Bebauungsplanänderung 09-016-01-01, KG Linz (Westlich Lessingstraße 18)

J 9 · Ausschussantrag · 8. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde die Bebauungsplanänderung 09-016-01-01 westlich der Lessingstraße 18 in der Katastralgemeinde Linz. Die Verordnung legt den Wirkungsbereich zwischen Grundstücksgrenzen, Lessingstraße und Nebenfahrbahn fest und wird nach Kundmachung öffentlich aufgelegt. Mit der Rechtswirksamkeit werden die bisher gültigen Bebauungspläne in diesem Bereich sowie das Neuplanungsgebiet Nr. 742 aufgehoben. Begründet wurde die Änderung durch die Vorlage zum Sachverhalt; in der Debatte wurde auf die Nähe zum Römerbergtunnel und die Eignung des Areals für Wohnverbauung hingewiesen. Die Verordnung wurde mit Stimmenmehrheit angenommen, bei Enthaltung von ÖVP, MFG und Gemeinderat Brandstetter.

Schlagwörter (9):bebauungsplanänderungraumordnungstadtplanungwidmungsrechtwohnverbauungrömerbergtunnelgrundstücksgrenzenöffentliche auflageplanungsrecht
AntragstextEinblendenAusblenden
Gemeinderat Mag. Rabengruber berichtet über J 9 Bebauungsplanänderung 09-016-01-01, KG Linz (Westlich Lessingstraße 18) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 09-016-01-01, Westlich Lessingstraße 18, wird erlassen.“ Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 30. Juni 2022 betreffend die Bebauungsplanänderung 09-016-01-01, Westlich Lessingstraße 18 Nach § 33 OÖ. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 09-016-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Grundstücksgrenze zu Grundstück Nr. 2085/9 u. Nr. 2063 – Widmungsgrenze zu Grünland - Grünzug Osten: Lessingstraße 18 Süden: Nebenfahrbahn Lessingstraße Westen: Grundstücksgrenze zu Grundstück Nr. 2085/4 – Widmungsgrenze zu Grünland - Grünzug Katastralgemeinde Linz Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. 479 § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 09-016-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne sowie das Neuplanungsgebiet Nr. 742 aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 09-016-01-01, Westlich Lessingstraße 18, wird erlassen.
Wortmeldungen (3)EinblendenAusblenden

Wir werden uns bei diesem Antrag enthalten, da es sich um ein problematisches Areal handelt, das auf Grund der Nähe zum Römerbergtunnel nicht für eine Wohnverbauung geeignet ist.

Wir, das Kollektiv, das in diesen Gemeinderat gewählt worden ist und ich als Person, die hier sitzt, wir entscheiden immer gemeinsam wie wir abstimmen und in diesem Sinne kann ich sagen, wir enthalten uns hier. Ich wollte das nur kurz erklären, weil das manchmal zu Irritationen führt. Das ist mir aber auch ein bisserl wurscht.

Herr Gemeinderat, diesen Eindruck haben Sie erweckt. Auch ich bin aus einem Kollektiv und auch wir entscheiden gemeinsam.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (9), MFG (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen.