Gewährung einer Subvention an die KOOP Live-Marketing-GmbH (Linzer Krone Stadtfest 2023); maximal 48.000 Euro sowie einer Naturalförderung in Höhe von voraussichtlich 25.450 Euro

E 2 · Ausschussantrag · 15. Sitzung

Zusammenfassung

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Genehmigt wurde eine Förderung für das Linzer Krone Stadtfest 2023 der KOOP Live-Marketing-GmbH. Die Stadt Linz stellt dafür einen monetären Zuschuss von maximal 48.000 Euro sowie Naturalsubventionen von voraussichtlich bis zu 25.450 Euro für städtische Leistungen bereit. Die Auszahlung des Geldbetrags erfolgt in zwei Raten und ist an eine Förderungsvereinbarung, die Prüfung der Endabrechnung sowie die Einhaltung der Förderungsrichtlinien gebunden. Die Abwicklung und Koordination der Abrechnung übernimmt die Abteilung Innovation, Wirtschaft und EU; die Mittel werden aus dem Fonds für Förderung von Handel, Gewerbe und Industrie bedeckt. Der Beschluss wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.

Schlagwörter (10):stadtfestveranstaltungsförderungsubventionnaturalsubventionkulturveranstaltungwirtschaftsförderungförderungsvereinbarungstadtlinzbudgetabrechnung
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Gemeinderätin Gotthartsleitner berichtet über E 2 Gewährung einer Subvention an die KOOP Live-Marketing-GmbH (Linzer Krone Stadtfest 2023); maximal 48.000 Euro sowie einer Naturalförderung in Höhe von voraussichtlich 25.450 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz gewährt der KOOP Live-Marketing GmbH, 4221 Steyregg, Linzer Straße 47, für die Ausrichtung des Linzer Krone Stadtfests vom 18. - 20. August 2023, eine Förderung in Form eines monetären Zuschusses von maximal 48.000 Euro. Des Weiteren können für Leistungen der städtischen Geschäftsbereiche Stadtgrün und Straßenbetreuung (SGS), Gebäudemanagement und Tiefbau (GMT) und Feuerwehr und Katastrophenschutz (FW) im Ausmaß von voraussichtlich 50.900 Euro maximal 25.450 Euro als Naturalsubventionen in Anspruch genommen werden. Ein Selbstbehalt von 50 Prozent der tatsächlich in Anspruch genommenen städtischen Leistungen wird von den jeweiligen Geschäftsbereichen in Rechnung gestellt. 2. Die städtische Förderung wird auf Basis einer Förderungsvereinbarung, die auch die sonst für städtische Förderungen üblichen Rahmenbedingungen regelt, wie folgt zur Verfügung gestellt: Die Auszahlung des liquiden Förderungsbetrages in Höhe von maximal 48.000 Euro kann in zwei Raten zu je maximal 24.000 Euro erfolgen. Die erste Rate kann nach Vorlage der unterfertigten Förderungsvereinbarung und nach der Veranstaltung von der Firma KOOP abgerufen werden. Die zweite Rate wird nach Prüfung der Endabrechnung und der angeforderten Nachweise ausbezahlt. Der monetäre Förderungsbetrag wird bei einem Abgang von mehr als 48.000 Euro nicht erhöht und ist in der tatsächlich nachgewiesenen Höhe der Finanzierungslücke gedeckelt. Städtische Dienstleistungen im Gegenwert von maximal 25.450 Euro (Selbstbehalt 25.450 Euro) können vom Förderungswerber nach Bedarf bei den zuständigen Geschäftsbereichen als Naturalsubvention abgerufen werden. Die Geschäftsbereiche melden die Inanspruchnahme und den Zahlungseingang der Selbstbehalte an Geschäftsbereich Büro Stadtregierung Linz (BST)/Abteilung Innovation, Wirtschaft und EU als Koordinationsstelle. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 3. Die beiliegende Förderungsvereinbarung wird genehmigt. Mit der Abwicklung bzw. der Koordination der Abrechnungsvorgänge wird der Geschäftsbereich Büro Stadtregierung Linz (BST)/Abteilung Innovation, Wirtschaft und EU beauftragt. 4. Die Bedeckung bzw. Verrechnung der für diese Förderung benötigten liquiden Mittel erfolgt über die FiPos 1.755000 ‚Transfers an Unternehmen‘ im Fonds 789000 ‚Förderung Handel, Gewerbe und Industrie‘. Die Verrechnung der Einnahmen der Geschäftsbereiche Stadtgrün und Straßenbetreuung (SGS), Gebäudemanagement und Tiefbau (GMT) und Feuerwehr und Katastrophenschutz (FW) erfolgen auf den FiPos 2.816000 ‚Kostenbeiträge für sonstige Leistungen‘ mit FB 245 ‚Naturalsubventionen‘, in den Fonds 640100 ‚Sonstige Verkehrsleiteinrichtungen‘ (1500 Euro), 814000 ‚Straßen¬reinigung und Winterdienst‘ (6500 Euro), 860000 ‚Gärtnerei und Baumschule‘ (500 Euro), 859000 ‚Märkte‘ (14.000 Euro), 840100 ‚Grundbesitz - Öffentliches Gut‘ (750 Euro) und 162000 ‚Berufsfeuerwehr‘ (2200 Euro).“
