Prüfung von Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem LIVA-Skandal

N 2 · Fraktionsantrag · 34. Sitzung

Berichterstatter:

Ergebnis:ausschuss verwiesen

Zusammenfassung

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Die Prüfung möglicher Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit dem LIVA-Skandal steht im Mittelpunkt. Gefordert wird, die Interessen der Stadt im Strafverfahren zu vertreten, alle bisher entstandenen Kosten für Gutachten, Rechts- und Beratungskosten sowie Freistellungen zusammenzustellen und mögliche Ansprüche zu prüfen. Begründet wird dies mit offenen Fragen zur Höhe des Schadens für Stadt und städtische Unternehmen sowie mit der Sicherung der Rechte als Privatbeteiligte. Die Stadt verweist darauf, dass derzeit kein bezifferbarer Schaden vorliege, dass die Rechtslage laufend geprüft werde und dass wegen des laufenden Verfahrens sowie von Vertraulichkeit und Datenschutz ein Zuwarten auf die Ergebnisse von Straf- und Arbeitsgerichtsverfahren empfohlen werde. Die Zuweisung an den Stadtsenat wurde einstimmig angenommen.

Schlagwörter (10):liva-skandalschadenersatzstrafverfahrenkostenaufstellungrechtskostenberatungskostenprivatbeteiligungvertraulichkeitarbeitsrechtstadt linz
AntragstextEinblendenAusblenden
„Vielen Dank, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, am Freitag wäre der ehemalige SPÖ-Bürgermeister Klaus Luger vor Gericht gestanden, um sich gegen den Vorwurf der Untreue zu verteidigen. Wir erinnern uns, er soll als Linzer Veranstaltungsgesellschaft mbH (LIVA)-Aufsichtsratsvorsitzender missbräuchlich über öffentliche Gelder in der Höhe von 19.000 Euro für ein von ihm im eigenen Interesse beauftragtes Rechtsgutachten verfügt haben. Jetzt gab es nach der Zurückzahlung der 19.000 Euro für das Gutachten bekanntlich ein Angebot für Diversion. Wir wissen es, wir haben es alle gelesen. Noch ist offen, wie es nach dem möglichen Einspruch der Staatsanwaltschaft weitergehen wird. Man könnte verleitet sein zu sagen, okay, es ist dann alles erledigt. Das ist es aber nicht, denn es ist immer noch völlig unklar, wie hoch der Schaden für die Stadt Linz und für die städtischen Unternehmen ist. Klar ist, dass nicht nur die LIVA, sondern vor allem auch die Stadt Linz unmittelbar geschädigt ist. Wir erinnern uns zurück, im April dieses Jahres haben wir im Gemeinderat der LIVA eine Abgangsdeckung von 1,8 Millionen Euro zuschießen müssen. Darin enthalten waren 425.000 Euro für überplanmäßige Beratungskosten aus dem Vorjahr und für heuer ein Zuschuss von 300.000 Euro, vor allem für heuer anfallende Anwaltskosten. Jeder, der aufs Geld schaut, kann nur zu dem Schluss kommen, dass es mit der Rückzahlung der 19.000 Euro für die Stadt nicht erledigt sein wird und der Schaden eventuell dutzendfach höher sein dürfte. Es geht hier auch um die zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche der LIVA und der Stadt und um die Sicherung der Rechte als Privatbeteiligte. Zu den angesprochenen außerplanmäßigen Beratungskosten von 425.000 Euro muss auch festgestellt werden, welche Leistungen in welcher Höhe noch unter dem Bürgermeister und damaligem Aufsichtsratsvorsitzenden Klaus Luger bis Ende August 2024 beauftragt wurden. Es ist zu prüfen, ob diese Leistungen im öffentlichen oder privaten Interesse waren. Uns als Gemeinderätinnen und Gemeinderäte ist bisher nicht bekannt, ob und welche Auftragsvergaben der außerplanmäßigen Beratungskosten durch die Staatsanwaltschaft geprüft wurden oder noch nicht. Das wissen wir nicht. Wir wissen auch nicht, ob die Stadt der Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung übermittelt hat, wie das im Stadtsekt angefordert wurde. Vielleicht erfahren wir heute mehr. Wir sehen, es gibt eine Reihe offener Fragen. Die Causa ist noch lange nicht abgeschlossen und wir ersuchen daher in diesem Antrag konkret um Folgendes. Ich ersuche um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall)"
BeschlussformelEinblendenAusblenden
„Bürgermeister Dietmar Prammer wird - auch in seiner Funktion als weisungsberechtigter Eigentümervertreter der UGL-Holding - beauftragt, 1. die Interessen der Stadt im Strafrechtsprozess hinsichtlich Schadenersatzes und Aufklärung bestmöglich zu vertreten und dem Stadtsenat und Gemeinderat darüber zu berichten, 2. eine Zusammenstellung aller Kosten der Stadt, die im Zusammenhang mit dem LIVA-Skandal für Gutachten, Rechts- und Beratungskosten, sowie die Kosten der Freistellung der drei LIVA-Geschäftsführer und sonstige Kosten, die bisher entstanden sind, dem Gemeinderat vorzulegen und 3. eine Prüfung von möglichen Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem LIVA-Skandal zu veranlassen und dem Gemeinderat - oder soweit eine Vertraulichkeit gegeben ist, dem Stadtsenat - zu berichten. Die Bedeckung der Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen.¹"
Wortmeldungen (1)EinblendenAusblenden

Ich darf mich hier als angesprochener Bürgermeister, Aufsichtsratsvorsitzender und Eigentümervertreter der Unternehmensgruppe der Stadt Linz Holding GmbH (UGL-Holding) zu Wort melden, weil ich in den drei Antragspunkten auch angesprochen werde. Wir haben derzeit, sowohl in der LIVA als auch in der Stadt Linz, keinen potenziellen Schaden zu verorten. Das wird selbstverständlich regelmäßig geprüft, vor allem von der LIVA, der zuständigen Organisation. Darüber wird immer regelmäßig, auch im Aufsichtsrat, berichtet. Für die Stadt Linz gilt dasselbe. Wir schauen uns natürlich auch als Stadt Linz an, ob es aktuell einen Schaden gibt, ob schon ein Schaden identifiziert ist, der einen nachweisbaren Vermögensnachteil für die Stadt oder für die LIVA bringt. Gemeinderat Obrovsky, du hast es angesprochen. Es überschlagen sich gerade die Ereignisse, was das Strafverfahren gegen den ehemaligen Bürgermeister Klaus Luger betrifft. Die LIVA ist regelmäßig in Abstimmung mit unseren Anwälten, mit der Staatsanwaltschaft und mit dem Gericht gewesen. Die Rechtsanwälte der LIVA haben Akteneinsicht genommen, um die LIVA bestmöglich zu vertreten. Es hat eben - wie auch schon medial aufgeklärt wurde - keine Streitbeteiligung gegeben, da es durch die Schadenswiedergutmachung keinen Schaden durch das Handeln des ehemaligen Bürgermeisters in der Sphäre der LIVA gibt und auch die Stadt Linz in diesem Strafverfahren mangels Schadens keine Rechte geltend machen kann. Was jetzt die arbeitsrechtliche Auseinandersetzung mit den beiden ehemaligen kaufmännischen Geschäftsführern betrifft, muss man vielleicht noch darlegen, dass es bei dem einen ehemaligen kaufmännischen Geschäftsführer eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung gegeben hat, die zugunsten der LIVA rechtskräftig entschieden wurde. Mit dem zweiten ausgeschiedenen kaufmännischen Geschäftsführer gibt es keine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung. Zur arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung mit dem ehemaligen künstlerischen Geschäftsführer der LIVA: Diese Rechtssache ist noch anhängig und wir werden wahrscheinlich erst nach Abschluss des Verfahrens - das kann noch länger dauern - beurteilen können, ob und in welchem Umfang ein Schaden vorliegt. 111 Wir haben uns natürlich aufgrund dieses Antrags auch mit unseren Jurist*innen und mit den Rechtsvertreter*innen der LIVA ausgetauscht. Deren klare juristische Empfehlung lautet, die Ergebnisse des Strafverfahrens und des arbeitsgerichtlichen Verfahrens abzuwarten. Denn erst dann können von einer aktiven Geltendmachung mögliche Ansprüche vorgenommen werden, wenn aufgrund dieser beiden Verfahren Schaden, Kausalität und Verschulden festgelegt worden sind. Das braucht man für einen Schadenersatz, wie wir Jurist*innen vielleicht noch im Hinterkopf haben, jedenfalls lange genug eingetrichtert bekommen haben. Ich schaue zu Kollege Raml, der sich auch daran erinnern kann. Erst dann können wir überlegen, ob wir Klage einreichen oder uns einen Regress sichern. Aber zum jetzigen Zeitpunkt ist natürlich das Ergebnis offen und eine Klage wäre mit erheblichen Prozessrisiken behaftet. Was die Transparenz der Kosten betrifft, die in der LIVA angefallen sind, wird regelmäßig darüber im zuständigen Organ im Sinne der Vertraulichkeit berichtet, denn dort gehört es auch hin. Dazu gibt es auch eine umfassende Dokumentation. Bezüglich des Zwischenberichts der Kosten oder des Verfahrensverlaufes gegenüber dem Gemeinderat oder dem Stadtsenat, möchte ich schon darauf hinweisen, dass es hier einer Vertraulichkeit bedarf. Das ist so aufgrund des Datenschutzes, aufgrund der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen, aber vor allem aufgrund der Beeinträchtigung des laufenden Verfahrens. Wenn beispielsweise die gegnerische Seite im Verfahren wüsste, welche Rechtsanwaltskosten und welche Tagsätze bei uns schon angefallen sind, könnten Expert*innen daraus errechnen, wo wir stehen oder welche Aufwendungen wir vorgenommen haben. Das wäre ein Prozessrisiko und würde einen Nachteil für unser Verfahren im Prozess gegen den ehemaligen künstlerischen Geschäftsführer bedeuten. Deswegen würde ich vorschlagen, so wie wir es auch bisher gemacht haben, darüber im Stadtsenat unter dem Siegel der Vertraulichkeit zu berichten. Ich habe kein Problem damit, das auch mit unseren Anwälten abzustimmen. Deswegen schlage ich vor, diesen Antrag dem Stadtsenat zur weiteren Beratung zuzuweisen.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: ausschuss verwiesen

Die Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat wird einstimmig angenommen.