Bebauungsplanänderung 04-041-01-01, KG Katzbach und Urfahr (Höllmühlbachstraße)

D 10 · Ausschussantrag · 34. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung, Integration und Verfassung

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Beschlossen wurde die Bebauungsplanänderung 04-041-01-01 in Katzbach und Urfahr im Bereich Höllmühlbachstraße und Linzer Straße. Sie schafft für zusammenhängende Baulandreserven eine erweiterte Bebauungsmöglichkeit in westlicher Richtung und berücksichtigt dabei die bestehende Siedlungsstruktur. Anlass war ein etwa zehn Meter breiter Streifen, der durch die Vergrößerung des Baulandes im Flächenwidmungsplan bislang nicht vom rechtswirksamen Bebauungsplan erfasst war. Für diesen Bereich wird nun eine Bebauungsmöglichkeit mit Hauptgebäuden festgelegt. Die Verordnung wurde einstimmig erlassen.

Schlagwörter (9):bebauungsplanänderungbaulandreservestadtplanungsiedlungsstrukturflächenwidmungsplanbebauungsmöglichkeithauptgebäudeurfahrkatzbach
AntragstextEinblendenAusblenden
Vielen Dank, sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht um eine Bebauungsplanänderung in der KG Katzbach und Urfahr. Auf Initiative des Geschäftsbereiches Planung, Technik und Umwelt (PTU) wird eine erweiterte Bebauungsmöglichkeit für die zusammenhängenden Baulandreserven im Bereich Höllmühlbachstraße und Linzer Straße festgelegt. Die Erweiterung des Baulandes erfolgt in westlicher Richtung unter Berücksichtigung der bestehenden Siedlungsstruktur. Durch die Vergrößerung des Baulandes im Flächenwidmungsplan Linz Nummer 4 entstand ein etwa zehn Meter breiter Streifen, der bislang nicht vom rechtswirksamen Bebauungsplan N 34-28-01-00 erfasst war. Mit dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf wird für diesen Bereich nun eine Bebauungsmöglichkeit mit Hauptgebäuden geschaffen. Ich bitte um Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 04-041-01-01, Höllmühlbachstraße, wird erlassen.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.