Bebauungsplanänderung 08-071-01-01, KG Waldegg (Reuchlinstraße – Hanuschstraße)

G 3 · Ausschussantrag · 4. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Beschlossen wurde die Bebauungsplanänderung 08-071-01-01 in der Katastralgemeinde Waldegg zwischen Reuchlinstraße, Hanuschstraße und Paracelsusstraße. Die Verordnung legt den Wirkungsbereich fest, hebt die bisher rechtswirksamen Bebauungspläne in diesem Bereich auf und tritt nach Kundmachung in Kraft. In der Debatte wurde die Planung grundsätzlich nicht bestritten, aber von einzelnen Mandataren ein fehlender Fußweg beziehungsweise Schleichweg für sanfte Mobilität kritisiert. Außerdem wurde gefordert, den bestehenden Leerstand in Linz stärker zu erheben, um den künftigen Baubedarf besser beurteilen zu können. Die Verordnung wurde mit Stimmenmehrheit angenommen; mehrere Fraktionen enthielten sich, eine Gegenstimme kam von WANDEL.

Schlagwörter (10):bebauungsplanänderungwaldeggraumordnungstadtplanungfußwegsanfte mobilitätleerstandwohnungsbauverkehrsplanungöffentliche einsicht
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Gemeinderätin Zukan berichtet über G 3 Bebauungsplanänderung 08-071-01-01, KG Waldegg (Reuchlinstraße – Hanuschstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 08-071-01-01, Reuchlinstraße - Hanuschstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 20. Jänner 2022 betreffend die Bebauungsplanänderung 08-071-01-01, Reuchlinstraße – Hanuschstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 08-071-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Reuchlinstraße Osten: Hanuschstraße Süden: Paracelsusstraße sowie südl. Grenzen der Grundstücke Nr. 527/6 u. Nr. 527/7 Westen: westl. Grenzen der Grundstücke Nr. 522/3, Nr. 522/7 u. Nr. 527/7 Katastralgemeinde Waldegg Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 08-071-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Mag. Rabengruber: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, wir werden uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten, nicht, weil wir gegen diese Bebauungsplanänderung per se wären, die ist grundsätzlich gut, auch die Höhenentwicklung passt für uns, nur die Stellungnahme der Verkehrsabteilung, die wieder nur den motorisierten Individualverkehr sieht, können wir einfach so nicht nachvollziehen. Es gäbe hier die Möglichkeit, beim Umkehrhammer zur Andreas Plank Straße, einen Trampelpfad, einen Fußweg zu errichten, um die sanfte Mobilität voranzutreiben. Wir sollten auch an die Kinder denken, die vielleicht Freundschaften haben und einen 500 Meter oder 300 Meter Umweg machen müssen. Die Verkehrsplanung sollte in Zukunft darauf achten, dass es nicht nur Straßen geben muss, sondern auch Fußwege, die für viele Personen Abkürzungen bedeuten und somit auch wieder helfen würden, einen motorisierten Individualverkehr zu verhindern. Wir enthalten wir uns der Stimme, weil wir der Meinung sind, dass der Bebauungsplan einen kleinen Mangel aufweist. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Vizebürgermeister Mag. Baier: „Meine sehr geschätzten Damen und Herren, ich muss an dieser Stelle wieder einmal aufklären, weil hier sehr viel vermischt wird. Ich darf Sie darüber in Kenntnis setzen, dass die Verkehrsabteilung hier als Sachverständigendienst tätig wird, der unabhängig und weisungsfrei agiert. Man sollte in diesem Zusammenhang wissen, dass hier eine politische Einflussnahme weder vom Referenten, noch darüber hinaus möglich ist. Hier geht es um einen Sachverständigendienst, der im Verfahren bei einer Flächenwidmungsplanänderung oder Bebauungsplanänderung so wahrgenommen wird. Nur, damit Sie richtig einordnen können, wie diese Stellungnahmen zustande kommen." Gemeinderat Brandstetter: „Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wir werden gegen diesen Antrag stimmen, weil wir das Gefühl haben, dass die Stadt als erstes und wichtigstes Anliegen, den bestehenden Leerstand in unserer Stadt erheben soll und aufgrund dieser Datenlage in die Zukunft schauen und bestimmen sollte, wie viel Bauen in unserer Stadt eigentlich notwendig ist. Wir haben das Gefühl, dass in unserer Zeit, vielleicht auch, weil bestimmte Kapitalklassen Geld anlegen wollen, momentan sehr viel gebaut wird. Die Frage ist, ob das für den Markt entsprechend ist oder nicht. Insofern werden wir diesen Antrag ablehnen." Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir enthalten uns auch der Stimme. Ich melde mich jetzt spontan zu Wort, weil ich Markus Rabengruber in seinen Gedanken oder seiner Idee unterstützen will. Er hat das im Ausschuss schon zum Ausdruck gebracht. Ich habe das selbst nicht gesehen, aber er hat meines Erachtens vollkommen Recht, dass da ein Schleichweg möglich wäre, der die städtische Qualität in diesem Viertel verbessern würde. Herr Kolouch von der Stadtplanung hat auf die Frage von Herrn Rabengruber geantwortet, dass das von der Stadtplanung auch gesehen wurde und man sich daraufhin an die Verkehrsabteilung gewendet habe. Die Verkehrsabteilung hat wortwörtlich gemeint, dass man dort keinen Bedarf sieht. Das bedeutet, dass die Stadtplanung den städtebaulichen oder den stadtentwicklerischen Willlen vermissen lässt, dort für einen Schleichweg zu sorgen und dass die verschiedenen Abteilungen zusammenarbeiten. Das ist eigentlich der Punkt. Die Verkehrsabteilung hat schon korrekt gehandelt, aber es fehlt sozusagen am übergeordneten städtebaulichen Willen dort einen Schleichweg einzurichten. Es ist eine Kleinigkeit, aber es ist doch wichtig, wenn man das 200 Mal oder 100 Mal macht, wird die Stadt verbessert. Es wäre ein Leichtes gewesen, dort von den Bebauungsfenstern her einen Durchlass zu ermöglichen. Darum geht es, bei dem was Markus Rabengruber gesagt hat." Da die Berichterstatterin auf ihr Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von Die Grünen (8), MFG (2), KPÖ (2) und LinzPlus (2) sowie bei Gegenstimme von Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen.
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Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 08-071-01-01, Reuchlinstraße - Hanuschstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 20. Jänner 2022 betreffend die Bebauungsplanänderung 08-071-01-01, Reuchlinstraße – Hanuschstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 08-071-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Reuchlinstraße Osten: Hanuschstraße Süden: Paracelsusstraße sowie südl. Grenzen der Grundstücke Nr. 527/6 u. Nr. 527/7 Westen: westl. Grenzen der Grundstücke Nr. 522/3, Nr. 522/7 u. Nr. 527/7 Katastralgemeinde Waldegg Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 08-071-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
Wortmeldungen (4)EinblendenAusblenden

