reitplatz Südwesten: Wiener Straße Katastralgemeinde Ebelsberg Der Plan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Geschäftsbereich Bau und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne und der Bebauungsplan ST 101/1 im Aufhebungsbereich aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Geschäftsbereiches Bau und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan 15-009-01-00, Wiener Straße – Ebelsberger Schlossweg, Neuerfassung (Stammplan), sowie die Aufhebung von Teilbereichen des Bebauungsplanes ST 101/1 wird erlassen.
Wortmeldungen (1)EinblendenAusblenden

Ich werde diesen Antrag ablehnen und später dazu eine Begründung abgeben.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Gegenstimmen von Gemeinderätin Schachner, MFG und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL mit Stimmenmehrheit angenommen.