Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 01-123-01-00 sowie gänzliche Aufhebung des Bebauungsplanes W 109/2 und Aufhebung eines Teilbereiches der Bebauungspläne W 109/3 und W 109, KG Linz (POST CITY)
G 1 · Ausschussantrag · 7. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz
Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Ergebnis:angenommen
Zusammenfassung
KI GeneriertBeschlossen wurde die Neuerfassung des Bebauungsplanes 01-123-01-00 für das Gebiet POST CITY in Linz. Gleichzeitig werden der Bebauungsplan W 109/2 vollständig sowie Teilbereiche der Bebauungspläne W 109/3 und W 109 aufgehoben. Der Wirkungsbereich wird durch Bahnhofplatz, Finanzamt, ÖBB-Gleiskörper, Grundstücke Nr. 1332/6 und 1332/9 sowie die Waldeggstraße begrenzt. Mit der Kundmachung im Amtsblatt tritt der Plan am folgenden Tag in Kraft und liegt für die öffentliche Einsicht auf. Der Beschluss wurde angenommen.
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Abstimmungsergebnis
Ergebnis: angenommen
Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan 01-123-01-00, POST CITY, Neuerfassung (Stammplan), sowie gänzliche Aufhebung des Bebauungsplanes W 109/2 und Aufhebung eines Teilbereiches der Bebauungspläne W 109/3 und W 109 wird erlassen.“