Gewährung einer Subvention an die Vinzenzgemeinschaft Hl. Familie (Notlichtanlage, USV-Anlage, LED-Beleuchtung im Seniorenzentrum Sonnenhof Lenaupark); insgesamt 74.000 Euro, davon jeweils 37.000 Euro in den Rechnungsjahren 2024 und 2025

I 1 · Ausschussantrag · 22. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Generationen, Soziales und Sport

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Genehmigt wurde eine Förderung von maximal 74.000 Euro für die Vinzenzgemeinschaft Hl. Familie im Seniorenzentrum Sonnenhof Lenaupark. Finanziert werden damit eine Notlichtanlage, eine USV-Anlage und LED-Beleuchtung, deren Gesamtkosten mit rund 148.000 Euro angegeben wurden. Da vom Land Oberösterreich keine Fördermittel bereitgestellt werden, übernimmt die Stadt Linz etwa die Hälfte der Kosten. Die Subvention wird in zwei Jahresraten zu je 37.000 Euro in den Rechnungsjahren 2024 und 2025 ausbezahlt und an die Einhaltung der Förderungsrichtlinien gebunden. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Schlagwörter (10):förderungseniorenzentrumpflegeeinrichtungnotlichtanlageusv-anlageled-beleuchtungsozialesfinanzierungsubventionenergieeffizienz
AntragstextEinblendenAusblenden
Danke, geschätzte Frau Vizebürgermeisterin, geschätzter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die Vinzenzgemeinschaft Hl. Familie hat um Gewährung einer Förderung für eine Notlichtanlage, eine unterbrechungsfreie Stromversorgung und eine LED-Beleuchtung im Seniorenzentrum Lenaupark angesucht. Laut der Förderwerberin werden Kosten von ca. 148.000 Euro erwartet. Seitens des Landes Oberösterreich werden keine Fördermittel zur Verfügung gestellt. Wie in ähnlich gelagerten Fällen wird vorgeschlagen, dass die Stadt Linz das Ganze mit maximal 74.000 Euro, also ungefähr der Hälfte, fördert. Diese Subvention kann auf zwei Tranchen in zwei Jahren ausbezahlt werden. Ich ersuche um Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: 1. Die Stadt Linz gewährt der Vinzenzgemeinschaft Hl. Familie, Raimundstraße 23, 4020 Linz, für eine Notlichtanlage, eine USV Anlage (Unterbrechungsfreie Stromversorgung) und LED Beleuchtung im Seniorenzentrum Sonnenhof Lenaupark eine Förderung in Höhe von maximal 74.000 Euro, zahlbar in zwei Jahresraten zu je 37.000 Euro, beginnend im Rechnungsjahr 2024. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 2. Die Verrechnung der Förderung in Höhe von insgesamt 74.000 Euro kann auf der FiPos 1.777100 (Kapitaltransfers an private Organisationen) mit dem Haushaltsprogramm 02019 (Kapitaltransfers an private Organisationen) im Fonds 061000 (Sonstige Subventionen) in den Rechnungsjahren 2024 und 2025 (jeweils 37.000 Euro) erfolgen. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.