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Bebauungsplanänderung 09-038-01-01, KG Linz (Kellergasse)
K 3 · Ausschussantrag · 16. Sitzung
Berichterstatter:
Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Ergebnis:angenommen
Quelle:PDF der Sitzung
Zusammenfassung
KI GeneriertBeschlossen wurde die Bebauungsplanänderung 09-038-01-01 in der Katastralgemeinde Linz im Bereich Kellergasse. Der Wirkungsbereich wird durch Bernardisstraße, Kellergasse, Bockgasse und die Widmungsgrenze zwischen Bauland und gemischtem Baugebiet begrenzt. Mit der neuen Verordnung werden die bisher in diesem Bereich rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben. Die Unterlagen liegen nach Kundmachung zur öffentlichen Einsicht auf und treten am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Die Änderung wurde einstimmig angenommen.
Schlagwörter (9):bebauungsplanänderungraumordnungkellergassestadtplanungwidmungbaulandgemischtes baugebietverordnungöffentliche einsicht
AntragstextEinblendenAusblenden
Gemeinderat Hubmann berichtet über
K 3 Bebauungsplanänderung 09-038-01-01, KG Linz (Kellergasse)
und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag:
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließt:
„Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 09-038-01-01, Kellergasse, wird erlassen.
Verordnung
des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 21. September 2023 Bebauungsplanänderung 09-038-01-01, Kellergasse
Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet:
§ 1
Die Bebauungsplanänderung 09-038-01-01 wird erlassen.
§ 2
Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt be-
grenzt:
Norden: Bernardisstraße
Osten: Kellergasse
Süden: Bockgasse
Westen: Widmungsgrenze Bauland / gemischtes Baugebiet
Katastralgemeinde Linz
Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Geschäftsbereich Bau und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.
§ 3
Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 09-038-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben.
§ 4
Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Geschäftsbereiches Bau und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
Ich bitte um Zustimmung.
Abstimmungsergebnis
Ergebnis: angenommen
Der Antrag wird einstimmig angenommen.