Verordnung nach § 11 Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991, KG Linz (ST210019 zum Bebauungsplan 09-016-01-01, westlich Lessingstraße 18); Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch

G 2 · Ausschussantrag · 8. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Mobilität und Verkehr

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde die Widmung von Grundflächen westlich der Lessingstraße 18 in der KG Linz zur Gemeindestraße. Grundlage ist der Straßenplan ST210019 zum Bebauungsplan 09-016-01-01, der die betroffenen Flächen als Verkehrsfläche für den Gemeingebrauch festlegt. Die Straße dient vorwiegend der Aufschließung der anliegenden Grundstücke. Die Verordnung nach § 11 Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991 wurde erlassen und tritt mit der Kundmachung in Kraft. Die Annahme erfolgte mit Stimmenmehrheit bei Stimmenthaltung der LinzPlus-Fraktion und von Gemeinderat Brandstetter.

Schlagwörter (10):gemeindestraßewidmungstraßengesetzbebauungsplanverkehrsflächegrundflächenaufschließunggemeingebrauchstadtplanungmobilität
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## Gemeinderätin Gotthartsleitner berichtet über G 2 Verordnung nach § 11 Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991, KG Linz (ST210019 zum Bebauungsplan 09-016-01-01, westlich Lessingstraße 18); Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: 459 „Die beiliegende Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991, ST210019 zum Bebauungsplan 09-016-01-01, westlich Lessingstraße 18, KG Linz, Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch, wird erlassen.“ ## Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 30. Juni 2022 gemäß § 11 Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991, ST210019 zum Bebauungsplan 09-016-01-01, westlich Lessingstraße 18, KG Linz, Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch, Nach § 11 Oö. Straßengesetz 1991 wird verordnet: ## § 1 Gemäß § 11 Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991 wird die im Straßenplan „ST210019“ der Planung, Technik und Umwelt vom 22. Dezember 2021, der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellte Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße und deren Widmung für den Gemeingebrauch genehmigt. Die Straße dient vorwiegend der Aufschließung der an dieser Verkehrsfläche liegenden Grundstücke. ## § 2 Die Lage und das Ausmaß der zur Gemeindestraße erklärten Grundflächen sind aus dem beim Magistrat Linz, Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an zur öffentlichen Einsicht aufliegenden Plan ersichtlich. ## § 3 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der zu Grunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“
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Die beiliegende Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991, ST210019 zum Bebauungsplan 09-016-01-01, westlich Lessingstraße 18, KG Linz, Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch, wird erlassen.
Wortmeldungen (1)EinblendenAusblenden

Wir enthalten uns hier.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der LinzPlus-Fraktion (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen.