Gewährung einer Subvention an die Vinzenzgemeinschaft Hl. Familie (Generalsanierung des Alten- und Pflegeheimes Sonnenhof Freinberg); maximal 3.247.400 Euro, aufgeteilt auf elf Rechnungsjahre, beginnend im Jahr 2026 bis zum Jahr 2035

E 1 · Ausschussantrag · 34. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Generationen, Soziales und Sport

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Die Generalsanierung des Alten- und Pflegeheimes Sonnenhof Freinberg wird mit einer Förderung von maximal 3.247.400 Euro unterstützt. Die Mittel gehen an die Vinzenzgemeinschaft Hl. Familie und werden auf elf Rechnungsjahre von 2026 bis 2036 verteilt, wobei die Auszahlung an die Vorlage des Verwendungsnachweises und die Einhaltung der Förderungsrichtlinien gebunden ist. Begründet wird die Unterstützung mit der Sicherung der Versorgung älterer und kranker Menschen sowie der notwendigen Erneuerung der Pflegeeinrichtung. Die Finanzierung erfolgt über die vorgesehenen Haushaltspositionen; soweit keine andere Bedeckung vorhanden ist, können Fremdmittel herangezogen werden. Beschlossen wurde die Förderung einstimmig.

Schlagwörter (10):pflegeheimgeneralsanierungförderungaltenpflegesozialesgesundheitkapitaltransferfremdmittelhaushaltvinzenzgemeinschaft
AntragstextEinblendenAusblenden
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, beim vorliegenden Antrag geht es um die Gewährung einer Förderung für die Generalsanierung des Alten- und Pflegeheimes Sonnenhof Freinberg an die Vinzenzgemeinschaft Hl. Familie in Höhe von 3.247.400 Euro. Ich ersuche um breite Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Stadt Linz gewährt der Vinzenzgemeinschaft Hl. Familie, Raimundstraße 23, 4020 Linz, für die Generalsanierung des Alten- und Pflegeheimes Sonnenhof Freinberg (vorbehaltlich eventueller Schadensersatzansprüche, die gegebenenfalls in Abzug zu bringen sind) eine Förderung in Höhe von maximal 3.247.400 Euro aufgeteilt auf 11 Rechnungsjahre, beginnend im Jahr 2026 bis zum Jahr 2035, zahlbar in jeweils zwei Jahresraten zu je 147.600 Euro (jährlich insg. 295.200 Euro) und im Jahr 2036 in zwei Tranchen zu je 147.700 Euro (insg. 295.400 Euro) nach Vorlage des Verwendungsnachweises in eben dieser Höhe. Die Stadt Linz gewährt der Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen beziehungsweise speziellen Förderungsrichtlinien. 2. Die Verrechnung der Förderung in Höhe von insgesamt maximal 3.247.400 Euro erfolgt ab dem Rechnungsjahr 2026 bis zum Jahr 2035 in jährlichen Raten in Höhe von 295.200 Euro sowie im Rechnungsjahr 2036 in Höhe von 295.400 Euro auf der Finanzposition 1.777100 (Kapitaltransfers an private Organisationen) mit dem Haushaltsprogramm HP02019 (Kapitaltransfers an priv. Organisationen) im Fonds 061000 (Sonstige Subventionen). Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.
Wortmeldungen (1)EinblendenAusblenden

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, die Summe ist beträchtlich. Gleichzeitig ist klar, die Versorgung alter und kranker Menschen ist unsere Kernaufgabe und eine, die wir leisten wollen und müssen. Deshalb stimmen wir der Finanzierung im Interesse der Bewohner*innen zu. Wir erwarten aber künftig dauerhafter und qualitativ bessere Lösungen, damit wir nicht in so kurzen Zyklen generalsanieren müssen.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.