Doxing als eigenen Straftatbestand verankern - Resolution

M 11 · Fraktionsantrag · 36. Sitzung

Berichterstatter:

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Gefordert wird die Verankerung von Doxing als eigenem Straftatbestand im Strafgesetzbuch. Gemeint ist das absichtliche Veröffentlichen personenbezogener Daten im Internet ohne Einverständnis der Betroffenen, insbesondere von Adressen und anderen sensiblen Daten. Als Begründung wird auf Fälle verwiesen, in denen Betroffene über soziale Medien mit veröffentlichten Wohnanschriften und Hausfotos eingeschüchtert werden sollten; betroffen seien davon häufig Frauen. Zusätzlich soll geprüft werden, ob Betreiberinnen von Online-Seiten oder -Portalen bei fehlendem rechtzeitigem Eingreifen in die Verantwortung genommen werden können. Die Initiative wurde einstimmig angenommen.

Schlagwörter (9):doxingstrafrechtdatenschutzonline-gewalthass im netzfrauenfeindlichkeitsoziale medienplattformverantwortungopferschutz
AntragstextEinblendenAusblenden
Danke schön, bei diesem Antrag geht es darum, dass man das Phänomen ‚Doxing‘ auch in Österreich unter Strafe stellt. Unter diesem Begriff versteht man das Zusammentragen und in weiterer Folge Veröffentlichen von personenbezogenen Daten im Internet. Wikipedia beschreibt es so und ich finde es recht treffend, darum entnehme ich mir diese Definition. Das Zusammentragen und Veröffentlichen der Daten steht üblicherweise mit bösartigen Absichten gegenüber den Betroffenen in Zusammenhang. Dieses Phänomen findet man ganz oft auf Social-Media-Seiten wie Facebook. Das ist auch der Anlass, warum ich diesen Antrag heute eingebracht habe. Es gab einen Fall, der medial breit aufgeschlagen hat. In den Kommentaren auf einer Facebook-Seite hätte eine Frau mundtot gemacht werden sollen, indem man ein Foto von ihrem Haus samt Wohnanschrift veröffentlicht hat. Gleichzeitig gab es die Aufforderung, die Diskussion mit ihr dort weiterzuführen. Das ist natürlich Wahnsinn. Diese Form der Gewalt betrifft – wie ‚Hass im Netz‘ generell – auch wieder überwiegend Frauen. Daher ist mir das als Frauenreferentin auch ein besonderes Anliegen. ‚Doxing‘ ist in Deutschland strafbar – aus gutem Grund. Daher dieser Antrag, für den ich um möglichst breite Zustimmung ersuche. Danke schön. (Beifall)
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat der Stadt Linz ersucht das Bundesministerium für Justiz, Doxing – also das absichtliche Veröffentlichen personenbezogener Daten im Internet ohne Einverständnis der Betroffenen – als eigenen Straftatbestand im Strafgesetzbuch zu verankern. Ebenfalls in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden soll, dass die Betreiber*innen von Online-Seiten beziehungsweise Online-Portalen in Verantwortung genommen werden können, wenn auf ihren Plattformen Adressen oder andere sensible Daten veröffentlicht werden und sie hier nicht rechtzeitig eingreifen. Die Bedeckung der Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen beziehungsweise in kommenden Voranschlägen berücksichtigt werden.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.