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Neuplanungsgebiet Nr. 5 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Lustenau (Gölsdorfstraße) - 2. Verlängerung
M 2 · Ausschussantrag · 22. Sitzung
Berichterstatter:
Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Ergebnis:angenommen
Quelle:PDF der Sitzung
Zusammenfassung
KI GeneriertBeschlossen wurde die zweite Verlängerung des Neuplanungsgebiets Nr. 5 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 in der KG Lustenau an der Gölsdorfstraße. Betroffen sind rund 250 ÖBB-Wohnungen im Bereich Füchselstraße–Gölsdorfstraße, die veräußert werden sollen. Das bestehende Neuplanungsgebiet bleibt um ein Jahr aufrecht, bis das kooperative Verfahren abgeschlossen ist. Die dazugehörige Verordnung wurde erlassen und einstimmig angenommen.
Schlagwörter (10):neuplanungsgebietflächenwidmungsplanstadtplanungkg lustenaugölsdorfstraßewohnungsbestandöbb-wohnungenkooperatives verfahrenverordnungwohnbau
AntragstextEinblendenAusblenden
Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, beim Antrag M 2 geht es um das Neuplanungsgebiet Nr. 5, Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4. Es handelt sich dabei um die 250 ÖBB-Wohnungen im Bereich Füchselstraße - Gölsdorfstraße, die veräußert werden sollen. Das dort bestehende Neuplanungsgebiet soll um ein Jahr verlängert werden, bis das kooperative Verfahren dort abgeschlossen ist. Ich ersuche um Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: Die beiliegende Verordnung betreffend Neuplanungsgebiet Nr. 5 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, 2. Verlängerung, wird erlassen.
Abstimmungsergebnis
Ergebnis: angenommen
Der Antrag wird einstimmig angenommen.