Änderungspläne Nr. 223 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 „Hechtweg 35a“ KG Posch

K 9 · Ausschussantrag · 15. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde die Erlassung von Änderungsplänen Nr. 223 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 für den Bereich Hechtweg 35a in der Katastralgemeinde Posch. Der Wirkungsbereich wird im Norden durch den südlich gelegenen Aumühlbach, im Osten durch Hechtweg 39, im Süden durch den nördlichen Hechtweg und im Westen durch einen Geh- und Radweg begrenzt. Mit der Rechtswirksamkeit werden die bisherigen Planfestlegungen in diesem Bereich aufgehoben; die Pläne liegen zur öffentlichen Einsicht auf. Die Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung im Amtsblatt folgenden Tag in Kraft. Der Beschluss wurde mit Stimmenmehrheit angenommen, bei Enthaltung mehrerer Fraktionen.

Schlagwörter (9):raumordnungflächenwidmungsplanörtliches entwicklungskonzeptumwidmunghechtwegposchstadtplanunggrünzugöffentliche einsicht
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Gemeinderätin Langbauer, BSc berichtet über K 9 Änderungspläne Nr. 223 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 „Hechtweg 35a“ KG Posch und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 223 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Hechtweg 35a, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 29. Juni 2023 betreffend Änderungspläne Nr. 223 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Hechtweg 35a Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 223 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: südlich Aumühlbach Osten: Hechtweg 39 Süden: nördl. Hechtweg Westen: Geh- und Radweg Katastralgemeinde Posch Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Geschäftsbereich Bau und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtliche Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 223 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel des Geschäftsbereiches Bau und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“
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Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 223 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Hechtweg 35a, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 29. Juni 2023 betreffend Änderungspläne Nr. 223 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Hechtweg 35a Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 223 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: südlich Aumühlbach Osten: Hechtweg 39 Süden: nördl. Hechtweg Westen: Geh- und Radweg Katastralgemeinde Posch Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Geschäftsbereich Bau und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtliche Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 223 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel des Geschäftsbereiches Bau und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
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Danke, der von Professor Roland Rainer vorgeschlagene Grünzug im Masterplan ist jetzt circa 30 Jahre alt. Jetzt liegt ein Antrag vor, der absolut nicht notwendig ist und eine Umwidmung nicht wirklich begründbar macht. Diese Umwidmung ist zwar klein, sie ist für uns aber doch auch ein Tabubruch. Dieses stückweise anknabbern eines Grünzuges und schmäler machen zum Bach hin, sollte eigentlich generell unterbunden werden. Geschützte Grünzüge machen eigentlich nur Sinn, wenn jeder Bürger in Linz das auch weiß und Begehrlichkeiten hintangestellt werden. Da geht es uns jetzt mehr ums Prinzip und wir werden uns deshalb enthalten.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von Die Grünen (9), MFG (2), LinzPlus (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL mit Stimmenmehrheit angenommen.