Abschluss eines Bestandvertrages für die Kinderbetreuungseinrichtung Poschacherpark

M 9 · Ausschussantrag · 22. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Genehmigt wurde der Abschluss eines Bestandvertrags zur Anmietung einer sechsgruppigen Kinderbetreuungseinrichtung in der Poschacherstraße 28. Die Stadt Linz mietet die Fläche von der GWG, damit die Kinder- und Jugend-Services Linz dort eine Betreuungseinrichtung betreiben können. Für den Bestandzins und die Betriebskosten entstehen laufende Kosten sowie einmalige Vergebührungskosten, die auf die Fonds für Kindergärten und Krabbelstuben aufgeteilt werden. Für vier Kindergartengruppen und zwei Krabbelstubengruppen sind ab 2024 entsprechende Budgetpositionen vorgesehen; ab 2026 ist weitere budgetäre Vorsorge einzuplanen. Der Beschluss wurde mehrstimmig angenommen, bei Enthaltung von LinzPlus.

Schlagwörter (9):kinderbetreuungkindergartenkrabbelstubebestandvertragmietebetriebskostenbudgetfinanzenstadtplanung
AntragstextEinblendenAusblenden
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, beim Antrag M 9 geht es um den Abschluss eines Bestandsvertrages zur Anmietung einer sechsgruppigen Kinderbetreuungseinrichtung in der Poschacherstraße 28. Vertragspartner sind die Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH (GWG) und die Stadt Linz, zum Zwecke des Betriebes einer Kinderbetreuungseinrichtung durch die Kinder- und Jugend-Services Linz (KJS). Es werden Kosten für den Bestandszins in Summe von 35.261 Euro plus Betriebskosten der Höhe von 1.500 Euro entstehen. Ich bitte um Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: 1. Der Abschluss des beiliegenden Bestandvertrages zur Anmietung einer 6-gruppigen Kinderbetreuungseinrichtung in der Poschacherstraße 28, 4020 Linz zwischen der GWG Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft m. b. H. und der Stadt Linz zum Zwecke des Betriebes einer Kinderbetreuungseinrichtung durch KJS mit einem monatlich wertgesicherten Bestandszins (exklusive Umsatzsteuer; inklusive kaufmännischer Reserve in der Höhe von 5 Prozent) (dies beinhaltet die Finanzierungskosten für die Immobilie inklusive Grundkosten sowie für die Einrichtung und Ausstattung, Instandhaltungs-, Bewirtschaftungs- und Betriebskosten, gesetzliche Rücklagen sowie Pauschale für Verwaltungskosten) von derzeit insgesamt 35.261 Euro exklusive USt sowie die monatlichen Betriebskosten für die Direktverrechnung in der Höhe von derzeit 1.500 Euro exklusive USt wird genehmigt. 2. Die Verrechnung der anteiligen Kosten für den monatlichen Bestandzins der vier Kindergartengruppen inklusive Finanzierungskosten für die Immobilie inklusive Grundkosten sowie für die Einrichtung und Ausstattung, Instandhaltungs-, Bewirtschaftungs- und Betriebskosten, gesetzlicher Rücklage, Pauschale für Verwaltungskosten und kaufmännischer Reserve in der Höhe von derzeit 19.524 Euro exklusive USt ab dem Rechnungsjahr 2024 erfolgt auf der FiPos 1.700200 (Miet- und Pachtaufwand) im Fonds 240000 (Kindergärten). 3. Die Verrechnung des anteiligen monatlichen Bestandzinses für mobile Einrichtung der 4 Kindergartengruppen in der Höhe von derzeit 3.773,81 Euro exklusive USt; inklusive Finanzierungskosten und kaufmännischer Reserve) ab dem Rechnungsjahr 2024 erfolgt auf der FiPos 1.700200 (Miet- und Pachtaufwand) im Fonds 240000 (Kindergärten). 4. Die Verrechnung der anteiligen monatlichen Betriebskosten für die Direktverrechnung für vier Kindergartengruppen in der Höhe von derzeit 1.000 Euro exklusive USt ab dem Rechnungsjahr 2024 erfolgt auf der FiPos 1.700200 (Miet- und Pachtaufwand) im Fonds 240000 (Kindergärten). 5. Die Verrechnung der anteiligen Kosten der Vergebührung des Bestandvertrages für vier Kindergartengruppen in der Höhe von 53.473,92 Euro für das Rechnungsjahr 2024 erfolgt auf der FiPos 1.710200 (öffentliche Abgaben, ohne Gebühren gem. FAG) im Fonds 240000 (Kindergärten). 6. Die Verrechnung der anteiligen Kosten für den monatlichen Bestandzins der zwei Krabbelstubengruppen (inklusive Finanzierungskosten für die Immobilie inklusive Grundkosten sowie für die Einrichtung und Ausstattung, Instandhaltungs-, Bewirtschaftungs- und Betriebskosten, gesetzlicher Rücklage, Pauschale für Verwaltungskosten und kaufmännischer Reserve) in der Höhe von derzeit 9.762 Euro exklusive USt ab dem Rechnungsjahr 2024 erfolgt auf der FiPos 1.700200 (Miet- und Pachtaufwand) im Fonds 430000 (Krabbelstuben). 7. Die Verrechnung des anteiligen monatlichen Bestandzinses für die mobile Einrichtung der zwei Krabbelstubengruppen in der Höhe von derzeit 2.201,19 Euro exklusive USt; inklusive Finanzierungskosten und kaufmännischer Reserve) ab dem Rechnungsjahr 2024 erfolgt auf der FiPos 1.700200 (Miet- und Pachtaufwand) im Fonds 430000 (Krabbelstuben). 8. Die Verrechnung der anteiligen Betriebskosten für die Direktverrechnung der zwei Krabbelstubengruppen in der Höhe von derzeit monatlich 500 Euro exklusive USt ab dem Rechnungsjahr 2024 erfolgt auf der FiPos 1.700200 (Miet- und Pachtaufwand) im Fonds 430000 (Krabbelstuben). 9. Die Verrechnung der anteiligen Kosten der Vergebührung des Bestandvertrages für die zwei Krabbelstubengruppen in der Höhe von 26.736,96 Euro für das Rechnungsjahr 2024 erfolgt auf der FiPos 1.710200 (öffentliche Abgaben, ohne Gebühren gemäß Finanzausgleichsgesetz) im Fonds 430000 (Krabbelstuben). 10. Für die mittelfristige Planung ab 2026 ist wiederum eine entsprechende budgetäre Vorsorge in den jeweiligen Voranschlägen zu treffen.
Wortmeldungen (1)EinblendenAusblenden

Danke, wir enthalten uns hier. Wir bezweifeln, dass diese Vereinbarung ein gutes Geschäft für Linz und die Allgemeinheit ist. Wir haben nämlich den Eindruck, dass das mittel- und langfristig für die öffentliche Hand eine eher teure Finanzierungsform ist. Das wollen wir nicht unterstützen. Uns wäre es lieber, wenn wir unsere städtischen Kernaufgaben selbst erledigen würden, anstatt diese zu delegieren. Was uns auch nicht klar ist, ist, wie hier die Ausschreibung beziehungsweise Bestellung stattgefunden hat. Das ist mit ein Grund, warum wir uns enthalten.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird mehrstimmig angenommen. Enthaltung: LinzPlus (2)