Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz betreffend die Aufhebung der Versteigerungsabgabeordnung

J 2 · Ausschussantrag · 36. Sitzung

Zusammenfassung

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Die Versteigerungsabgabeordnung der Stadt Linz wird aufgehoben und tritt mit Ablauf des 31. Jänner 2026 außer Kraft. Die Abgabe stammt aus dem Jahr 1996 und sollte gewerbliche freiwillige Versteigerungen besteuern, erfüllt diesen Zweck heute aber kaum mehr, weil sich der Markt zu Online-Auktionen verlagert hat und Zwangs- sowie Online-Versteigerungen ohnehin nicht erfasst sind. Betroffen wären damit vor allem Versteigerungen zugunsten gemeinnütziger Organisationen, deren Erlöse vollständig wohltätigen Zwecken zufließen. Die Abschaffung wird als Beitrag zur Entbürokratisierung und als Entlastung für gemeinnützige Organisationen begründet. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Schlagwörter (9):versteigerungsabgabeabgabenaufhebungentbürokratisierunggemeinnützige organisationenonline-auktionenfinanzenwirtschaftsatzungkommunalabgabe
AntragstextEinblendenAusblenden
Vielen Dank, sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Im vorliegenden Antrag geht es um die Aufhebung der Versteigerungsabgabeordnung. Diese gibt es in der Stadt Linz seit 1996 und sie wurde ursprünglich eingeführt, um gewerbliche freiwillige Versteigerungen zu besteuern. Dieser Zweck ist heute so nicht mehr gegeben. Das liegt zum Beispiel auch daran, dass große Auktionshäuser auf Online-Auktionen umgestellt haben oder Zwangsversteigerungen oder Online-Versteigerungen ohnehin nicht der Abgabe unterliegen. Es ist jetzt eher so, dass Versteigerungen betroffen sind, bei denen die Erlöse vollständig gemeinnützigen Organisationen zugutekommen. Wir glauben auch, dass darüber hinaus die Abschaffung dieser Versteigerungsabgabe eine sinnvolle Maßnahme zur Entbürokratisierung ist. Sie wirkt sich, insbesondere für gemeinnützige Organisationen, positiv aus. Ich ersuche daher um Zustimmung, dass wir die Versteigerungsabgabeordnung aufheben. Vielen Dank.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Die Versteigerungsabgabeordnung der Landeshauptstadt Linz tritt mit Ablauf des 31. Jänner 2026 außer Kraft. Die beiliegende Verordnung betreffend die Aufhebung der Versteigerungsabgabeordnung wird beschlossen.
Wortmeldungen (1)EinblendenAusblenden

Danke schön, werte Kolleginnen und Kollegen, das ist ein NEOS-Klassiker im besten Sinn. Eine veraltete Regel, die heute mehr Aufwand als Nutzen produziert, gehört weg. Weniger Bürokratie und mehr Klarheit – dazu gibt es eine Zustimmung von uns. Gleichzeitig gibt es den Aufruf, weitere städtische Abgaben auf den Prüfstand zu stellen, wie zum Beispiel die sogenannte ‚Luftsteuer‘. Danke schön.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.