Verordnung nach § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, KG Linz und Lustenau (Donauparkstation- Neue Donaubrücke) Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße- Widmung für den Gemeindegebrauch sowie Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs
F 3 · Ausschussantrag · 7. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz
Ausschuss:Ausschuss für Mobilität und Verkehr
Ergebnis:angenommen
Zusammenfassung
KI GeneriertGenehmigt wurde die Widmung von Grundflächen im Bereich Donauparkstadion – Neue Donaubrücke in den Katastralgemeinden Linz und Lustenau zur Gemeindestraße. Zugleich werden Verkehrsflächen aufgelassen und aus dem Gemeingebrauch entzogen. Die Straße dient vorwiegend der Aufschließung der anliegenden Grundstücke. Grundlage ist der Plan ST210015 der Planung, Technik und Umwelt vom 4. Jänner 2022. Die Verordnung tritt mit dem Tag nach ihrer Kundmachung im Amtsblatt in Kraft und wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.
AntragstextEinblendenAusblenden
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Wortmeldungen (1)EinblendenAusblenden
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen, der wievielte Beschluss ist das in Bezug auf das Donauparkstadion? Ich habe nicht mitgezählt, aber es waren einige. Warum kommt das in Salamitaktik, warum nicht von Anfang an klar, absolut und transparent mit allen Folgewirkungen, die so ein Donauparkstadion nach sich zieht. Das ist ein Grund, warum wir uns enthalten. Der andere Grund ist evident, glaube ich, wir sind keine Fans dieses Donauparkstadions. Wir betrachten das als Fass ohne Boden und darum gehen wir hier nicht mit. Wir enthalten uns bei diesem Antrag.
Abstimmungsergebnis
Ergebnis: angenommen
Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von MFG (2) und LinzPlus (2) mit Stimmenmehrheit angenommen.