Änderungsplan Nr. 216 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Linz (Untere Donaulände 11a)

J 3 · Ausschussantrag · 9. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Genehmigt wurde der Änderungsplan Nr. 216 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 für die Untere Donaulände 11a. Damit wird für den Wirkungsbereich in der Katastralgemeinde Linz eine neue Verordnung erlassen und die bisherige Widmung in diesem Bereich aufgehoben. Die Pläne liegen nach Kundmachung öffentlich zur Einsicht auf und treten am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Begründet wurde die Änderung mit der im Vorlageweg dargestellten raumordnerischen Anpassung; in der Debatte wurden Bedenken gegen die Sonderwidmungsfläche und eine mögliche Einschränkung künftiger Gestaltungsmöglichkeiten geäußert. Der Beschluss wurde mit Stimmenmehrheit angenommen, bei Stimmenthaltung mehrerer Fraktionen.

Schlagwörter (9):flächenwidmungsplanörtliches entwicklungskonzeptraumordnungwidmungsänderunguntere donauländestadtplanungverordnungöffentliche einsichtkatastralgemeinde linz
AntragstextEinblendenAusblenden
Gemeinderat Hubmann berichtet über J 3 Änderungsplan Nr. 216 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Linz (Untere Donaulände 11a) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 216 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Untere Donaulände 11a, wird erlassen.“ Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 22. September 2022 betreffend Änderungspläne Nr. 216 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Untere Donaulände 11a Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 216 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Grst. Nr. 553/16 Osten: Grst. Nr. 3176/8 Süden: Grst. Nr. 3176/8 Westen: Grst. Nr. 3176/8 Katastralgemeinde Linz Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4 Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtliche Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 216 aufgehoben. 578 § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rat-haus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor:
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 216 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Untere Donaulände 11a, wird erlassen.
Wortmeldungen (3)EinblendenAusblenden

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir enthalten uns hier, weil wir uns der Stellungnahme von Umweltanwalt Donat anschließen.

Auch wir werden uns hier enthalten.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, wir werden uns hier ebenfalls enthalten und zwar aus dem einfachen Grund, weil wir so wie der Umweltanwalt, auch der Meinung, dass sich die Stadt hier etwas verbaut und die Gestaltungsmöglichkeiten der Stadt für die Zukunft einschränkt. Wir sind auch der Meinung, dass diese Sonderwidmungsfläche G 2, die geschaffen wurde, zwar für die Obere Donaulände geeignet ist, weil dort auch kein öffentliches Interesse besteht, aber hier an der Unteren Donaulände, in diesem Park sozusagen als Solitär eigentlich nicht wirklich geeignet ist. Deshalb enthalten wir uns.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen Die Grünen (9), MFG (2), KPÖ (2), LinzPlus (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen.