Verordnung nach § 11 Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991 (Straßenplan ST240004, zwischen Nibelungenbrücke und Lentos, KG Linz); Erklärung von Grundflächen zum Radfahr- und Fußgängerweg - Widmung für den Gemeingebrauch

G 3 · Ausschussantrag · 29. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Mobilität und Märkte

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Die Umwidmung von Grundflächen zwischen Nibelungenbrücke und Lentos soll einen Radfahr- und Fußgängerweg samt Geh- und Radwegrampe ermöglichen. Dafür wird ein bisher als Grünstreifen für Dämme, Seitengräben und Begleitvegetation gewidmetes Areal nach dem Oö. Straßengesetz 1991 für den Gemeingebrauch als Verkehrsfläche festgelegt. Begründet wird dies mit der notwendigen Anpassung der Brückenführung, damit Radfahren auf der Oberwasser- und Unterwasserseite in beiden Fahrtrichtungen möglich wird. Kritisch gesehen wurde dabei der Wegfall des Schutzwegs an der unteren Donaulände und die Frage, ob die Planung ausreichend auf sanfte Mobilität ausgerichtet ist. Die Verordnung wurde mehrheitlich angenommen.

Schlagwörter (9):radwegfußgängerwegumwidmungstraßengesetznibelungenbrückelentossanfte mobilitätverkehrsplanunggemeingebrauch
AntragstextEinblendenAusblenden
Im Tagesordnungspunkt G 3 geht es um den Radfahr- und Fußgänger*innenweg bei der Brücke zwischen Brückenkopf und Lentos in Linz. Hierfür ist es notwendig, einen Grünstreifen, der für Dämme, Seitengräben und Begleitvegetationsstreifen gewidmet ist, umzuwidmen. Ich bitte hierfür um Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Die beiliegende Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991, Straßenplan ST240004, „Geh- und Radwegrampe“, KG Linz, Erklärung von Grundflächen zum Radfahr- und Fußgängerweg - Widmung für den Gemeingebrauch, wird erlassen.
Wortmeldungen (3)EinblendenAusblenden

Sehr geehrter Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank, im Antrag steht: ‚Durch Spurreduzierungen auf den Brückenfahrbahnen soll das Radfahren sowohl auf der Oberwasser- als auch auf der Unterwasserseite der Brücke in beiden Fahrtrichtungen ermöglicht werden.‘ An und für sich ist das ein Text, der nicht besonders infrage zu stellen ist. Angesichts der aktuellen Vorkommnisse muss ich dazu aber sagen, dass dieser Text bereits jetzt wieder obsolet ist. Es zeigt eindrucksvoll, wie unberechenbar die Verkehrsplanung in Linz teilweise ist. Wichtige Projekte abseits des Autoverkehrs werden nach peinlich kurzer Beobachtungszeit und ohne ausreichende Begleitmaßnahmen, sobald sie unter Druck geraten, wieder aufgegeben. Wir müssen dazusagen, dass wir uns unter nachhaltiger Verkehrsplanung, welche die Menschen aktiv einbindet und mitnimmt, etwas anderes vorstellen. Da braucht es dringend eine andere Gangart. Danke.

Vielen Dank Herr Bürgermeister, wir haben schon dem Beschluss im November zur Errichtung dieser Rampe nicht zugestimmt und werden dieser straßenrechtlichen Verordnung jetzt auch nicht zustimmen. Ich habe auch damals in meiner Wortmeldung gesagt, dass diese Planung schon wieder autogerecht ist, auch wenn die Infrastruktur für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen vorgesehen ist. Der Schutzweg an der unteren Donaulände, der Fußgänger*innen und Radfahrer*innen absoluten Vorrang gibt, kommt weg. Jetzt können Autos dort wieder ohne Einschränkungen fahren. Es gäbe andere Lösungen, die billiger wären und die eher dazu führen würden, dass wir von autogerechten Infrastrukturen wegkommen und den Autoverkehr einschränken. Deshalb werden wir uns jetzt enthalten. Danke.

Ich finde es immer recht spannend, wenn Anträge dazu genutzt werden, auf die Verkehrsplanung hinzuhacken. In diesem Fall hat das eine mit dem anderen gar nichts zu tun. Es wird zwar erwähnt, aber wir machen hier etwas für den Rad- und Fußgänger*innenverkehr. Ich finde es auch schade, dass man das dann umdreht und so sieht, als würde wieder nur irgendetwas für die Autofahrer*innen gemacht. Manchen hier herinnen kann man es eigentlich nie recht machen. In diesem Fall ist das ein klarer Antrag für sanfte Mobilität und ich bitte hierfür um Zustimmung.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. Enthaltung: Gemeinderätin Schachner/ehem. MFG, KPÖ (2), LinzPlus (2)