Errichtung einer Fuß- und Radwegrampe auf der Nibelungenbrücke in Richtung Lentos; Vergabe der Arbeiten und Abschluss eines Übereinkommens; maximal 3.000.000 Euro

G 1 · Ausschussantrag · 25. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Mobilität und Verkehr

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Genehmigt wurde die Neuerrichtung einer Fuß- und Radwegrampe von der Nibelungenbrücke in Richtung Lentos und Untere Donaulände mit einem maximalen Kostenrahmen von 3.000.000 Euro inklusive USt zuzüglich Indexsteigerungen. Das Vorhaben soll die Verbindung zwischen Hauptplatz, Donaulände und Kunstmuseum barriereärmer und attraktiver für den Fuß- und Radverkehr machen. Das Land Oberösterreich übernimmt laut Übereinkommen 50 Prozent der Gesamtkosten, zusätzlich soll eine weitere Kostenbeteiligung über klimaaktiv beantragt werden. Für Planung, Prüfstatik, Leistungsverzeichnis mit Qualitätskontrolle sowie geotechnische Baugrunderkundung wurden einzelne Aufträge vergeben und die Umsetzung dem Magistrat übertragen. Der Beschluss wurde mehrheitlich angenommen, bei Enthaltung von KPÖ und LinzPlus.

Schlagwörter (10):nibelungenbrückefußverkehrradverkehrrampebarrierefreiheitsanfte mobilitätdonauländelentosverkehrsinfrastrukturfinanzierung
AntragstextEinblendenAusblenden
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie werden jetzt Teil der Geschichte, aus meiner Sicht ist das ein historischer Augenblick. Wir haben vorhin über das Innenstadtkonzept gesprochen und darüber die Innenstadt aufzuwerten. Das ist jetzt unser Auftrag und daran wird schon gearbeitet. Vor Kurzem wurde beim Hauptplatz eine Fußgänger*innenzone verordnet. Der Hauptplatz soll schöner, attraktiver, menschenfreundlicher und liebevoller gestaltet werden. Er ist das Linzer Eingangstor aus dem Norden aus Richtung Nibelungenbrücke. Als zweiter Schritt soll die Nibelungenbrücke an der Donaulände zum Kunstmuseum Lentos hinunter eine Rampe bekommen. Viele, viele, viele Jahre wurde darüber gesprochen und jetzt ist es soweit. Wir nehmen dieses große Projekt für die Landeshauptstadt Linz, bei dem es um ein Budgetvolumen von rund drei Millionen Euro inklusive Umsatzsteuer geht, in Angriff. Als es soweit war, dass wir das Projekt präsentieren konnten, habe ich mit Herrn Landesrat Mag. Steinkellner gesprochen und er hat uns eine fünfzigprozentige Kostenbeteiligung von Seiten des Landes in Aussicht gestellt. Diese ist auch schriftlich übermittelt. Wir werden zudem bei ‚klimaaktiv‘, der Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) um eine entsprechende Kostenbeteiligung ansuchen. Es kommt also zu einer Kostenteilung zwischen Bund, Land Oberösterreich und Stadt Linz. Ich finde es großartig, dass wir hier etwas in Richtung sanfter Mobilität tun, insbesondere für die Fußgänger*innen. Wir machen es attraktiver, vom Hauptplatz über die Nibelungenbrücke hinunter zur Donaulände zu gehen. Schifffahrtsgäste können dann barrierefrei hinaufgehen in Richtung Hauptplatz. Es freut mich sehr, dass ich Ihnen heute diesen Antrag näherbringen darf und ich bitte um Ihre Zustimmung. Danke schön.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: ‚1. Grundsatzgenehmigung: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 3.000.000 Euro inklusive USt zuzüglich Indexsteigerungen grundsätzlich genehmigt: Fuß- und Radwegrampe Nibelungenbrücke Richtung Lentos Neuerrichtung einer Fuß- und Radwegrampe vom Brückenkopf der Nibelungenbrücke stromab in Richtung Lentos Kunstmuseum / Untere Donaulände mit einer Gesamtlänge von circa 120 Meter und einer lichten Breite von mindestens 3,50 Meter. 1.1. Beschluss des Übereinkommens mit dem Land Oberösterreich Das beiliegende Übereinkommen, welches eine 50-prozentige Kostenübernahme der Gesamtkosten des Projektes (Planungsleistung und Bauleistung) durch das Land Oberösterreich in Form eines Kapitaltransfers vorsieht, wird beschlossen.‘ 2. Zuschlagsentscheidung / Vergabe: Nach dem Ergebnis des nach dem Bundesvergabegesetz 2018 durchgeführten Vergabeverfahrens wird der Bauauftrag wie folgt vergeben: 2.1. Vergabe der Planungsleistungen für das Detailprojekt: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: tragwerkstatt ziviltechniker GmbH, Gaisbergstraße 24 f, Studio 4, 5020 Salzburg Angebotspreis (inklusive USt): 118.566,25 Euro Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für Unvorhergesehenes wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 6.433,75 Euro inklusive USt bewilligt. 2.2. Vergabe der Prüfstatik: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: SBV ZiviltechnikerGmbH, Faistauergasse 10, 5020 Salzburg Angebotspreis (inklusive USt) 40.804,92 Euro Als Aufmaßreserve und für Unvorhergesehenes wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 4.195,08 Euro inklusive USt bewilligt. 2.3. Vergabe für die Erstellung des Leistungsverzeichnisses und der Qualitätskontrolle bzw. Abnahmeprüfungen für die Stahlkonstruktion und Bauteilgründung: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: IKKI, Zivilingenieur Kirchmair, Ahornweg 1, 4210 Gallneukirchen Angebotspreis (inklusive USt) 92.992,17 Euro Als Aufmaßreserve und für Unvorhergesehenes wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 7.007,83 Euro inklusive USt bewilligt. 2.4. Vergabe der geotechnischen Baugrunderkundung: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Ziviltechnikerbüro Oliver Montag, Kürnbergblick 1 a, 4060 Leonding Angebotspreis (inklusive USt) 40.134,36 Euro Als Aufmaßreserve und für Unvorhergesehenes wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 4.865,64 Euro inklusive USt bewilligt. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement und Tiefbau, Abteilung Straßen-, Brücken- und Wasserbau wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses beauftragt. 3. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Gesamtkosten in der Höhe von 3.000.000 Euro inklusive USt zuzüglich Indexsteigerungen erfolgt in den Rechnungsjahren 2024 und 2025 auf der Finanzposition 1.060100 (im Bau befindliche Grundstückseinrichtungen) mit dem HP 05067 (Maßnahmen Nibelungenbrücke) im Fonds 612200 (Brücken und Objekte). Im Jahr 2024 stehen dafür 408.000 Euro und im Jahr 2025 2.592.000 Euro zur Verfügung. Die Verrechnung der Einnahmen für die 50-prozentige Refundierung der tatsächlichen Herstellungskosten vom Land Oberösterreich bis zu maximal 1.500.000 Euro inklusive USt zuzüglich Indexsteigerungen erfolgt auf der Finanzposition 2.301100 (Kapitaltransfers von Land) mit dem HP 90001 (Kapitaltransfers) im Fonds 612200 (Brücken und Objekte). Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.
Wortmeldungen (3)EinblendenAusblenden

