Neuplanungsgebiet Nr. 748 (Bebauungsplan-Entwurf 09-008-01-02, Martingasse 1), KG Linz

O 1 · Ausschussantrag · 27. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Beschlossen wurde ein Neuplanungsgebiet für das Grundstück Martingasse 1 am Römerberg, um einen möglichen Abbruch und Neubau zu erschweren. Das Areal liegt in einem Gebiet mit villenartiger, offener Bebauung, niedriger Dichte und hochwertigem Grünraum; der bestehende Baukörper und die historische Fassade sollen erhalten bleiben. Die Verordnung legt die bestehenden Baufluchtlinien, die maximalen Gebäudehöhen und weitgehende Einschränkungen für weitere Bebauung fest. Ziel ist es, den Charakter des Grundstücks und des Umfelds zu sichern und spekulative Verwertungen zu verhindern. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Schlagwörter (10):neuplanungsgebietbebauungsplanabrissschutzortsbildschutzhistorische bausubstanzstadtplanunggrünraumvillenbebauungunterbauungrömerberg
AntragstextEinblendenAusblenden
Beim Tagesordnungspunkt O 1 geht es um den Beschluss eines Neuplanungsgebiets am Römerberg, Martingasse 1. Dieses großzügige Grundstück befindet sich in einem Planungsgebiet mit charakteristischer villenartiger Bebauung in offener Bauweise. Es ist mit einem dreigeschossigen Bauwerk versehen und hat eine niedrige Bebauungsdichte. Auch der Grünraum rundherum ist als sehr hochwertig einzustufen. Meiner Abteilung wurde bekannt, dass es hier Überlegungen zu einem Abbruch und Neubau gibt. Um keine Zeit zu verlieren und unsere Planungen und städtebaulichen Gedanken auch auf diesem Gebiet voranzutreiben, möchten wir heute ein Neuplanungsgebiet beschließen. Die weitere Bebauung soll sehr stark eingeschränkt werden. Das Neuplanungsgebiet orientiert sich an den bestehenden Gebäudebaufluchtlinien und bildet den Bestand im Grünraum ab. Es legt mit dem aktuellen Bestand die maximalen Gebäudehöhen fest sowie dass die Fassade als historisch wertvoll zu erhalten ist. Wir hoffen, dass wir durch dieses Neuplanungsgebiet den Charakter dieses Gebietes und Grundstückes erhalten können. Ich ersuche um Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Die beiliegende Verordnung betreffend Neuplanungsgebiet Nr. 748, Bebauungsplan-Entwurf 09-008-01-02, Martingasse 1, wird erlassen.
Wortmeldungen (5)EinblendenAusblenden

Meine Damen und Herren, sehr geehrter Bürgermeister, liebe Karin Hörzing, endlich hat die Stadt beim leidigen Thema der Abrisse und dem Schutz wertvoller Substanz gehandelt und Zähne gezeigt. Endlich nutzt die Stadt Linz einen ihrer Hebel und schützt dieses historische Haus. Dank Bausperre, sprich Neuplanungsgebiet, kann dort vorerst nicht so leicht abgerissen werden. Wir, die Stadt, haben Zeit, einen optimalen Bebauungsplan zu erarbeiten - bisher existierte dort gar keiner. Diese fehlenden Bebauungspläne treiben natürlich - wie beispielsweise im Geviert Langgasse, Seilerstätte, Landstraße und Rudigierstraße - die Spekulation überhaupt erst an. Es ist mir wichtig, das hier zu sagen. Doch der in den letzten Wochen schnell erarbeitete Bebauungsplan reicht meines Erachtens noch nicht aus. Das Wichtigste neben dem ‚Einfrieren‘ des aktuellen Volumens wäre es, am gesamten Grundstück eine unterirdische Bebauung als unzulässig zu beschließen. Das würde das Haus indirekt noch besser schützen und entspräche zusätzlich den stadtklimatischen Planungszielen, gewachsenen Boden zu schützen. Ein solches Unterbauungsverbot verunmöglicht jede Tiefgarage. Das wiederum senkt das Interesse von Investoren und deren Wünsche, das Grundstück maximal zu verwerten. Diese Unterbauungsverbote sollten wir viel öfter einsetzen, vor allem im Neustadtviertel. So würden wir die stadtklimatisch so wichtigen Innenhöfe schützen und schlagartig die Spekulation, sprich Abriss und Neubau, unterbinden. Nebenbei sind meines Erachtens die vielen neuen Bebauungspläne, die nach „Schema F“ in den Bestand oft viel zu große Bebauungsfenster einzeichnen und weiter auf den Unterbauungsschutz verzichten, mit ein Grund zur Spekulation und Verwertung von Grundstücken. Die Lösung dafür ist, unsere Klimaziele und den stadtklimatisch sinnvollen Schutz von alter Substanz bereits in der Erarbeitung von Bebauungsplänen viel besser zu integrieren. Natürlich stimmen wir dem Antrag zu.

Sehr geehrte Damen und Herren, geschätzter Bürgermeister, zunächst möchte ich die Gelegenheit nutzen, um dir, Dietmar Prammer, zur Wahl zu gratulieren und alles Gute für die Arbeit als Bürgermeister in unserer Stadt zu wünschen. In der Amtszeit von Klaus Luger sind leider sehr viele erhaltenswürdige Häuser und viel historische Bausubstanz den Baggern zum Opfer gefallen. Es fand eine investorenfreundliche Baupolitik statt, unter der auch das Ortsbild gelitten hat. Was in der Vergangenheit so war, muss aber nicht auch in der Zukunft so sein. Aus diesem Grund begrüße ich diesen Schritt, hier ein Neuplanungsgebiet auszusprechen. Ich denke auch, dass der Schutz von historischer Bausubstanz ein sehr gutes Politikfeld ist, um sich aus dem Schatten des Vorgängers herauszuemanzipieren und klarzumachen, dass ab jetzt ein neuer Wind in Linz weht. Wir werden die schleichende Zerstörung nicht mehr länger hinnehmen, sondern uns mit entsprechenden rechtlichen Mitteln wehren. Ich denke, dass hier im Gemeinderat auch eine weitgehende Einigkeit darüber besteht, dass wir mehr für den Schutz historischer Bausubstanz tun müssen. Das Problem liegt hier zu einem gewissen Grad auch auf Landesebene, wo die rechtlichen Rahmenbedingungen unzureichend sind und der für die Bauordnung zuständige FPÖ-Landesrat Manfred Haimbuchner blockiert. In diesem Sinne hoffe ich, dass auf Landesebene die entsprechenden rechtlichen Änderungen gemacht werden und auch, dass das Thema Sanieren neu gedacht wird. Ich denke jedenfalls, dass diese zwei Punkte dringend geändert gehören. Solange sich hier das Land aber nicht bewegt, sollten wir in Linz klare Signale senden und dieses Instrument des Öfteren anwenden. In diesem Sinne werden wir natürlich zustimmen.

Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, Herr Bürgermeister, wir von der KPÖ begrüßen es natürlich ausdrücklich, dass der Abrisswut in Linz und den einseitigen Interessen der Investoren nun endlich Einhalt geboten wird, zumindest in diesem Fall. Ob der neue Bebauungsplan dann tatsächlich einen Paradigmenwechsel darstellt oder lediglich eine einmalige Ausnahme ist, wird sich noch zeigen. Wir glauben auch, dass es, um in Zukunft Abrisse konsequent zu verhindern, neben den entsprechenden Instrumentarien und Auflagen, die wir als Stadt haben, natürlich strengere gesetzliche Bestimmungen braucht. Wir glauben auch, dass wir – was diese Baugesetze und das Baurecht betrifft – dringend eine weitergehende Ökologisierung brauchen. Wir haben das schon einmal in einem Antrag vor ungefähr zwei Jahren vorgeschlagen. Es braucht so etwas wie eine Ökobilanzierung bei Abrissansuchen, unabhängig davon, wann das Gebäude errichtet wurde, also welcher Jahrgang das Gebäude ist. Leider wurde unserem Resolutionsantrag vor zwei Jahren nicht nähergetreten. Was den Schutz von älteren Gebäuden betrifft haben SPÖ, ÖVP und NEOS dagegen gestimmt. Ein weiterer Punkt, den wir schon auch kritisch hinterfragen wollen, ist, ob so ein Eingreifen wie bei dieser Villa am Römerberg auch in weniger prominenter Lage erfolgt wäre. Für uns geht es nämlich nicht nur um den Schutz von historisch und kulturell wertvoller Bausubstanz, sondern insgesamt darum, dass öffentliche Interessen wieder mehr durchgesetzt werden. Nämlich gegen private, kurzfristige wirtschaftliche Interessen. Es kommt doch nicht von ungefähr, dass im Baurecht, was Abrissansuchen betrifft, sogar von einer Wirtschaftlichkeitsprüfung die Rede ist. Die Wirtschaftlichkeit führt dann immer – vor allen anderen Kriterien – dazu, dass Häuser abgerissen werden. Für uns zählen zu den öffentlichen Interessen der Denkmal- und der Ortsbildschutz, aber es gehört natürlich genauso eine umfassende, nachhaltige Stadtentwicklung dazu. Zusätzlich glauben wir auch, dass soziale Folgen, die durch Abbrüche und Abrisse entstehen, wie zum Beispiel steigende Wohnkosten durch neue Bauprojekte, auch nicht ignoriert werden dürfen. Diese muss man sozusagen mitberücksichtigen. In diesem Sinne glauben wir, dass viele Abriss- und Neubauprojekte der letzten Zeit hier in der Stadt kritisch hinterfragt werden müssen. Auch wenn der Eigentümer kein privater Investor, sondern vielleicht sogar ein gemeinnütziger Wohnbauträger ist. Es braucht strengere Gesetze, welche die privaten Eigentumsrechte zugunsten des Gemeinwohls stärker beschränken. Denn nur weil jemand Geld und Grund hat, soll er nicht alles machen dürfen. Vor allem soll er damit nicht der Allgemeinheit schaden. Aus diesem Grund stimmen wir diesem Antrag zu. Danke.

Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrter Bürgermeister, ich glaube, dass schon Vieles gesagt worden ist. Wir stimmen diesem Neuplanungsgebiet ebenso zu. Gemeinderat Lorenz Potocnik kann ich natürlich nur beipflichten. Gerade, was die Möglichkeit betrifft, im Bebauungsplan eine Verhinderung der Unterbauung festzulegen. Man sollte dieses Feld einfach nicht mehr so groß zulassen. Damit hätten wir eigentlich den größten Hebel in der Hand, um alte Häuser zu schützen. Das ist ein ganz wichtiges Instrumentarium. Darüber hinaus möchte ich noch auf eine Situation hinweisen. Ich glaube, es hat bis vor circa zwanzig Jahren das Linzer Planungsinstitut Altstadt gegeben. Es wäre vielleicht an der Zeit, auch wieder über dieses Instrumentarium nachzudenken. Damit man sich mehr um alte Gebäude und um das Ortsbild kümmert. Das hat dieses Planungsinstitut gemacht und seitdem ist das irgendwie schön langsam ausgelaufen. Eigentlich fühlt sich niemand mehr richtig bemüßigt über den Altbestand nachzudenken. Damit komme ich jetzt zurück zu diesem Grundstück, wo das Neuplanungsgebiet erlassen wird. Am Römerberg sollte ein bisschen größer gedacht werden. Wir haben da nicht nur dieses eine Gebäude, sondern eigentlich ein Ensemble mit zweigeschossigen und manchmal dreigeschossigen Gebäuden. Diese sind in den letzten Jahren sehr in Mitleidenschaft gezogen worden, weil viele Projekte für dieses Gebiet durch den Gestaltungsbeirat kommen. Diese generieren eine tote Erdgeschosszone, sind teilweise überproportioniert und überbordend und verändern den Charakter dieses Gebietes völlig. Es bräuchte einfach Leitlinien, die vorher aufgestellt werden. Diese könnten entweder in der Stadtplanung angesiedelt sein oder ausgelagert in ein spezielles Planungsinstitut, nennen wir es „Altstadt“ oder „Innenstadt“. Dort könnte man sich generell um Bestand kümmern, auch wenn er nicht denkmalgeschützt ist. Das wäre nur eine Anregung, die man dann bei der Erstellung des Bebauungsplanes auch aufnehmen sollte. Danke.

