Bebauungsplanänderung 06-011-01-02, KG Linz und KG Lustenau (Holzstraße - Untere Donaulände)

G 3 · Ausschussantrag · 7. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde die Bebauungsplanänderung 06-011-01-02 für den Bereich Holzstraße – Untere Donaulände in den Katastralgemeinden Linz und Lustenau. Die Verordnung legt den Wirkungsbereich fest, regelt die öffentliche Einsicht und hebt mit Rechtswirksamkeit die bisher gültigen Bebauungspläne sowie das Neuplanungsgebiet Nr. 741 auf. In der Debatte wurden vor allem die Lage der geplanten Busbucht, die Höhe der Bebauung und die Ausweitung des Straßenraums auf vier Spuren kritisch gesehen. Außerdem wurde bemängelt, dass die Abtretung für einen Fuß- und Radweg entlang der künftigen S-Bahn-Linie nicht sofort, sondern nur über ein Servitut vorgesehen sei. Die Verordnung wurde mit Stimmenmehrheit angenommen; mehrere Fraktionen enthielten sich.

Schlagwörter (10):bebauungsplanänderungholzstraßeuntere donauländestadtplanungraumordnungbusbuchtfußverkehrradverkehrs-bahn-haltöffentlicher raum
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Gemeinderat Hubmann berichtet über G 3 Bebauungsplanänderung 06-011-01-02, KG Linz und KG Lustenau (Holzstraße - Untere Donaulände) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 06-011-01-02, Holzstraße – Untere Donaulände, wird erlassen.“ Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 24. Mai 2022 betreffend die Bebauungsplanänderung 06-011-01-02, Holzstraße – Untere Donaulände Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: 337 § 1 Die Bebauungsplanänderung 06-011-01-02 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: nördliche Grenze der Grundstück Nr. 3229, KG Linz und Nr. 1151/7, KG Lustenau Osten: Holzstraße 5 sowie gedachte Verlängerung der östlichen Grenze des Grundstücks Nr. 574/10 bis zur nördlichen Grenze des Grundstücks. Nr. 1151/7, KG Lustenau Süden: Holzstraße Westen: Untere Donaulände Katastralgemeinde Linz, Lustenau Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 06-011-01-02 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne und das Neuplanungsgebiet Nr. 741 aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen. Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Mag. Rabengruber: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich möchte zu G 3 und G 5 gemeinsam antworten. Grundsätzlich ist der Vorschlag der Bebauungsplanänderung natürlich notwendig, das sehen wir ein und er ist seinen Ansätzen gut, er baut auf die städtebauliche Studie auf. Nur sehen wir leider ein paar Schwachpunkte und orten Verbesserungsbedarf. Zum einen ist das die diskutierte Busbucht, die quasi auch das Gebäude, das statt diesem ehemaligen Reifendepot geplant ist, nach innen schiebt und damit zu nahe an die alte Fleischmarkthalle herankommt. Damit wird Raum dazwischen eigentlich ein Restraum und kann nicht mehr so wie im Neuplanungsgebietsplan vorgesehen, eine Möglichkeit eines attraktiven Stadtraumes bieten. Zudem ist die Bebauung relativ hoch, sie ist zwar niedriger als von der städtebaulichen Kommission vorgesehen, aber mit 35 Metern trotzdem noch ganz ansehnlich, weil die Fleischmarkthalle, glaube ich, nur 15 Meter Traufhöhe hat. Dann gibt es diese Abzweigung der Buslinie, eine Busspur, die rechts abzweigt von der Holzstraße, hier wird der Straßenraum der Holzstraße auf vier Spuren ausgeweitet. Das sehen wir eigentlich nicht als zielführend, weil der Fuß- und Radverkehr wieder geschwächt wird. Gerade von der Tabakfabrik kommend, soll ein attraktiver Weg durch dieses Areal zwischen Fleischmarkthalle und künftiger Bebauung zur zukünftigen S-Bahn-Haltestelle 338 fuhren. Ein weiterer Schwachpunkt ist aus unserer Sicht, die Abtretung entlang der zukünftigen S-Bahn-Linie. Für diese Busspuren werden, ich glaube, acht Meter abgetreten. Es geht sich nicht aus, dass gleich ein Fuß- und Radweg errichtet wird. Das wird wieder auf ein Servitut verschoben, wo es wahrscheinlich dann so ist, dass das nie zu Stande kommt, wenn hier nicht gebaut wird. Stattdessen hätte aus unserer Sicht eigentlich sofort eine Abtretung erfolgen sollen, wie das für die Buslinien vorgesehen ist. Deshalb werden sich Die Grünen bei den Punkten G 3 und G 5 der Stimme enthalten. (Beifall Die Grünen) Da der Berichterstatter auf sein Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenenthaltung der Fraktionen von Die Grünen (10), MFG (2), KPÖ (2), LinzPlus (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen.
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„Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 06-011-01-02, Holzstraße – Untere Donaulände, wird erlassen.“
Wortmeldungen (1)EinblendenAusblenden

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich möchte zu G 3 und G 5 gemeinsam antworten. Grundsätzlich ist der Vorschlag der Bebauungsplanänderung natürlich notwendig, das sehen wir ein und er ist seinen Ansätzen gut, er baut auf die städtebauliche Studie auf. Nur sehen wir leider ein paar Schwachpunkte und orten Verbesserungsbedarf. Zum einen ist das die diskutierte Busbucht, die quasi auch das Gebäude, das statt diesem ehemaligen Reifendepot geplant ist, nach innen schiebt und damit zu nahe an die alte Fleischmarkthalle herankommt. Damit wird Raum dazwischen eigentlich ein Restraum und kann nicht mehr so wie im Neuplanungsgebietsplan vorgesehen, eine Möglichkeit eines attraktiven Stadtraumes bieten. Zudem ist die Bebauung relativ hoch, sie ist zwar niedriger als von der städtebaulichen Kommission vorgesehen, aber mit 35 Metern trotzdem noch ganz ansehnlich, weil die Fleischmarkthalle, glaube ich, nur 15 Meter Traufhöhe hat. Dann gibt es diese Abzweigung der Buslinie, eine Busspur, die rechts abzweigt von der Holzstraße, hier wird der Straßenraum der Holzstraße auf vier Spuren ausgeweitet. Das sehen wir eigentlich nicht als zielführend, weil der Fuß- und Radverkehr wieder geschwächt wird. Gerade von der Tabakfabrik kommend, soll ein attraktiver Weg durch dieses Areal zwischen Fleischmarkthalle und künftiger Bebauung zur zukünftigen S-Bahn-Haltestelle 338 fuhren. Ein weiterer Schwachpunkt ist aus unserer Sicht, die Abtretung entlang der zukünftigen S-Bahn-Linie. Für diese Busspuren werden, ich glaube, acht Meter abgetreten. Es geht sich nicht aus, dass gleich ein Fuß- und Radweg errichtet wird. Das wird wieder auf ein Servitut verschoben, wo es wahrscheinlich dann so ist, dass das nie zu Stande kommt, wenn hier nicht gebaut wird. Stattdessen hätte aus unserer Sicht eigentlich sofort eine Abtretung erfolgen sollen, wie das für die Buslinien vorgesehen ist. Deshalb werden sich Die Grünen bei den Punkten G 3 und G 5 der Stimme enthalten.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenenthaltung der Fraktionen von Die Grünen (10), MFG (2), KPÖ (2), LinzPlus (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen.