Änderungspläne Nr. 207 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Ufer (Wiener Straße 545 - 549)

K 6 · Ausschussantrag · 15. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde die Erlassung der Änderungspläne Nr. 207 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 für den Bereich Wiener Straße 545 bis 549 in der Katastralgemeinde Ufer. Die Verordnung legt den Wirkungsbereich mit Grenzen an Ebelsberger Schlossweg, Traundorfer Straße, Wiener Straße und der Widmungsgrenze Grünland fest. Mit der Rechtswirksamkeit werden die bisherigen Planfestlegungen im betroffenen Gebiet aufgehoben. Die Pläne werden öffentlich aufgelegt und treten mit dem auf die Kundmachung im Amtsblatt folgenden Tag in Kraft. Der Beschluss erfolgte mit Stimmenmehrheit bei einer Stimmenthaltung und einer Gegenstimme.

Schlagwörter (10):flächenwidmungsplanörtliches entwicklungskonzeptänderungspläneraumordnungstadtplanungwiener straßekatastralgemeinde uferverordnungöffentliche auflagewidmungsänderung
AntragstextEinblendenAusblenden
Gemeinderat Kühn berichtet über die Anträge K 6 und K 7 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendungen laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: K 6 Änderungspläne Nr. 207 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Ufer (Wiener Straße 545 - 549) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 207 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Wiener Straße 545 - 549, KG 45209 Ufer, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 29. Juni 2023 betreffend Änderungspläne Nr. 207 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Wiener Straße 545 - 549, KG 45209 Ufer Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 207 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Ebelsberger Schlossweg, nördliche Grenze Grst. Nr. 154/34 Osten: Traundorfer Straße Süden: Wiener Straße Westen: Widmungsgrenze Grünland Katastralgemeinde 45209 Ufer Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Geschäftsbereich Bau und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtliche Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 207 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel des Geschäftsbereiches Bau und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 207 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Wiener Straße 545 - 549, KG 45209 Ufer, wird erlassen.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag K 6 wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderätin Schachner, MFG und LinzPlus-Fraktion (2) sowie bei Gegenstimme von Gemeinderat Brandstetter, WANDEL mit Stimmenmehrheit angenommen.