Kinderbetreuungseinrichtungen in Linz – Bedarfsprognose und Entwicklungskonzept September 2022 bis August 2025

F 1 · Ausschussantrag · 9. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Generationen, Soziales und Sport

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Genehmigt wurde das Bedarfs- und Entwicklungskonzept für Kinderbetreuungseinrichtungen in Linz für den Zeitraum 2022/23 bis 2024/25. Grundlage ist die gesetzlich vorgeschriebene Bedarfsprognose, die bis 2025 nur einen moderaten Ausbau von acht zusätzlichen Gruppen vorsieht, darunter drei Gruppen für Kindergärten und Krabbelstuben sowie zwei für Horte. Begründet wird der geringere Bedarf mit den erfolgreich umgesetzten Ausbauprogrammen der vergangenen Jahre und den seit 2018 sinkenden Geburtenzahlen. In den kommenden drei Jahren werden rund 220 zusätzliche Plätze in städtischen Kinderbetreuungs- und -bildungseinrichtungen benötigt. Die zuständigen Geschäftsbereiche wurden mit der Umsetzung des Ausbauprogramms beauftragt, und für 2025 ist ein Folgekonzept nach den dann geltenden gesetzlichen Grundlagen vorzulegen.

Schlagwörter (10):kinderbetreuungbedarfsprognoseentwicklungskonzeptkrabbelstubenkindergärtenhorteausbauprogrammgeburtenrückgangstadtforschungsoziales
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Vizebürgermeisterin Hörzing berichtet über F 1 Kinderbetreuungseinrichtungen in Linz – Bedarfsprognose und Entwicklungskonzept September 2022 bis August 2025 und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, gemäß § 17 Abs. 1 OÖ. Kinderbildungs- und betreuungsgesetz haben Gemeinden über 3000 Einwohnerinnen und Einwohner alle drei Jahre, ausgehend vom Bestand an Kinderbetreuungsplätzen den zukünftigen Bedarf zu erheben. Im Gegensatz zu den Vorjahren zeigt sich für den Zeitraum bis 2025 nur ein Bedarf an weiteren acht Gruppen. Das heißt im Vergleich zu den Vorjahren wirklich ein moderater Ausbau, das sind genau drei Gruppen für Kindergärten und Krabbel- stuben bzw. zwei für Horte. Dieser moderate Ausbau ist primär auf die erfolgreich umgesetzten Ausbauprogramme in der Vergangenheit zurückzuführen und die sinkenden Geburtenzahlen seit dem Jahr 2018. Somit werden wir in den kommenden drei Jahren ca. 220 zusätzliche Plätze in den städtischen Kinderbetreuungs- und -bildungseinrichtungen brauchen. Das ist die Fortschreibung eines bewährten und sehr guten Weges der Stadt Linz. Der Gemeinderat beschließe: 1. Das im Vorlagetext dargestellte Bedarfs- und Entwicklungskonzept für Kinderbetreuungseinrichtungen für den Zeitraum 2022/23 bis 2024/25 wird genehmigt. 2. Der Geschäftsbereich Soziales Jugend und Familie wird gemeinsam mit dem Kinder- und Jugendservice sowie dem Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau und den mitbetroffenen Geschäftsbereichen mit der Umsetzung des dargestellten Ausbauprogramms beauftragt. Die erforderlichen Umsetzungsbeschlüsse sind dem jeweils zuständigen Organ zur Beschlussfassung vorzulegen. 3. Der Geschäftsbereich Soziales Jugend und Familie wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Abteilung Stadtforschung im Jahr 2025 gemäß den dann gültigen gesetzlichen Grundlagen ein Folgekonzept zu erstellen und dies dem zuständigen Organ zur Beschlussfassung vorzulegen. Ich ersuche um Zustimmung.
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Der Gemeinderat beschließe: 1. Das im Vorlagetext dargestellte Bedarfs- und Entwicklungskonzept für Kinderbetreuungseinrichtungen für den Zeitraum 2022/23 bis 2024/25 wird genehmigt. 2. Der Geschäftsbereich Soziales Jugend und Familie wird gemeinsam mit dem Kinder- und Jugendservice sowie dem Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau und den mitbetroffenen Geschäftsbereichen mit der Umsetzung des dargestellten Ausbauprogramms beauftragt. Die erforderlichen Umsetzungsbeschlüsse sind dem jeweils zuständigen Organ zur Beschlussfassung vorzulegen. 3. Der Geschäftsbereich Soziales Jugend und Familie wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Abteilung Stadtforschung im Jahr 2025 gemäß den dann gültigen gesetzlichen Grundlagen ein Folgekonzept zu erstellen und dies dem zuständigen Organ zur Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.