Novellierung der Richtlinien über besondere Hilfeleistung an Hinterbliebene von Mitarbeiter*innen der Landeshauptstadt Linz sowie Übertragung der Zuständigkeit vom Gemeinderat auf den Stadtsenat (Hilfeleistungs-Übertragungsverordnung 2024)

N 1 · Ausschussantrag · 22. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Personalbeirat

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurden neue Richtlinien für besondere Hilfeleistungen an Hinterbliebene von Mitarbeiterinnen der Landeshauptstadt Linz. Hintergrund ist, dass die Landesrichtlinien seit dem Vorjahr auch für oberösterreichische Statutarstädte gelten und damit eine doppelte Regelung entstanden ist. Die städtische Richtlinie bleibt für Mitarbeiterinnen nach ABGB und für Lehrlinge bestehen, weil diese von der Landesregelung ausgenommen sind, aber weiterhin dieselben Ansprüche haben sollen. Zugleich wird die Zuständigkeit für die Gewährung der einmaligen besonderen Hilfeleistung vom Gemeinderat auf den Stadtsenat übertragen. Die Richtlinien und die Hilfeleistungs-Übertragungsverordnung 2024 wurden einstimmig angenommen.

Schlagwörter (10):hinterbliebenenhilfedienstrechtmitarbeiter*innenlehrlingestatutarstadtzuständigkeitsübertragungstadtsenatgemeinderechtpersonalwesensozialleistungen
AntragstextEinblendenAusblenden
Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Gemeinderat hat eigene Richtlinien über besondere Hilfeleistungen an Hinterbliebene von Bediensteten der Landeshauptstadt Linz festgelegt, da die diesbezüglichen Richtlinien des Landes bisher nicht auf die Mitarbeiter*innen der Statutarstädte anwendbar waren. Seit dem Vorjahr umfassen die Richtlinien des Landes im Gemeinde(verbands)bereich nun auch die oberösterreichischen Statutarstädte. Beide fast identen Richtlinien bestehen seither nebeneinander. Um die Doppelgleisigkeit aufzulösen, ersuche ich um Zustimmung zu den Veränderungen. Wichtig ist, dass es weiterhin eine städtische Richtlinie gibt. Diese wird aber nur für Mitarbeiter*innen nach ABGB und für Lehrlinge existieren, weil diese von der Landesrichtlinie ausgenommen sind, aber auch dieselben Ansprüche haben sollten. Ich ersuche um Zustimmung zum vorliegenden Antrag, damit wir die veränderte Richtlinie und auch die Übertragungsverordnung beschließen können.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: 1. Die beiliegenden Richtlinien über besondere Hilfeleistungen an Hinterbliebene von Mitarbeiter*innen der Landeshauptstadt Linz werden wie aus der Beilage a) ersichtlich beschlossen. 2. Die Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit zur Gewährung einer einmaligen besonderen Hilfeleistung an Hinterbliebene von Mitarbeiter*innen der Landeshauptstadt Linz vom Gemeinderat auf den Stadtsenat (Hilfeleistungs-Übertragungsverordnung 2024 - H-ÜV 2024) wird wie aus der Beilage b) ersichtlich erlassen.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.