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Bebauungsplanänderung 03-045-01-01, KG Urfahr (südlich Keimlgutgasse)
H 4 · Ausschussantrag · 20. Sitzung
Berichterstatter:
Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Ergebnis:angenommen
Quelle:PDF der Sitzung
Zusammenfassung
KI GeneriertBeschlossen wurde die Bebauungsplanänderung 03-045-01-01 „Südlich Keimlgutgasse“ in der KG Urfahr. Die beiliegende Verordnung für das Gebiet südlich der Keimlgutgasse wird erlassen. Damit wird die planungsrechtliche Grundlage für die Änderung des Bebauungsplans festgelegt. Der Beschluss erfolgte einstimmig.
Schlagwörter (8):bebauungsplanänderungurfahrkeimlgutgassestadtplanungraumordnungverordnunggrundstücksplanungbauleitplanung
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe:
„Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 03-045-01-01, ‚Südlich Keimlgutgasse‘, wird erlassen.“
Abstimmungsergebnis
Ergebnis: angenommen
Der Antrag wird einstimmig angenommen.