Doxing als eigenen Straftatbestand verankern - Resolution
M 11 · Fraktionsantrag · 36. Sitzung
Zusammenfassung
KI GeneriertGefordert wird die Verankerung von Doxing als eigenem Straftatbestand im Strafgesetzbuch. Gemeint ist das absichtliche Veröffentlichen personenbezogener Daten im Internet ohne Einverständnis der Betroffenen, insbesondere von Adressen und anderen sensiblen Daten. Als Begründung wird auf Fälle verwiesen, in denen Betroffene über soziale Medien mit veröffentlichten Wohnanschriften und Hausfotos eingeschüchtert werden sollten; betroffen seien davon häufig Frauen. Zusätzlich soll geprüft werden, ob Betreiberinnen von Online-Seiten oder -Portalen bei fehlendem rechtzeitigem Eingreifen in die Verantwortung genommen werden können. Die Initiative wurde einstimmig angenommen.
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Abstimmungsergebnis
Ergebnis: angenommen
Der Antrag wird einstimmig angenommen.