Teilweise Umgestaltung des Spielplatzes im Volksgarten zu einem Inklusiv-Spielplatz für alle; Grundsatzgenehmigung und Genehmigung des Kostenrahmens, maximal 200.000 Euro, davon 80.000 Euro im Jahr 2023 und 120.000 Euro im Jahr 2024

F 2 · Ausschussantrag · 15. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Generationen, Soziales und Sport

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Der Spielplatz im Volksgarten soll teilweise zu einem Inklusiv-Spielplatz für alle umgestaltet werden. Vorgesehen ist der Austausch bestehender Geräte sowie eine Modernisierung und Adaptierung, vorbereitet durch einen partizipativen Prozess mit Vereinen, Expertinnen und Experten sowie Nutzergruppen. Der Kostenrahmen beträgt maximal 200.000 Euro inklusive USt., davon 80.000 Euro für 2023 und 120.000 Euro für 2024. Die Finanzierung kann bei fehlender anderweitiger Bedeckung über Fremdmittel erfolgen; dafür gelten die städtischen Finanz- und Genehmigungsvorgaben. Die Umsetzung wurde grundsätzlich zugestimmt und einstimmig angenommen.

Schlagwörter (10):inklusivspielplatzspielplatzumgestaltungvolksgartenkinderspielplatzbarrierefreiheitpartizipationstadtgrünfinanzierungfremdmittelkinder- und jugendsportanlagen
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Vizebürgermeisterin Hörzing berichtet über F 2 Teilweise Umgestaltung des Spielplatzes im Volksgarten zu einem Inklusiv-Spielplatz für alle; Grundsatzgenehmigung und Genehmigung des Kostenrahmens, maximal 200.000 Euro, davon 80.000 Euro im Jahr 2023 und 120.000 Euro im Jahr 2024 und führt aus: „Hier geht es um die teilweise Umgestaltung des Spielplatzes im Volksgarten zu einem Inklusiv-Spielplatz. Wir haben im Vorfeld dieser Planung, einen partizipativen Prozess unter Einbindung verschiedener Vereine und Expert*innen durchgeführt. Unter anderem waren das Vertreter*innen des Vereins ‚UareSpecial‘, des Vereins ‚Marathon‘, Diakonie Zentrum Spattstraße, Caritas, Verein ‚Miteinander‘ und wie erwähnt Expert*innen der Stadt Linz. Hier wurden die Vorschläge, Ideen und Gestaltungsmöglichkeiten verarbeitet und zur Abstimmung mit den Beteiligten ausgesendet. Der erzielte Konsens ist in ein abschließendes Vergabeverfahren eingeflossen. Ziel dieses Projektes ist die Modernisierung und Adaptierung. Das Konzept soll im Frühherbst 2023 begonnen werden, dafür stehen im aktuellen Budget 80.000 Euro zur Verfügung. Nachdem das Gesamtprojekt aber mit 200.000 Euro prämiert ist, ersuche ich jetzt um einen Vorabbeschluss der weiteren 120.000 Euro, nachdem das Budget für das nächste Jahr erst im kommenden Dezember beschlossen wird. Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Umgestaltung des Spielplatzes im Volksgarten zu einem Inklusiv-Spielplatz für alle mit einem maximalen Kostenrahmen von 200.000 Euro inklusive USt. im Zuge des Austauschs bestehender Geräte wird grundsätzlich zugestimmt. Mit der Vergabe des Auftrags (Vertragsabschluss) ist das nach den Vorschriften des StL 1992 zuständige Organ zu befassen. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 80.000 Euro inklusive USt. für das Rechnungsjahr 2023 und 120.000 Euro inklusive USt. für das Rechnungsjahr 2024 erfolgt im Fonds 815100 (Kinderspielplätze), FiPos 1.060100 (Im Bau befindliches Grundstückseinrichtungen) mit HP 08021 (Kinder- u. Jugendsportanlagen). Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projektes durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ Ich ersuche um Zustimmung.“
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1. Der Umgestaltung des Spielplatzes im Volksgarten zu einem Inklusiv-Spielplatz für alle mit einem maximalen Kostenrahmen von 200.000 Euro inklusive USt. im Zuge des Austauschs bestehender Geräte wird grundsätzlich zugestimmt. Mit der Vergabe des Auftrags (Vertragsabschluss) ist das nach den Vorschriften des StL 1992 zuständige Organ zu befassen. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 80.000 Euro inklusive USt. für das Rechnungsjahr 2023 und 120.000 Euro inklusive USt. für das Rechnungsjahr 2024 erfolgt im Fonds 815100 (Kinderspielplätze), FiPos 1.060100 (Im Bau befindliches Grundstückseinrichtungen) mit HP 08021 (Kinder- u. Jugendsportanlagen). Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projektes durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.
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Wir von LinzPlus freuen uns sehr, dass der Bürgerantrag, den wir für die Familie von Frau Gundula Schachtner eingebracht haben, zur Umsetzung kommt. Der Wunsch vieler Eltern von Kindern mit Behinderung, einen zentral gelegenen Inklusiv-Spielplatz zu haben, wird also Wirklichkeit. Der Volksgarten ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen, bietet in der Umgebung aber auch Behindertenparkplätze und ist mit einem öffentlichen WC ausgestattet. Der Park erfährt mit dem Inklusiv-Spielplatz eine wesentliche Aufwertung, das freut uns sehr! Wir erwarten uns aber noch mehr! Ein Leuchtturmprojekt reicht nicht aus, wir erwarten uns, dass Inklusion bzw. Design for all in Zukunft bei jeder Neu- und Umgestaltung von Kinderspielplätzen von Anfang an mitgedacht und umgesetzt wird. Wir haben hier als Stadt Linz den Auftrag uns genau darum zu kümmern. Wir stimmen diesem Antrag zu

Herzlichen Dank, ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass meine Kollegin Theresa Ganhör, im Jänner dieses Jahres, einen Antrag gestellt hat, bei dem eine gänzliche Neugestaltung des Volksgartens das Thema war. Dieser Antrag wurde freundlicherweise mehrstimmig dem Stadtsenat zur weiteren Bearbeitung zugewiesen. In der Folge hat man sich darauf geeinigt, dass ein Konzept erarbeitet werden soll, wo auch die Situierung sämtlicher Anlagen und die Neugestaltung des Volksgartens unter Einbindung der Nutzergruppen erfolgen soll. Dieser Prozess ist aktuell noch im Laufen. Wie ich im Ausschuss schon thematisiert habe, werden wir als ÖVP den Inklusiv-Spielplatz und die Umgestaltung begrüßen. Ich möchte aber schon darauf hinwiesen und darum bitten, dass man künftig - gerade wenn es örtlich in so einem Naheverhältnis ist, weil es der Spielplatz am Volksgarten ist – solche laufenden Prozesse besser koordiniert, um gesamthaft Lösungen präsentieren zu können.

Ich habe im Ausschuss schon erwähnt, dass das vorher schon war und dieser partizipative Prozess unabhängig zu sehen ist, weil zum Thema Inklusion die Eltern ihre Expertise einbringen und dementsprechend schon vorher ein eigener Prozess stattgefunden hat. Vielen Dank, ich freue mich über die breite Zustimmung

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.