Änderung der Verordnung zur Sammlung von Siedlungsabfällen (Abfallordnung-Änderungsverordnung der Stadt Linz 2022)

J 1 · Ausschussantrag · 8. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Beschlossen wurde eine Änderung der Abfallordnung der Stadt Linz für die Sammlung von Siedlungsabfällen. Die Verordnung ergänzt eine Bestimmung zur Abfallwirtschaft und streicht die bisherige Vorgabe, bei Veranstaltungen nach Möglichkeit Mehrweggebinde und Mehrweggeschirr zu verwenden. Neu geregelt wird außerdem, dass Orte und Zeiten für die Abgabe von sperrigen Abfällen, Biotonnenabfällen, Grünabfällen und weiteren nicht abgeholten Abfällen auf der Homepage der Stadt Linz und an der Amtstafel kundgemacht werden. Die Änderung wurde einstimmig angenommen.

Schlagwörter (10):abfallordnungsiedlungsabfälleabfallwirtschaftmehrwegveranstaltungensperrabfallbiotonnenabfallgrünabfallkundmachungstadt linz
AntragstextEinblendenAusblenden
Stadtrat Prammer berichtet über ### J 1. Änderung der Verordnung zur Sammlung von Siedlungsabfällen (Abfallordnung-Änderungsverordnung der Stadt Linz 2022) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung – Verordnung zur Änderung der Abfallordnung der Stadt Linz – wird erlassen.“ **Verordnung** des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 30. Juni 2022 zur Änderung der Verordnung betreffend die Sammlung von Siedlungsabfällen (Abfallordnung-Änderungsverordnung der Stadt Linz 2022), Aufgrund des § 6 des Oö. Abfallwirtschaftsgesetzes 2009 - Oö. AWG 2009, LGBl. Nr. 71/2009 idgF. wird die Abfallordnung der Stadt Linz vom 10. März 2011, kundgemacht am 4. April 2011, wie folgt geändert: 1. In § 1 wird nach ,und haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle (gem. §‘ die Zahl ,2‘ ergänzt. 2. In § 5 entfällt folgender Absatz: (3) Bei Veranstaltungen sind zur Verringerung des Abfallaufkommens nach Möglichkeit Mehrweggebinde bzw. ist Mehrweggeschirr zu verwenden. Dies gilt insbesondere auch für Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen und dergleichen. 3. Dem § 8 wird folgender neuer Absatz angefügt: (7) Die Bekanntgabe der Orte und Zeiten, wo und wann sperrige Abfälle, Biotonnenabfälle und Grünabfälle sowie sonstige Abfälle deren Abholung nach dieser Abfall- ordnung nicht vorgesehen ist, abgegeben werden können, erfolgt durch Kundmachung auf der Homepage der Stadt Linz und durch Anschlag auf der Amtstafel der Stadt Linz.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Die beiliegende Verordnung – Verordnung zur Änderung der Abfallordnung der Stadt Linz – wird erlassen.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.