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, wir werden uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten, nicht, weil wir gegen diese Bebauungsplanänderung per se wären, die ist grundsätzlich gut, auch die Höhenentwicklung passt für uns, nur die Stellungnahme der Verkehrsabteilung, die wieder nur den motorisierten Individualverkehr sieht, können wir einfach so nicht nachvollziehen. Es gäbe hier die Möglichkeit, beim Umkehrhammer zur Andreas Plank Straße, einen Trampelpfad, einen Fußweg zu errichten, um die sanfte Mobilität voranzutreiben. Wir sollten auch an die Kinder denken, die vielleicht Freundschaften haben und einen 500 Meter oder 300 Meter Umweg machen müssen. Die Verkehrsplanung sollte in Zukunft darauf achten, dass es nicht nur Straßen geben muss, sondern auch Fußwege, die für viele Personen Abkürzungen bedeuten und somit auch wieder helfen würden, einen motorisierten Individualverkehr zu verhindern. Wir enthalten wir uns der Stimme, weil wir der Meinung sind, dass der Bebauungsplan einen kleinen Mangel aufweist. Danke.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren, ich muss an dieser Stelle wieder einmal aufklären, weil hier sehr viel vermischt wird. Ich darf Sie darüber in Kenntnis setzen, dass die Verkehrsabteilung hier als Sachverständigendienst tätig wird, der unabhängig und weisungsfrei agiert. Man sollte in diesem Zusammenhang wissen, dass hier eine politische Einflussnahme weder vom Referenten, noch darüber hinaus möglich ist. Hier geht es um einen Sachverständigendienst, der im Verfahren bei einer Flächenwidmungsplanänderung oder Bebauungsplanänderung so wahrgenommen wird. Nur, damit Sie richtig einordnen können, wie diese Stellungnahmen zustande kommen.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wir werden gegen diesen Antrag stimmen, weil wir das Gefühl haben, dass die Stadt als erstes und wichtigstes Anliegen, den bestehenden Leerstand in unserer Stadt erheben soll und aufgrund dieser Datenlage in die Zukunft schauen und bestimmen sollte, wie viel Bauen in unserer Stadt eigentlich notwendig ist. Wir haben das Gefühl, dass in unserer Zeit, vielleicht auch, weil bestimmte Kapitalklassen Geld anlegen wollen, momentan sehr viel gebaut wird. Die Frage ist, ob das für den Markt entsprechend ist oder nicht. Insofern werden wir diesen Antrag ablehnen.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir enthalten uns auch der Stimme. Ich melde mich jetzt spontan zu Wort, weil ich Markus Rabengruber in seinen Gedanken oder seiner Idee unterstützen will. Er hat das im Ausschuss schon zum Ausdruck gebracht. Ich habe das selbst nicht gesehen, aber er hat meines Erachtens vollkommen Recht, dass da ein Schleichweg möglich wäre, der die städtische Qualität in diesem Viertel verbessern würde. Herr Kolouch von der Stadtplanung hat auf die Frage von Herrn Rabengruber geantwortet, dass das von der Stadtplanung auch gesehen wurde und man sich daraufhin an die Verkehrsabteilung gewendet habe. Die Verkehrsabteilung hat wortwörtlich gemeint, dass man dort keinen Bedarf sieht. Das bedeutet, dass die Stadtplanung den städtebaulichen oder den stadtentwicklerischen Willlen vermissen lässt, dort für einen Schleichweg zu sorgen und dass die verschiedenen Abteilungen zusammenarbeiten. Das ist eigentlich der Punkt. Die Verkehrsabteilung hat schon korrekt gehandelt, aber es fehlt sozusagen am übergeordneten städtebaulichen Willen dort einen Schleichweg einzurichten. Es ist eine Kleinigkeit, aber es ist doch wichtig, wenn man das 200 Mal oder 100 Mal macht, wird die Stadt verbessert. Es wäre ein Leichtes gewesen, dort von den Bebauungsfenstern her einen Durchlass zu ermöglichen. Darum geht es, bei dem was Markus Rabengruber gesagt hat.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von Die Grünen (8), MFG (2), KPÖ (2) und LinzPlus (2) sowie bei Gegenstimme von Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen.