Grundkauf in der KG Kleinmünchen (Winetzhammerstraße / Thanhoferstraße) um den Kaufpreis in Höhe von 298.000 Euro sowie Eintragungsgebühr in Höhe von 3.278 Euro

F 3 · Ausschussantrag · 25. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Genehmigt wurde der Erwerb mehrerer Grundstücke in der KG Kleinmünchen im Bereich Winetzhammerstraße/Thanhoferstraße, die als Verkehrsflächen ausgewiesen und bereits ausgebaut sind. Die Flächen sollen als Eigentum der Stadt Linz übernommen und grundbücherlich bereinigt werden. Der Gesamtkaufpreis beträgt 298.000 Euro, zusätzlich fällt eine Eintragungsgebühr von voraussichtlich 3.278 Euro an. Die Kosten, Gebühren und Steuern werden grundsätzlich von der Käuferin getragen; die Verrechnung erfolgt über die vorgesehenen Haushaltspositionen. Der Kaufvertrag wurde zu den beiliegenden Bedingungen genehmigt und einstimmig angenommen.

Schlagwörter (9):grundstückskaufkleinmünchenverkehrsflächengrundstücksbereinigungstadtlinzliegenschaftserwerbstraßenbauhaushaltsverrechnungeintragungsgebühr
AntragstextEinblendenAusblenden
Sehr geehrter Vizebürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, hier geht es um Grundstücksbereinigungen im Bereich der Winetzhammerstraße / Thanhoferstraße. Die Grundstücke sind als Verkehrsflächen ausgewiesen, bereits ausgebaut und sollen als Eigentum der Stadt Linz übertragen werden. Vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates erwirbt die Stadt von der Stadt die Grundstücke um den Preis von 298.000 Euro. Ich ersuche um Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: 1. Die Stadt Linz, als Verwalterin des öffentlichen Gutes, erwirbt von der Stadt Linz, nach dem rechtswirksamen Bebauungsplan der Stadt Linz, BPL S 23-04-0100 - Betriebspark Franzosenhausweg aus EZ 49, KG 45202 Kleinmünchen, das Grundstück 917/3, im Ausmaß von 1.174 Quadratmeter und aus EZ 3204, KG 45202 Kleinmünchen, das Grundstück 806/10 im Ausmaß von 483 Quadratmeter und das Grundstück 955/9 im Ausmaß von 1.894 Quadratmeter, um den Gesamtkaufpreis von 298.000 Euro. 2. Sämtliche anfallenden Kosten, Gebühren und Steuern hat mit Ausnahme einer allfälligen Immobilienertragsteuer, die von der Verkäuferin zu tragen ist, die Käuferin selbst und allein zu übernehmen. 3. Im Übrigen erfolgt der Abschluss dieses Rechtsgeschäftes zu den in dem beiliegenden Kaufvertrag festgelegten Bedingungen und wird dieser genehmigt. 4. Die Verrechnung der Ausgaben für die Stadt Linz, als Verwalterin des öffentlichen Gutes, in Höhe von 298.000 Euro für das Rechnungsjahr 2024 erfolgt auf der Finanzposition 1.003109 (Grundstücke zu Straßenbauten), mit dem Haushaltsprogramm HP05006 (Erwerb von Grundstücken, Gebäuden) im Fonds 612100 (Gemeindestraßen - Straßenneubau). 5. Die Verrechnung der Ausgaben für die Eintragungsgebühr von voraussichtlich 3.278 Euro für das Rechnungsjahr 2024 erfolgt auf der Finanzposition 1.003100 (Grundstücke zu Straßenbauten), mit dem Haushaltsprogramm HP05006 (Erwerb von Grundstücken, Gebäuden) im Fonds 612100 (Gemeindestraßen - Straßenneubau). 6. Die Verrechnung der Einnahmen für die Stadt Linz, in Höhe von 298.000 Euro für das Rechnungsjahr 2024 erfolgt auf der Finanzposition 2.801109 (Veräußerung Grundstücke, Grundstückseinnahmen), mit dem Haushaltsprogramm HP90003 (Vermögensveräußerung) im Fonds 840000 (Grundbesitz).

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.