Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz betreffend die Aufhebung der Versteigerungsabgabeordnung
J 2 · Ausschussantrag · 36. Sitzung
Ausschuss:Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Finanzen
Ergebnis:angenommen
Zusammenfassung
KI GeneriertDie Versteigerungsabgabeordnung der Stadt Linz wird aufgehoben und tritt mit Ablauf des 31. Jänner 2026 außer Kraft. Die Abgabe stammt aus dem Jahr 1996 und sollte gewerbliche freiwillige Versteigerungen besteuern, erfüllt diesen Zweck heute aber kaum mehr, weil sich der Markt zu Online-Auktionen verlagert hat und Zwangs- sowie Online-Versteigerungen ohnehin nicht erfasst sind. Betroffen wären damit vor allem Versteigerungen zugunsten gemeinnütziger Organisationen, deren Erlöse vollständig wohltätigen Zwecken zufließen. Die Abschaffung wird als Beitrag zur Entbürokratisierung und als Entlastung für gemeinnützige Organisationen begründet. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.
AntragstextEinblendenAusblenden
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Wortmeldungen (1)EinblendenAusblenden
Danke schön, werte Kolleginnen und Kollegen, das ist ein NEOS-Klassiker im besten Sinn. Eine veraltete Regel, die heute mehr Aufwand als Nutzen produziert, gehört weg. Weniger Bürokratie und mehr Klarheit – dazu gibt es eine Zustimmung von uns. Gleichzeitig gibt es den Aufruf, weitere städtische Abgaben auf den Prüfstand zu stellen, wie zum Beispiel die sogenannte ‚Luftsteuer‘. Danke schön.
Abstimmungsergebnis
Ergebnis: angenommen
Der Antrag wird einstimmig angenommen.