Danke, Herr Vizebürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zusehende, in meiner Budgetrede vor ungefähr einem Jahr habe ich die ‚Sowohl-als-auch-Verkehrspolitik‘ kritisiert. ‚Sowohl-als-auch‘ bedeutet, dass man alle Verkehrsarten fördern möchte und sich nicht entscheiden kann oder will, welcher man den Vorzug gibt. Ich halte das für eine teure und ineffektive Herangehensweise, die letztlich wieder dem Auto zugutekommt. Ein anschauliches Beispiel dafür ist auch diese geplante Rad- und Fußwegrampe. Mit erheblichen Kosten wird eine suboptimale Anbindung der Geh- und Radwege an die Donau beziehungsweise an die Nibelungenbrücke geschaffen. Die Anbindung ist suboptimal und problematisch, da die Kurvenradien den Radverkehr unnötig ausbremsen. Noch wichtiger ist meiner Meinung nach, dass ein kombinierter Rad- und Gehweg, wie er auf dieser Rampe vorgesehen ist, heutzutage nicht mehr zeitgemäß ist. Solche Lösungen führen zwangsläufig zu Konflikten und Problemen auf einem viel zu engen Raum, insbesondere wenn der Weg in beide Richtungen befahren wird. Man sieht ja, wie das bei der Nibelungenbrücke aktuell aussieht. Wir sind der Meinung, dass mit den für dieses Projekt vorgesehenen Mitteln deutlich sinnvollere Maßnahmen für die Verkehrswende realisiert werden könnten. Es fällt auf, dass nach dem gescheiterten Verschandelungsversuch mit dem Autobusparkplatz jetzt mit dieser Rampe der zweite Anlauf folgt die Donaulände umzugestalten. Sicherheit hin oder her, es sollte das Ziel sein, möglichst viele Zebrastreifen ohne Ampeln einzurichten, die den Autoverkehr einbremsen. Man sollte dem Fuß- sowie Radverkehr sofort Vorrang gewähren. Der Grundsatz der Stadt Linz scheint jedoch ein ganz anderer zu sein. Im Ausschuss wurde offen zugegeben, dass ein wesentlicher Grund für die Rampe darin liegt, dass der Schutzweg inklusive Radfahrüberfahrt an der Unteren Donaulände wegfällt. Damit fällt aber auch der absolute Vorrang für Fußgänger*innen und für Radfahrer*innen weg. Dass eine solche Lösung ‚im Einvernehmen‘ mit dem Land und dem FPÖ-Landesrat durchgesetzt werden konnte, überrascht mich dabei aber eigentlich wenig. Unserer Meinung nach sollte die Stadt, ebenso wie der Verkehr, viel menschlicher gestaltet werden, anstatt ständig neue Infrastrukturen zu bauen. Besonders im Bereich der Nibelungenbrücke sehen wir es als notwendig an, die Unterführungen für Fußgänger*innen mit ihren zahlreichen Auf- und Abgängen sowie Rampen zurückzubauen. Des Weiteren müssen passende Verkehrslösungen gefunden werden. Dafür sind nicht weniger, sondern mehr Schutzwege und Überfahrten für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen erforderlich. Nur so kann man zum Beispiel auch im Bereich zwischen dem Neuen Rathaus und dem Ars Electronica Center inklusive der Verlegung der Öffi-Haltestellen, so etwas wie einen ‚Urfahraner Hauptplatz‘ als öffentlichen Stadtraum erzeugen. Das wären unserer Meinung nach weitreichende und zukunftsweisende Lösungen im Sinne der Bevölkerung. Es wäre zudem eine Attraktivierung der sanften Mobilität und der Verbesserung für den Fuß- und Radverkehr. Das sehen wir hier nicht und aus diesen Gründen werden wir uns bei diesem Punkt enthalten, danke.

