Verordnung nach § 11 Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991, KG Linz (ST210019 zum Bebauungsplan 09-016-01-01, westlich Lessingstraße 18); Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch
G 2 · Ausschussantrag · 8. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz
Ausschuss:Ausschuss für Mobilität und Verkehr
Ergebnis:angenommen
Zusammenfassung
KI GeneriertBeschlossen wurde die Widmung von Grundflächen westlich der Lessingstraße 18 in der KG Linz zur Gemeindestraße. Grundlage ist der Straßenplan ST210019 zum Bebauungsplan 09-016-01-01, der die betroffenen Flächen als Verkehrsfläche für den Gemeingebrauch festlegt. Die Straße dient vorwiegend der Aufschließung der anliegenden Grundstücke. Die Verordnung nach § 11 Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991 wurde erlassen und tritt mit der Kundmachung in Kraft. Die Annahme erfolgte mit Stimmenmehrheit bei Stimmenthaltung der LinzPlus-Fraktion und von Gemeinderat Brandstetter.
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Wir enthalten uns hier.
Abstimmungsergebnis
Ergebnis: angenommen
Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der LinzPlus-Fraktion (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen.