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Verordnung für eine Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30 km/h-Zone Spallerhof – Erweiterung ab dem Objekt Glimpfingerstraße 7 bis zum Kreuzungsbereich Wankmüllerhofstraße
E 3 · Ausschussantrag · 4. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz
Berichterstatter:
Ausschuss:Ausschuss für Mobilität und Verkehr
Ergebnis:angenommen
Quelle:PDF der Sitzung
Zusammenfassung
KI GeneriertBeschlossen wurde die Erweiterung der Tempo-30-km/h-Zone am Spallerhof bis zum Bereich Glimpfingerstraße 7 und Wankmüllerhofstraße. Die Verkehrsregelung gilt dauerhaft und ersetzt die bisherige Zone, die mit einer Verordnung vom 27. Mai 2021 festgelegt worden war. Grundlage ist der beiliegende Übersichtsplan der Verkehrsplanung vom 1. November 2021. Die Verordnung wurde erlassen und die Maßnahme einstimmig angenommen.
Schlagwörter (9):tempo 30 zonegeschwindigkeitsbeschränkungspallerhofverkehrsberuhigungverkehrsplanungstraßenverkehrverkehrssicherheitverordnungmobilität
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Stadträtin Mag.a Schobesberger berichtet über
E 3 Verordnung für eine Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30 km/h-Zone Spallerhof – Erweiterung ab dem Objekt Glimpfingerstraße 7 bis zum Kreuzungsbereich Wankmüllerhofstraße
und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag:
Der Gemeinderat beschließe:
„Die beiliegende Verordnung für eine Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30 km/h-Zone am Spallerhof wird erlassen.
Verordnung
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz erlässt im eigenen Wirkungsbereich nachstehende Verordnung vom 20. Jänner 2022, betreffend eine Geschwindigkeitsbeschränkung – Tempo 30 km/h-Zone am Spallerhof.
Verkehrszeichen:
Geschwindigkeitsbeschränkung –Tempo 30 km/h-Zone
(§ 52 lit. a Z. 10a und 10b StVO 1960 i.V.m. Z. 11a und 11b StVO 1960)
Bereich: Spallerhof, lt. beiliegendem Übersichtsplan des Magistrates Linz, Planung, Technik und Umwelt, Abt. Verkehrsplanung, vom 1. November 2021
Die bisherige Tempo 30 km/h-Zone, welche mit Verordnung vom 27. Mai 2021, GZ 0041808/2021 festgelegt wurde, wird behoben.
Die Verkehrsregelung gilt dauernd.
Rechtsgrundlagen in der gültigen Fassung:
§ 43 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960)
§ 94d Z. 4 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960)
§ 46 Abs. 1 Z. 3 Statut für die Landeshauptstadt Linz (StL 1992)“
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Die beiliegende Verordnung für eine Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30 km/h-Zone am Spallerhof wird erlassen.
Abstimmungsergebnis
Ergebnis: angenommen
Der Antrag wird einstimmig angenommen.