Danke Herr Vizebürgermeister, lieber Martin Hajart, wir sind leider auch nicht so überzeugt oder begeistert. Wir haben hier keine starken Emotionen, aber es überzeugt uns einfach nicht. Für uns kommt die Rampe etwas unvermittelt daher. Ich habe das auch schon im Ausschuss erwähnt. Wir würden grundsätzlich gerne zustimmen, weil Fahrrad- und Fußverkehr davon profitieren werden. Aber die Investition ist mit drei Millionen Euro doch sehr hoch, auch wenn zwei Millionen von Bund und Land kommen. Ähnlich wie Kollege Roth-Schmida das gerade beschrieben hat, wären auf unserer Prioritätenliste ganz andere Wege und Lückenschlüsse weiter oben als diese Rampe. Das viele Geld würden wir für die Radmobilität gerne anders einsetzen. Zudem - du hast es selbst gerade erwähnt, Kollege Hajart - werden wir den Verdacht nicht ganz los, dass hier die treibende Kraft gar nicht die Radmobilität war, sondern doch eher die Tourist*innen, die von den Schiffen herunterkommen. Außerdem wird, der Wegfall des gerade besprochenen Zebrastreifens, auch den motorisierten Individualverkehr wieder flüssiger gestalten. Wir haben im Kernteam und in der Fraktion sehr lange diskutiert und haben uns für eine Enthaltung entschieden.

Ich finde es ein bisschen eigenartig und durchsichtig, muss ich ganz ehrlich sagen. Man will eine Fuß- und Radwegrampe machen und manche sagen dann: ‚Das ist eine Maßnahme für Autofahrer*innen‘. Das kann man machen, es ist für mich allerdings schon ein bisschen durchsichtig. Ich bedanke mich auf alle Fälle bei jenen, die heute zustimmen. Ich bin davon überzeugt, dass es eine gute Maßnahme und auch eine architektonisch sehr gute Lösung ist. Ich freue mich, wenn wir in Richtung Realisierung gehen können. Danke.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. Enthaltung: KPÖ (2), LinzPlus (2)