Bebauungsplanänderung 03-045-01-01, KG Urfahr (südlich Keimlgutgasse)

H 4 · Ausschussantrag · 20. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde die Bebauungsplanänderung 03-045-01-01 „Südlich Keimlgutgasse“ in der KG Urfahr. Die beiliegende Verordnung für das Gebiet südlich der Keimlgutgasse wird erlassen. Damit wird die planungsrechtliche Grundlage für die Änderung des Bebauungsplans festgelegt. Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Schlagwörter (8):bebauungsplanänderungurfahrkeimlgutgassestadtplanungraumordnungverordnunggrundstücksplanungbauleitplanung
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Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 03-045-01-01, ‚Südlich Keimlgutgasse‘, wird erlassen.“

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.