Bebauungsplanänderung 02-087-01-01, KG Urfahr (Rudolfstraße–Bernaschekplatz)

G 6 · Ausschussantrag · 7. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde die Bebauungsplanänderung 02-087-01-01 in der Katastralgemeinde Urfahr im Bereich Rudolfstraße, Bernaschekplatz, Neugasse und Kreuzgasse. Die Verordnung legt den Wirkungsbereich fest und hebt für dieses Gebiet bisher rechtswirksame Bebauungspläne auf. Mit der Kundmachung im Amtsblatt tritt die Änderung in Kraft; der Plan liegt zudem zur öffentlichen Einsicht auf. Die Vorlage wurde einstimmig angenommen, wobei eine Wortmeldung wegen Befangenheit nicht mitstimmte.

Schlagwörter (9):bebauungsplanänderungurfahrstadtplanungraumordnungverordnungöffentliche einsichtkundmachungbebauungspläneinfrastruktur
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Gemeinderat Mag. Rabengruber berichtet über G6 Bebauungsplanänderung 02-087-01-01, KG Urfahr (Rudolfstraße–Bernaschekplatz) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 02-087-01-01, Rudolfstraße - Bernaschekplatz, wird erlassen.“ Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 24. Mai 2022 betreffend die Bebauungsplanänderung 02-087-01-01, Rudolfstraße - Bernaschekplatz Nach § 33 OÖ. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 02-087-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Rudolfstraße Osten: Bernaschekplatz Süden: Neugasse Westen: Kreuzgasse Katastralgemeinde Urfahr Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 02-087-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 02-087-01-01, Rudolfstraße - Bernaschekplatz, wird erlassen.
Wortmeldungen (1)EinblendenAusblenden

Ich kann wegen Befangenheit nicht mitstimmen.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.