Festsetzung des Einheitssatzes für die Berechnung des Verkehrsflächenbeitrages – Neufestsetzung ab 1. August 2022

G 5 · Ausschussantrag · 8. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Mobilität und Verkehr

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde die Neufestsetzung des Einheitssatzes für die Berechnung des Verkehrsflächenbeitrages in Linz. Der Betrag wird mit 84,00 Euro pro Quadratmeter festgelegt und gilt für die Kosten öffentlicher Verkehrsflächen nach den durchschnittlichen Straßenerrichtungskosten. Eine Anpassung zum 1. August ist vorgesehen, wenn sich der Baukostenindex für den Straßenbau um mehr als fünf Prozent verändert und die Änderung rechtzeitig kundgemacht wird. Die Verordnung tritt mit 1. August 2022 in Kraft. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Schlagwörter (9):verkehrsflächenbeitrageinheitssatzstraßenbaubaukostenindexverkehrsflächenverordnungmobilitätstadtplanungfinanzen
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Gemeinderat Matsche berichtet über G 5 Festsetzung des Einheitssatzes für die Berechnung des Verkehrsflächenbeitrages – Neufestsetzung ab 1. August 2022 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Festsetzung des Einheitssatzes für die Berechnung des Verkehrsflächenbeitrages wird erlassen.“ ## Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 30. Juni 2022 betreffend die Festsetzung des Einheitssatzes für die Berechnung des Verkehrsflächenbeitrages gemäß § 20 Abs. 5 Oö. Bauordnung 1994 Aufgrund § 20 Abs. 5 der Oö. Bauordnung 1994 i.d.g.F. in Verbindung mit § 46 Abs. 1 Z 3 StL 1992 wird verordnet: § 1 Der Einheitssatz für die Berechnung des Beitrags zu den Kosten der Herstellung öffentlicher Verkehrsflächen der Gemeinde (Verkehrsflächenbeitrag) wird nach den durchschnittlichen Straßenerrichtungskosten, die mit der Herstellung des Tragkörpers (einer mechanisch verdichteten Schottertragschicht) und mit der Aufbringung einer bituminös gebundenen Tragschicht oder einer Pflasterung auf den Tragkörper üblicherweise verbunden sind, in der Stadt Linz mit 84,00 Euro pro Quadratmeter festgesetzt. § 2 Der im § 1 festgelegte Einheitssatz ändert sich jeweils zum 1. August entsprechend den durchschnittlichen Änderungen des von der Bundesanstalt ‚Statistik Österreich‘ für das vorangegangene Jahr verlautbarten Baukostenindex für den Straßenbau (Basisjahr 2021) oder eines an seine Stelle tretenden Index, soweit sich die Indexzahl um mehr als fünf Prozent geändert hat. Bezugsgröße für jede weitere Änderung ist der durchschnittliche Indexwert desjenigen Kalenderjahres, das für die jeweils letzte Änderung maßgebend war. Eine solchermaßen ermittelte Änderung des Einheitssatzes wird nur dann wirksam, wenn der geänderte Betrag vor dem Stichtag zum 1. August im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz kundgemacht wurde. § 3 Diese Verordnung tritt mit 1. August 2022 in Kraft.
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Die beiliegende Verordnung betreffend die Festsetzung des Einheitssatzes für die Berechnung des Verkehrsflächenbeitrages wird erlassen.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.