Verordnung für eine Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30 km/h-Zone und Tempo 30 km/h in der Linzer Innenstadt – Erweiterung ab der Lessingstraße 40 bis zur Kreuzung Schlossergasse

E 2 · Ausschussantrag · 4. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Mobilität und Verkehr

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde die Erweiterung der Tempo-30-Zone und der Tempo-30-Beschränkung in der Linzer Innenstadt ab der Lessingstraße 40 bis zur Kreuzung Schlossergasse. Die neue Verkehrsregelung gilt dauerhaft und ersetzt die bisherige Regelung aus dem Mai 2021. Grundlage ist ein beiliegender Übersichtsplan der Verkehrsplanung sowie die einschlägigen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und des Statuts für die Landeshauptstadt Linz. Die Verordnung wurde erlassen und einstimmig angenommen.

Schlagwörter (9):tempo 30geschwindigkeitsbeschränkungverkehrsberuhigunglinzer innenstadtverkehrsplanungstraßenverkehrsordnungverkehrssicherheitstadtverkehrmobilität
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Gemeinderat Steiger berichtet über E 2 Verordnung für eine Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30 km/h-Zone und Tempo 30 km/h in der Linzer Innenstadt – Erweiterung ab der Lessingstraße 40 bis zur Kreuzung Schlossergasse und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung für eine Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30 km/h-Zone und Tempo 30 km/h in der Linzer Innenstadt wird erlassen. Verordnung „Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz erlässt im eigenen Wirkungsbereich nachstehende Verordnung vom 20. Jänner 2022, betreffend eine Geschwindigkeitsbeschränkung – Tempo 30 km/h-Zone sowie eine Geschwindigkeitsbeschränkung – Tempo 30 km/h in der Linzer Innenstadt. Verkehrszeichen: 1. Geschwindigkeitsbeschränkung –Tempo 30 km/h-Zone (§ 52 lit. a Z. 10a und 10b StVO 1960 i.V.m. Z. 11a und 11b StVO 1960) 2. Geschwindigkeitsbeschränkung – Tempo 30 km/h (§ 52 lit. a Z. 10a und 10b StVO 1960) Bereich: Linzer Innenstadt, lt. beiliegendem Übersichtsplan Zentrum des Magistrates Linz, Planung, Technik und Umwelt, Abt. Verkehrsplanung, vom 21. Oktober 2021 Die bisherige Tempo 30 km/h-Zone und die Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30 km/h, welche mit Verordnung vom 27. Mai 2021, GZ 0056518/2019 festgelegt wurden, werden behoben. Die Verkehrsregelung gilt dauernd. Rechtsgrundlagen in der gültigen Fassung: § 43 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) § 94d Z. 4 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) § 46 Abs. 1 Z. 3 Statut für die Landeshauptstadt Linz (StL 1992)“
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Die beiliegende Verordnung für eine Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30 km/h-Zone und Tempo 30 km/h in der Linzer Innenstadt wird erlassen. Verordnung „Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz erlässt im eigenen Wirkungsbereich nachstehende Verordnung vom 20. Jänner 2022, betreffend eine Geschwindigkeitsbeschränkung – Tempo 30 km/h-Zone sowie eine Geschwindigkeitsbeschränkung – Tempo 30 km/h in der Linzer Innenstadt. Verkehrszeichen: 1. Geschwindigkeitsbeschränkung –Tempo 30 km/h-Zone (§ 52 lit. a Z. 10a und 10b StVO 1960 i.V.m. Z. 11a und 11b StVO 1960) 2. Geschwindigkeitsbeschränkung – Tempo 30 km/h (§ 52 lit. a Z. 10a und 10b StVO 1960)

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.