Bebauungsplanänderung 01-109-01-01, KG Linz (Goethestraße-Blumauerstraße)

I 1 · Ausschussantrag · 13. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde die Bebauungsplanänderung 01-109-01-01 für das Gebiet Goethestraße-Blumauerstraße in der Katastralgemeinde Linz. Der Wirkungsbereich wird von Goethestraße, Blumauerstraße und Starhembergstraße begrenzt; die Änderung liegt nach Kundmachung zur öffentlichen Einsicht auf. Mit der Rechtswirksamkeit werden alle bisher in diesem Bereich geltenden Bebauungspläne aufgehoben. Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz in Kraft. Der Beschluss wurde mit Stimmenmehrheit angenommen; mehrere Fraktionen enthielten sich oder stimmten dagegen.

Schlagwörter (9):bebauungsplanänderungstadtplanungraumordnunggoethestraßeblumauerstraßekatastralgemeinde linzöffentliche einsichtverordnungplanungsrecht
AntragstextEinblendenAusblenden
Stadtrat Prammer berichtet über I 1 Bebauungsplanänderung 01-109-01-01, KG Linz (Goethestraße-Blumauerstraße) und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendung laut Vorlage an den Gemeinderat folgende Anträge: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 01-109-01-01 ‚Goethestraße-Blumauerstraße‘ wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 23. März 2023 betreffend die Bebauungsplanänderung 01-109-01-01 ‚Goethestraße-Blumauerstraße‘ Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 01-109-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Goethestraße Osten: Blumauerstraße Süden: Blumauerstraße Westen: Starhembergstraße Katastralgemeinde Linz Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Geschäftsbereich Bau und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 01-109-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Geschäftsbereiches Bau und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 01-109-01-01 ‚Goethestraße-Blumauerstraße‘ wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 23. März 2023 betreffend die Bebauungsplanänderung 01-109-01-01 ‚Goethestraße-Blumauerstraße‘ Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 01-109-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Goethestraße Osten: Blumauerstraße Süden: Blumauerstraße Westen: Starhembergstraße Katastralgemeinde Linz Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Geschäftsbereich Bau und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 01-109-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Geschäftsbereiches Bau und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag I 1 wird bei Stimmenthaltung der Fraktion von Die Grünen (9) und NEOS (2) sowie Gegenstimmen der Fraktionen von MFG (2), KPÖ (2), LinzPlus (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen.