Verordnung nach § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, KG Linz (Bebauungsplan 01-123-01-00, POST CITY); Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße - Widmung für den Gemeingebrauch sowie Auflassung von Verkehrsflächen - Entziehung des Gemeingebrauchs

F 1 · Ausschussantrag · 7. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Mobilität und Verkehr

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Genehmigt wurde die Verordnung zur Erklärung von Grundflächen im Bereich des Bebauungsplans 01-123-01-00 „POST CITY“ zur Gemeindestraße und zur Widmung für den Gemeingebrauch. Zugleich werden Verkehrsflächen aufgelassen und der Gemeingebrauch entzogen. Die Straße dient vorwiegend der Aufschließung der anliegenden Grundstücke. Grundlage ist § 11 Abs. 1 und 3 des Oö. Straßengesetzes 1991; die Verordnung tritt mit dem Tag nach ihrer Kundmachung in Kraft. Die Vorlage wurde mit Stimmenmehrheit angenommen, bei Gegenstimmen mehrerer Fraktionen.

Schlagwörter (10):straßenwidmunggemeindestraßegemeingebrauchverkehrsflächenauflassungbebauungsplanpost cityaufschließungstraßengesetzverkehr
AntragstextEinblendenAusblenden
Gemeinderat Steiger berichtet über F 1 Verordnung nach § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, KG Linz (Bebauungsplan 01-123-01-00, POST CITY); Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße - Widmung für den Gemeingebrauch sowie Auflassung von Verkehrsflächen - Entziehung des Gemeingebrauchs und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, Bebauungsplan 01-123-01-00, POST CITY, KG 45203 Linz, Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch, Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs, wird erlassen.“ ## Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 24. Mai 2022 gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, Bebauungsplan 01-123-01-00, POST CITY, KG 45203 Linz, Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch, Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs Nach § 11 Oö. Straßengesetz 1991 wird verordnet: § 1 Gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991 wird die im Bebauungsplan 01-123-01-00, Plan ‚ST210013‘, der Planung, Technik und Umwelt vom 13. September 2021, der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellte 327 Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße und deren Widmung für den Gemeingebrauch sowie die Auflassung von Verkehrsflächen mit Entziehung des Gemeingebrauchs genehmigt. Die Straße dient vorwiegend der Aufschließung der an dieser Verkehrsfläche liegenden Grundstücke. § 2 Die Lage und das Ausmaß der zur Gemeindestraße erklärten Grundflächen sowie der als Verkehrsfläche aufzulassenden Grundflächen sind aus dem beim Magistrat Linz, Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an zur öffentlichen Einsicht aufliegenden Plan ersichtlich. § 3 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der zu Grunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen. Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor:
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Die beiliegende Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, Bebauungsplan 01-123-01-00, POST CITY, KG 45203 Linz, Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch, Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs, wird erlassen.
Wortmeldungen (3)EinblendenAusblenden

Danke Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, wir sehen, bei diesem Antrag, wie bekannt ist, die übergeordnete verkehrspolitische Entwicklung kritisch. Das hält uns auch davon ab, diesem Antrag zuzustimmen. Die Tiefgarage ist mit 2600 Stellplätzen, aus unserer Sicht zumindest sehr überdimensioniert. Wir haben dort schon bestehende Garagenplätze und wenn noch 2600 Plätze dazukommen, ist durch den induzierten, motorisierten Individualverkehr ein Verkehrsproblem vorprogrammiert. Wir haben de facto eine Ausweitung des Straßenraums zu Gunsten der PKW und dem stimmen wir nicht zu. Darüber hinaus ist die Verkehrsanbindung an den Bahnhof, aus Perspektive des Fuß- und Radverkehrs nicht optimal gelöst und wir hätten uns in Summe eine andere Prioritätensetzung in Bezug auf Verkehrsmittel gewünscht. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab.

Danke, Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, nachdem diese Vorlage recht eng mit den Anträgen aus der Städte- und Bauplanung, also G 1 und G 2 zusammenhängt, gilt das Abstimmungsverhalten, das ich gleich darlegen möchte, dann auch für die Anträge dort. Zur Post City wurde im Vorfeld schon viel gesagt. Kollege Langer hat jetzt auch wieder einige Kritikpunkte erwähnt und es werden wahrscheinlich noch einige kommen, die wir auch alle teilen. Ich glaube, dass man so ein Projekt im 21. Jahrhundert verkehrs- und klimapolitisch nicht mehr planen und bauen darf, vor allem, wenn dieses Areal über die beste Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel verfügt – Stichwort Stellplätze in der Tiefgarage und so weiter. Man hätte hier viel mehr auf die Anbindung im Umweltverbund schauen können und auch städtebaulich ist das Projekt, glaube ich, alles andere als zeitgemäß. Ich denke, das hängt damit zusammen und kommt dabei heraus, wenn große Investoren viel Profit aus dem zentralen städtischen Raum ziehen können oder ziehen wollen. Wie ich erfahren habe, hat es im Vorfeld auch bessere Projekte gegeben, die aber nicht zum Zug gekommen sind. Ich denke, der Grundfehler liegt darin, dass ehemals öffentliche Unternehmen, nämlich die Post, rein nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten, den Meistzahler ausgesucht haben. So schauen diese Projekte dann leider aus. 328 Ich hätte mir von der Stadt Linz mehr erwartet, nämlich sich dagegen zu wehren und das Allgemeininteresse mehr vor das private Interesse der Investoren zu stellen. Von uns gibt es eine Gegenstimme zu diesem Antrag und zu den Anträgen G 1 und G 2. Danke

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, auch von uns gibt es eine Gegenstimme, aus den Gründen die Helge Langer und Michael Schmida schon genannt haben. Bitter für mich persönlich ist, dass wir schon vor drei Jahren über die Mobilität und die Verkehrssituation dort gesprochen haben. Ich habe damals schon einen Antrag eingebracht, mit dem deutlichen Hinweis, dass die Planung von Rosinak & Partner nicht zeitgemäß ist und das Projekt zu Lasten des Rad- und Fußverkehrs geht und es dort de facto eine Verschlechterung geben wird. In der Zwischenzeit ist leider nichts passiert. Da können wir einfach nicht mitstimmen.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Gegenstimmen der Fraktionen von Die Grünen (10), MFG (2), KPÖ (2), LinzPlus (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen.