Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 01-038-01-00, KG Linz (Elisabethstraße – Eisenhandstraße)

K 4 · Ausschussantrag · 15. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde die Neuerfassung des Bebauungsplanes 01-038-01-00 für das Gebiet Elisabethstraße, Eisenhandstraße, Harrachstraße und Bethlehemstraße in der Katastralgemeinde Linz. Der neue Stammplan legt den Wirkungsbereich fest und hebt mit seiner Rechtswirksamkeit alle bisher in diesem Bereich geltenden Bebauungspläne auf. Die Vorlage wurde im Zusammenhang mit der Freihaltung von zehn Prozent der Grundstücksfläche im Innenhof, der Möglichkeit einer Tiefgarage und der fehlenden Festlegung für große Bäume sowie Solarnutzung diskutiert. Die Verordnung tritt nach Kundmachung in Kraft und liegt für die öffentliche Einsicht auf. Der Beschluss wurde mit Stimmenmehrheit angenommen; mehrere Fraktionen enthielten sich, eine Gemeinderätin stimmte wegen Befangenheit nicht mit.

Schlagwörter (9):bebauungsplanstadtplanunginnenhoftiefgaragebaumbepflanzungsolarnutzungklimaanpassungöffentliche einsichtraumordnung
AntragstextEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan 01-038-01-00, Elisabethstraße - Eisenhandstraße, Neuerfassung (Stammplan), wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 29. Juni 2023 betreffend Bebauungsplan 01-038-01-00, Elisabethstraße – Eisenhandstraße, Neuerfassung (Stammplan) Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan 01-038-01-00 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: Nordosten: Eisenhandstraße Süden: Harrachstraße Südwesten: Bethlehemstraße Westen: Elisabethstraße Katastralgemeinde Linz Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Geschäftsbereich Bau und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes 01-038-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Geschäftsbereiches Bau und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan 01-038-01-00, Elisabethstraße - Eisenhandstraße, Neuerfassung (Stammplan), wird erlassen.
Wortmeldungen (4)EinblendenAusblenden

Danke, Herr Bürgermeister, wir kritisieren an der gegenständlichen Vorlage, dass nur zehn Prozent der Grundstücksfläche im Innenhof von einer Unterbauung freizuhalten sind. Das ermöglicht wiederum den Bau einer großen Tiefgarage, aber keine Bepflanzung von großen Bäumen. Diese Zehn-Prozent-Marke ist auch nur aufgenommen worden, weil es einen Einwand der Oberösterreichischen Umweltanwaltschaft gegeben hat. Die Oberösterreichische Umweltanwaltschaft hat auch angeregt, die Solarnutzung in die Bebauungsplanung miteinzubringen, das ist aber nicht passiert. Ich weiß natürlich, dass das vielleicht in Zukunft über eine Ediktalverordnung kommen wird, man hätte das aber jetzt schon aufnehmen können. Ich habe mir das angeschaut, die Elisabethinnen haben nirgendwo eine Solaranlage am Dach, man hätte das dort aufnehmen können. Wir werden uns deshalb enthalten. Danke.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich kann mich Gemeinderat Michael Schmida nur anschließen. Auch wir haben dieselben Bedenken bei dieser Art von Bebauungspläne, wo Tiefgaragen unter den Höfen fast immer komplett möglich sind. Wir haben heute gerade das Klimawandelanpassungskonzept beschlossen und wir wissen, dass dieser Bebauungsplan im Zentrum von Linz liegt, also in der Innenstadt, die am meisten von der Hitzesteigerung betroffen sein wird. Gerade hier sollten eigentlich Bäume im Hof eine Selbstverständlichkeit sein. Solange das diesbezügliche Edikt, das Ediktalverfahren Nummer zwei nicht geändert wird, - wo dann auch wirklich festgeschrieben werden sollte, dass in den Höfen große Bäume auf gewachsenem Boden und nicht auf der Tiefgarage, zu pflanzen sind, - solange werden wir uns auch bei solchen Bebauungsplanänderungen, die das nicht berücksichtigen, enthalten. Danke.

Ich schließe mich der Argumentation der Vorredner an und werde mich ebenso enthalten.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, als Mitarbeiterin des Ordensklinikums Linz erkläre ich mich, bei Tagesordnungspunkt K 4 für befangen und werde hier nicht mitstimmen.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen Die Grünen (9), MFG (2), KPÖ (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Pühringer, LinzPlus stimmt wegen Befangenheit nicht mit.