Novellierung der Richtlinien über besondere Hilfeleistung an Hinterbliebene von Mitarbeiter*innen der Landeshauptstadt Linz sowie Übertragung der Zuständigkeit vom Gemeinderat auf den Stadtsenat (Hilfeleistungs-Übertragungsverordnung 2024)
N 1 · Ausschussantrag · 22. Sitzung
Zusammenfassung
KI GeneriertBeschlossen wurden neue Richtlinien für besondere Hilfeleistungen an Hinterbliebene von Mitarbeiterinnen der Landeshauptstadt Linz. Hintergrund ist, dass die Landesrichtlinien seit dem Vorjahr auch für oberösterreichische Statutarstädte gelten und damit eine doppelte Regelung entstanden ist. Die städtische Richtlinie bleibt für Mitarbeiterinnen nach ABGB und für Lehrlinge bestehen, weil diese von der Landesregelung ausgenommen sind, aber weiterhin dieselben Ansprüche haben sollen. Zugleich wird die Zuständigkeit für die Gewährung der einmaligen besonderen Hilfeleistung vom Gemeinderat auf den Stadtsenat übertragen. Die Richtlinien und die Hilfeleistungs-Übertragungsverordnung 2024 wurden einstimmig angenommen.
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Abstimmungsergebnis
Ergebnis: angenommen
Der Antrag wird einstimmig angenommen.