Ich bedanke mich für die avisierte Zustimmung und möchte auf zwei, drei Sachen noch kurz eingehen. Gemeinderat Lorenz Potocnik und Gemeinderat Markus Rabengruber haben gemeint und kritisiert, dass das Problem die mangelnde Unterbauung ist. Wir haben es auch im Ausschuss besprochen, dass auf diesem Areal - auf diesem Grundstück - die Unterbauung zum Großteil verhindert wird. Ich kann das noch vorlesen. Mich wundert es, dass ihr gemeint habt, dass dort die Unterbauung möglich ist. Wenn ihr euch den Plan anschaut, steht ganz klar - dort wo die Kugelchen sind -, dass Versiegelungen, Baumaßnahmen und unterirdische Einbauten unzulässig sind. Das ist überwiegend auf diesem Grundstück der Fall. Im hinteren Bereich ist es sowieso unmöglich, weil dort der Tunnel durchgeht. Wir sprechen hier aktuell nur über das Areal rund um das Gebäude herum, wo eine Unterbauung grundsätzlich möglich wäre. Aber wir gehen mit den getroffenen Maßnahmen davon aus, dass Abriss und Neubau in diesen bestehenden Schranken unrentabel und auch unwirtschaftlich sind. Zum zweiten, zum Neuplanungsgebiet. Hier stand der Vorwurf ein bisschen im Raum, dass es das erste Mal wäre. Nein, das ist nicht das erste Mal. Wir haben vor zwei Jahren schon einmal ein Neuplanungsgebiet beschlossen, um auch dort einen Neubau unattraktiv zu machen. Das war Ecke Prinz-Eugen- und Garnisonstraße. Ich weiß jetzt die Adresse nicht mehr genau. Wir verwenden das Instrumentarium des Neuplanungsgebiets auch sonst immer wieder. Es wurde hier nicht zum ersten Mal genutzt, um einen Abbruch unattraktiv zu machen. Es wird auch nicht das letzte Mal gewesen sein, aber ich mag es nicht zu inflationär verwenden. Dort, wo es unserer Meinung nach notwendig ist, werden wir das auch in Zukunft so machen. Im Neustadtviertel wird es immer schwieriger, das wissen wir. Wir haben uns das auch bei anderen Projekten schon angesehen. Wir hatten ein solches im Gestaltungsbeirat. Auch eines in der Goethestraße, wo wir alle sehr unerfreut waren, in welche Richtung das gelaufen ist. Da haben wir uns das Neuplanungsgebiet angesehen. Da gibt es aber eine aufsichtsbehördliche Judikatur des Landes Oberösterreichs, die eben genau das verhindert, was wir wollen. In diesem Fall geht es, weil es hier keinen Bebauungsplan gibt. Deswegen können wir ein Neuplanungsgebiet in diesem Ausmaß machen. Das wollte ich noch korrekterweise dazusagen. Es ist richtigerweise erwähnt worden, dass wir aufgrund der landesgesetzlichen Vorgabe die großen Schranken, die wir gerne hätten, nicht haben. Das Ortsbildgutachten fällt meistens negativ, beziehungsweise positiv für das Bestandsgebäude aus. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung stellt kein Hindernis dar. Ich habe bis jetzt noch keinen Fall entdeckt, noch keinen bei mir auf dem Tisch gehabt, wo sich die Wirtschaftlichkeitsberechnung so ausgegangen wäre, dass der Abbruchbescheid nicht auszustellen gewesen wäre. Daran hapert es, da ist das Land Oberösterreich am Zug. Ich weiß, dass es auch von anderen Städten Initiativen gibt, an denen wir uns gerne beteiligen. Ich habe gestern auch mit dem Architekturforum, das im Herbst eine Initiative starten möchte, gesprochen. Ich finde das grundsätzlich gut, dass wir uns auch die rechtlichen Grundlagen dazu ansehen und das, was wir seitens des Landes benötigen würden. Für diese Diskussion bin ich gerne zu haben. Ich bedanke mich noch einmal für die Zustimmung.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.