Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 01-123-01-00 sowie gänzliche Aufhebung des Bebauungsplanes W 109/2 und Aufhebung eines Teilbereiches der Bebauungspläne W 109/3 und W 109, KG Linz (POST CITY)

G 1 · Ausschussantrag · 7. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde die Neuerfassung des Bebauungsplanes 01-123-01-00 für das Gebiet POST CITY in Linz. Gleichzeitig werden der Bebauungsplan W 109/2 vollständig sowie Teilbereiche der Bebauungspläne W 109/3 und W 109 aufgehoben. Der Wirkungsbereich wird durch Bahnhofplatz, Finanzamt, ÖBB-Gleiskörper, Grundstücke Nr. 1332/6 und 1332/9 sowie die Waldeggstraße begrenzt. Mit der Kundmachung im Amtsblatt tritt der Plan am folgenden Tag in Kraft und liegt für die öffentliche Einsicht auf. Der Beschluss wurde angenommen.

Schlagwörter (9):bebauungsplanpost citystadtplanungraumordnungplanungsrechtflächenwidmungaufhebunginfrastrukturbahnhofplatz
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Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan 01-123-01-00, POST CITY, Neuerfassung (Stammplan), sowie gänzliche Aufhebung des Bebauungsplanes W 109/2 und Aufhebung eines Teilbereiches der Bebauungspläne W 109/3 und W 109 wird erlassen.“ ## Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 24. Mai 2022 betreffend Bebauungsplan 01-123-01-00, POST CITY, Neuerfassung (Stammplan), sowie gänzliche Aufhebung des Bebauungsplanes W 109/2 und Aufhebung eines Teilbereiches der Bebauungspläne W 109/3 und W 109, Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: ## § 1 Der Bebauungsplan 01-123-01-00 wird erlassen und gleichzeitig der Bebauungsplan W 109/2 gänzlich und die Bebauungspläne W 109/3 und W 109 teilweise aufgehoben. ## § 2 Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Bahnhofplatz, Finanzamt Osten: ÖBB Gleiskörper Süden: Grundstück Nr. 1332/6, Nr. 1332/9, ÖBB Gleiskörper Westen: Waldeggstraße Katastralgemeinde 45203 Linz Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. 332 § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes 01-123-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne sowie der Bebauungsplan W 109/2 gänzlich und die Bebauungspläne W 109/3 und W 109 teilweise aufgehoben. § 4 Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
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Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan 01-123-01-00, POST CITY, Neuerfassung (Stammplan), sowie gänzliche Aufhebung des Bebauungsplanes W 109/2 und Aufhebung eines Teilbereiches der Bebauungspläne W 109/3 und W 109 wird erlassen.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan 01-123-01-00, POST CITY, Neuerfassung (Stammplan), sowie gänzliche Aufhebung des Bebauungsplanes W 109/2 und Aufhebung eines Teilbereiches der Bebauungspläne W 109/3 und W 109 wird erlassen.“