Gewährung einer Subvention an die Bischof-Rudigier-Stiftung (Sanierung des Mariendoms im Jahr 2023); insgesamt 55.000 Euro

E 1 · Ausschussantrag · 13. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Verfassung

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Genehmigt wurde eine Förderung von maximal 55.000 Euro an die Bischof-Rudigier-Stiftung für Sanierungsarbeiten am Mariendom im Jahr 2023. Die Mittel sind an die Einhaltung der allgemeinen und speziellen Förderungsrichtlinien gebunden. Die Verrechnung erfolgt über die vorgesehenen Finanzpositionen im Fonds „Sonstige Subventionen“. Soweit keine andere Bedeckung vorhanden ist, kann die Finanzierung durch Fremdmittel erfolgen; deren Beschaffung und Aufnahme unterliegt den dafür vorgesehenen Zustimmungen und Genehmigungen. Der Beschluss wurde mit Stimmenmehrheit bei einer Stimmenthaltung angenommen.

Schlagwörter (10):kirchensanierungmariendomsubventionförderungdenkmalpflegekulturförderungfinanzierungfremdmittelstadtbudgetsonstige subventionen
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Bürgermeisterin Luger berichtet: E 1 Gewährung einer Subvention an die Bischof-Rudigier-Stiftung (Sanierung des Mariendoms im Jahr 2023); insgesamt 55.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz gewährt der Bischof-Rudigier-Stiftung für die Sanierungsarbeiten im Mariendom im Jahr 2023 eine Förderung in der Höhe von maximal 55.000 Euro. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 2. Die Verrechnung der Förderung in der Höhe von maximal 55.000 Euro für das Rechnungsjahr 2023 erfolgt auf der FiPos. 1.777100 ‚Kapitaltransfers an privaten Organisationen‘ mit dem HP02019 ‚Kapitaltransfers an privaten Institutionen‘ im Fonds 061000 ‚Sonstige Subventionen‘. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde."
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz gewährt der Bischof-Rudigier-Stiftung für die Sanierungsarbeiten im Mariendom im Jahr 2023 eine Förderung in der Höhe von maximal 55.000 Euro. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 2. Die Verrechnung der Förderung in der Höhe von maximal 55.000 Euro für das Rechnungsjahr 2023 erfolgt auf der FiPos. 1.777100 ‚Kapitaltransfers an privaten Organisationen‘ mit dem HP02019 ‚Kapitaltransfers an privaten Institutionen‘ im Fonds 061000 ‚Sonstige Subventionen‘. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde."
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Wir werden uns hier enthalten, danke.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen.