Durchführung des Linzer Pflasterspektakels 2026; Grundsatzgenehmigung; maximal 290.000 Euro

K 2 · Ausschussantrag · 36. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Kultur und Tourismus

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Genehmigt wurde die Durchführung des 38. Linzer Pflasterspektakels von 23. bis 25. Juli 2026 mit einem maximalen Kostenrahmen von 290.000 Euro exklusive USt. Das Straßenkunstfestival gilt als kulturelles Aushängeschild der Stadt und soll mit rund 300 internationalen Künstlerinnen ein niederschwelliges, generationsübergreifendes Programm bieten. Als Begründung werden die Bedeutung für Kultur, Tourismus und innerstädtische Wirtschaft sowie die erwarteten mehr als 200.000 Besucherinnen genannt. Die Umsetzung, einschließlich Vergabeverfahren und Vertragsabschlüssen, wird dem Magistrat im Geschäftsbereich Kultur und Bildung übertragen. Die Finanzierung erfolgt über den Fonds 381000; Einnahmen aus Sponsoring und Standgebühren von mindestens 40.000 Euro sind vorgesehen, zusätzliche Mittel dürfen zur Programmverbesserung verwendet werden.

Schlagwörter (10):pflasterspektakelstraßenkunstfestivalkulturveranstaltungtourismusinnerstädtische wirtschaftsponsoringstandgebührenveranstaltungsbudgetkulturförderungstadtmarketing
AntragstextEinblendenAusblenden
Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen, im vorliegenden Antrag geht es um den Grundsatzbeschluss und Umsetzungsaufträge für das Linzer Pflasterspektakel 2026. Das Linzer Pflasterspektakel ist eines der größten Straßenkunstfestivals Europas und ein kulturelles Aushängeschild unserer Stadt. Rund 300 internationale Künstler*innen sorgen jedes Jahr für ein vielfältiges, qualitativ hochwertiges Programm und ermöglichen Kultur für alle. Niederschwellig, offen und generationsübergreifend. Mit mehr als 200.000 Besucher*innen setzt das Festival starke Impulse für den Tourismus und die innerstädtische Wirtschaft. Die 38. Ausgabe soll von 23. bis 25. Juli 2026 stattfinden. Ich ersuche um Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: 1. Die Durchführung des 38. Linzer Pflasterspektakels von 23. - 25. Juli 2026. Das Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 290.000 Euro exklusive USt grundsätzlich genehmigt: | Zu erwartende Ausgaben exklusive USt | 290.000 Euro | | --- | --- | | Zu erwartende Einnahmen exklusive USt | 40.000 Euro | | Budgetwirksame Ausgaben exklusive USt | 250.000 Euro | Im Rahmen dieser Vorgaben wird der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Geschäftsbereich Kultur und Bildung, Abteilung Linz Kultur, mit der Umsetzung dieses Beschlusses, einschließlich der Abwicklung der Vergabeverfahren nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2018 (BVergG 2018), der Auswahl des Angebots für den Zuschlag (Zuschlagsentscheidung) und vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung des jeweils zuständigen Organs mit dem Abschluss der erforderlichen Verträge (Zuschlagserteilung) beauftragt. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 290.000 Euro exklusive USt erfolgt im Rechnungsjahr 2026 auf den entsprechenden Finanzpositionen im Fonds 381000 (Städtische Kulturentwicklung). Die Verwendung von voraussichtlich 40.000 Euro exklusive USt Einnahmen aus Sponsoring und Standgebühren wird genehmigt. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von mindestens 40.000 Euro exklusive USt erfolgt im Rechnungsjahr 2026 auf den entsprechenden Fipos im Fonds 381000 (Städtische Kulturentwicklung). Der budgetwirksame Ausgaberahmen des Pflasterspektakels 2026 beläuft sich somit auf 250.000 Euro exklusive USt. Die Verwendung von Sponsoringgeldern und Standgebühren, die die bereits kalkulierte Summe von Einnahmen übersteigen, zur qualitativen Programmverbesserung wird genehmigt. Die Verrechnung derselbigen erfolgt im Fonds 381000 (Städtische Kulturentwicklung).

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.