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Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz gewährt der KOOP Live-Marketing GmbH, 4221 Steyregg, Linzer Straße 47, für die Ausrichtung des Linzer Krone Stadtfests vom 18. - 20. August 2023, eine Förderung in Form eines monetären Zuschusses von maximal 48.000 Euro. Des Weiteren können für Leistungen der städtischen Geschäftsbereiche Stadtgrün und Straßenbetreuung (SGS), Gebäudemanagement und Tiefbau (GMT) und Feuerwehr und Katastrophenschutz (FW) im Ausmaß von voraussichtlich 50.900 Euro maximal 25.450 Euro als Naturalsubventionen in Anspruch genommen werden. Ein Selbstbehalt von 50 Prozent der tatsächlich in Anspruch genommenen städtischen Leistungen wird von den jeweiligen Geschäftsbereichen in Rechnung gestellt. 2. Die städtische Förderung wird auf Basis einer Förderungsvereinbarung, die auch die sonst für städtische Förderungen üblichen Rahmenbedingungen regelt, wie folgt zur Verfügung gestellt: Die Auszahlung des liquiden Förderungsbetrages in Höhe von maximal 48.000 Euro kann in zwei Raten zu je maximal 24.000 Euro erfolgen. Die erste Rate kann nach Vorlage der unterfertigten Förderungsvereinbarung und nach der Veranstaltung von der Firma KOOP abgerufen werden. Die zweite Rate wird nach Prüfung der Endabrechnung und der angeforderten Nachweise ausbezahlt. Der monetäre Förderungsbetrag wird bei einem Abgang von mehr als 48.000 Euro nicht erhöht und ist in der tatsächlich nachgewiesenen Höhe der Finanzierungslücke gedeckelt. Städtische Dienstleistungen im Gegenwert von maximal 25.450 Euro (Selbstbehalt 25.450 Euro) können vom Förderungswerber nach Bedarf bei den zuständigen Geschäftsbereichen als Naturalsubvention abgerufen werden. Die Geschäftsbereiche melden die Inanspruchnahme und den Zahlungseingang der Selbstbehalte an Geschäftsbereich Büro Stadtregierung Linz (BST)/Abteilung Innovation, Wirtschaft und EU als Koordinationsstelle. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 3. Die beiliegende Förderungsvereinbarung wird genehmigt. Mit der Abwicklung bzw. der Koordination der Abrechnungsvorgänge wird der Geschäftsbereich Büro Stadtregierung Linz (BST)/Abteilung Innovation, Wirtschaft und EU beauftragt. 4. Die Bedeckung bzw. Verrechnung der für diese Förderung benötigten liquiden Mittel erfolgt über die FiPos 1.755000 ‚Transfers an Unternehmen‘ im Fonds 789000 ‚Förderung Handel, Gewerbe und Industrie‘. Die Verrechnung der Einnahmen der Geschäftsbereiche Stadtgrün und Straßenbetreuung (SGS), Gebäudemanagement und Tiefbau (GMT) und Feuerwehr und Katastrophenschutz (FW) erfolgen auf den FiPos 2.816000 ‚Kostenbeiträge für sonstige Leistungen‘ mit FB 245 ‚Naturalsubventionen‘, in den Fonds 640100 ‚Sonstige Verkehrsleiteinrichtungen‘ (1500 Euro), 814000 ‚Straßen¬reinigung und Winterdienst‘ (6500 Euro), 860000 ‚Gärtnerei und Baumschule‘ (500 Euro), 859000 ‚Märkte‘ (14.000 Euro), 840100 ‚Grundbesitz - Öffentliches Gut‘ (750 Euro) und 162000 ‚Berufsfeuerwehr‘ (2200 Euro).“
Wortmeldungen (4)EinblendenAusblenden

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, bei diesen hellseherischen Qualitäten braucht man sich fast nicht mehr zu Wort melden. Wir werden uns bei diesem Antrag tatsächlich in bewährter Weise enthalten.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die KPÖ ist wie jedes Jahr der Meinung, dass ein Medienkonzern keine zusätzliche Förderung durch die Stadt benötigt. Wir werden daher dagegen stimmen. Danke.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich habe es bereits in der Ausschusssitzung gesagt, dass ich das nicht als Aufgabe der Gemeinde sehe. Ich werde mich deshalb enthalten.

Mir wurde gesagt, dass in der Familie Dichand durchaus sehr viel Privatvermögen vorhanden ist, soviel, dass man sogar bei der ÖVP interveniert. Wir werden dementsprechend auch dagegen stimmen.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von Die Grünen (8), MFG (2), LinzPlus (2) sowie bei Gegenstimmen von der KPÖ-Fraktion (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL mit Stimmenmehrheit angenommen.