Bestehende Häuser besser schützen – Resolution

L 15 · Fraktionsantrag · 13. Sitzung

Berichterstatter:

Ergebnis:abgelehnt

Zusammenfassung

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Gefordert wird ein stärkerer Schutz bestehender Häuser in Oberösterreich, insbesondere von vor 1945 errichteten Gebäuden und von sanierungsfähiger Bausubstanz nach 1945. Begründet wird dies mit dem Erhalt kulturhistorisch wertvoller Altbauten, mit günstigeren Mieten im Bestand sowie mit Klima- und Ressourcenschutz, weil Neubauten hohe Emissionen und Energieaufwände verursachen. Als Vorbild wird die Wiener Bauordnung genannt; für spätere Gebäude soll zusätzlich eine Ökobilanzbegutachtung der Sanierungsfähigkeit vor einem Abriss verpflichtend werden. Die Resolution wurde im Gemeinderat abgelehnt, wobei einzelne Fraktionen dem Schutz älterer Bausubstanz und dem Gedanken der Ökobilanzierung grundsätzlich zustimmten, aber die konkrete Ausgestaltung kritisierten.

Schlagwörter (10):altbauschutzabrissschutzbauordnungökobilanzierungklimaschutzressourcenschonungsanierungdenkmalpflegestadtbildwohnkosten
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Gemeinderat Mag. Schmida berichtet über den von der KPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag L 15 Bestehende Häuser besser schützen – Resolution und führt aus: „Danke Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zusehende, bei der vorliegenden Resolution geht es um ein Thema das viele Menschen in Linz beschäftigt. Viele verstehen die derzeitige Abrisstätigkeit- und Abrisshäufigkeit nicht. In Linz gibt es über 550 denkmalgeschützte Objekte, für die ein besonderer Denkmalschutz gilt. Es gibt aber auch noch andere Gebäude und eine große Zahl an Gebäuden die nicht denkmalgeschützt sind, aber trotzdem einen historischen Wert haben, weil sie zum Beispiel kulturhistorisch wertvoll sind. Ein Beispiel sind die Gründerzeithäuser. Aber auch bei später errichteten Gebäuden ohne große kulturhistorische Bedeutung sollte - mehr als in der Vergangenheit - auf Klimaschutz und Ressourcenschonung, Rücksicht genommen werden. Wie wir wissen, ist jeder Neubau umwelt- und klimaschädlich und von der Herstellung und Errichtung bis zur Entsorgung mit hohen Emissionen und Energieaufwand verbunden. Außerdem muss man dazusagen, dass die Mieten in Altbauwohnungen in der Regel günstiger sind. Die Sanierung bestehender Bausubstanz sollte daher aus Gründen des öffentlichen Interesses einem Neubau vorgezogen werden, wenn es irgendwie möglich ist. Ich möchte noch daran erinnern, dass es die oberösterreichische Bauordnung gibt. Entsprechend einem Passus der oberösterreichischen Bauordnung wird sogar geprüft ob der Abbruch von Gebäuden oder Gebäudeteilen rechtmäßig ist, wenn die Instandhaltung oder Instandsetzung wirtschaftlich vertretbar ist, bzw. und das ist der zweite Teil, wenn es für die Erhaltung wegen der Bedeutung für das Ortsbild ein öffentliches Interesse gibt. In der Praxis hat sich aber, wie wir in Linz sehen, diese rechtliche Vorgabe als nicht recht zielführend erwiesen und zu keiner wesentlichen Einschränkung der Abbruchtätigkeiten geführt. Demgegenüber steht, dass es in anderen Bundesländern wie etwa in Wien strengere Regeln gibt, und der Erhalt von historischen Gebäuden durch rechtliche Bestimmungen besser geschützt ist. Auch in Salzburg und Graz gibt es zumindest für bestimmte Zonen einen strengeren Schutz. Der zweite Teil betrifft die Sanierung insgesamt, auch für Gebäude die in der Nachkriegszeit, also nach 1945 gebaut worden sind, wo eben nicht nur die wirtschaftlichen, sondern auch ökologische Gesichtspunkte überprüft werden. In einigen deutschen Bundesländern gibt es schon rechtliche Bestimmungen, wo die Beurteilung der Sanierungsfähigkeit von Gebäuden eben auch von den Emissionen und vom Energieaufwand abhängt, die bei der Sanierung entstehen, die mit einem Neubau auf dem gleichen Platz in Vergleich gesetzt werden. Das nennt sich Ökobilanzierung. Wir schlagen deshalb vor, dass die oberösterreichische Bauordnung nachgeschärft wird. Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution: ‚Die Landesregierung wird aufgefordert, die oberösterreichische Bauordnung zu ändern um 1. den Abriss von Gebäuden, die vor 1945 errichtet wurden, nach dem Vorbild der Wiener Bauordnung erst nach ausdrücklicher Bewilligung zuzulassen. 2. Des Weiteren möge der Landesgesetzgeber für Gebäude, welche ab 1945 errichtet worden sind, baugesetzlich einen Abriss erst nach einer Ökobilanzbegutachtung der Sanierungsfähigkeit ermöglichen und damit einen unmittelbaren Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz in der Bauordnung verankern.‘ Ich bitte um Zustimmung zu dieser Resolution. Danke sehr.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Grabmayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister. Wir halten Teile dieses Antrages für durchaus vernünftig. Auch für uns Freiheitliche ist es ein Anliegen, dass ältere Gebäudesubstanz in Linz nicht im Übermaß zerstört wird. Wir ersuchen Sie daher, diesen Antrag in zwei Teilen abstimmen zu lassen. Dem ersten Punkt würden wir gerne zustimmen. Danke schön.“ Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister. Danke an die KPÖ für diesen wichtigen Antrag. Ich möchte noch ein paar Dinge ergänzen, denn es spricht noch viel mehr für den Erhalt der alten Bausubstanz. Mit der Sanierung erhalten wir auch oft einfache Wohnungen, die im Neubau so gar nicht mehr herstellbar sind. Das ist wichtig. Das hat übrigens auch mit dem vorherigen Antrag zur Studie des Linzer Wohnraumbedarfs zu tun. Sanierungen sind volkswirtschaftlich äußerst sinnvoll, auch für die Stadt, weil dabei rund dreiviertel oder ein Großteil der Kosten in Arbeitskraft geht und das über diverse Abgaben wiederum der öffentlichen Hand zugutekommt. Beim Neubau ist es genau umgekehrt, da geht das meiste Geld in Material. Das ist vor allem gut für die Baufirmen und die Industrie, die damit ihre Gewinne steigern. Es muss auch noch gesagt werden, dass die Sanierung indirekt auch um ein Vielfaches umweltfreundlicher ist, nicht nur durch die graue Energie, die geschützt wird oder in den Gebäuden drinnen ist, sondern in Zusammenhang mit nicht gebauten Tiefgaragen. Beim Altbau oder bei der Sanierung ist es meistens nicht oder nur sehr schwer möglich, eine Tiefgarage zu bauen. Das schützt den Innenhof, den gewachsenen Boden und die Bäume. Dadurch, dass Stellplätze wegfallen, ändert sich im positiven Sinne auch das Mobilitätsverhalten in unserer Stadt. In der Verkehrsplanung werden Tiefgaragen als ursächliche Verkehrserreger betrachtet, die Sanierung spielt daher eine wichtige Rolle, dass diese ursächlichen Verkehrserreger reduziert werden. Umgekehrt fördert das Zwangsprogramm der Errichtung von Tiefgaragen im Neubau den motorisierten Individualverkehr und das ist schlecht für unsere Stadt. Das ist schlecht für die Straßen, also den Verkehr, erzeugt Stau und reduziert die Attraktivität unserer Stadt. In diesem Sinne volle Zustimmung.“ Stadtrat Prammer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werter Gemeinderat, die SPÖ-Fraktion wird diesem Antrag nicht nähertreten. Wir werden uns enthalten und ich möchte das wie folgt begründen: Es gibt erstens einmal ein paar Unklarheiten, die Gemeinderat Schmida, wie ich gehofft habe, aufklären wird, vielleicht kann er das noch in seinem Schlusswort machen. Nur zur Einleitung, ich sehe überhaupt keinen Sinn, wieso man die Gebäude in jene unterscheidet, die vor 1945 errichtet wurden und jene, die danach errichtet wurden. Das einzige was mir plausibel erscheint ist, dass man von der Wiener Bauordnung abschreiben soll, aber ich erkenne keinen Unterschied für diese Zeitgrenze. Das ist das Erste. Nun zum Zweiten: Lieber Michael Schmida, du schreibst, dass ein Abriss nach der Wiener Bauordnung erst nach ausdrücklicher Bewilligung zugelassen wird. Das ist in der oberösterreichischen Bauordnung nicht anders, nur bei uns heißt das nicht Bewilligung, bei uns heißt das Bescheid. Wenn ein Gebäude abgerissen werden soll, muss man einen Bauabrissbescheid beantragen, der positiv oder negativ entschieden wird. Ich glaube, ein Bescheid ist sogar von der Qualität etwas noch besseres, als eine Bewilligung. Dass in der Öffentlichkeit oftmals der Eindruck entsteht, dass ein Gebäude nach dem anderen aus dem Altbestand abgerissen wird, hat vielleicht damit zu tun, dass die negativen Bescheide nicht an die Öffentlichkeit gelangen. Die Bau- und Bezirksverwaltung stellt ja nicht nur positive, sondern auch negative Bescheide aus, nur die gelangen halt nicht ans Licht der Öffentlichkeit. Vielleicht noch einmal kurz zur Wiener Bauordnung. Ich habe kürzlich mit Verantwortlichen aus Wien gesprochen, die gesagt haben, dass auch ihr Modell nicht das Gelbe vom Ei sei und sie genauso unter Kritik stehen. In Zeitschriften und Zeitungsartikel, ist auch die Wiener Bauordnung, was den Abbruch von Häusern betrifft, permanent einer Kritik ausgesetzt. Wien hat auch einen höheren Bestand an Altbauhäusern und Gründerzeithäusern. Nun zu Punkt 2, der Ökobilanzierung: Ich kann diesem Ansinnen durchaus etwas abgewinnen. Ich glaube auch, dass das System der Ökobilanzierung in der Zukunft an Wert und Gehalt gewinnen wird. Ich möchte aber noch einmal kurz ausführen, wie es in Österreich oder in Oberösterreich zu einem positiven Abbruchbescheid kommt. Zum einen darf das Ortsbild nicht beeinträchtigt werden, du hast das angeführt oder der Abbruch muss wirtschaftlicher sein, als der Erhalt oder der erhaltene Bestand. Es wird nicht ein kompletter Neubau mit dem Bestand verglichen, sondern eine adäquate Wirtschaftlichkeit berechnet. Das finde ich grundsätzlich in Ordnung. Nach deinem Vorschlag soll ein dritter Punkt dazukommen, nämlich die Ökobilanzierung. Das würde bedeuten, dass man bei einem Abriss vielleicht das Ortsbild nicht beeinträchtigt, dann wäre es kein Problem oder es ist wirtschaftlich einfach nicht darstellbar. Jetzt kommt die Ökobilanzierung dazu. Das würde dazu führen, dass wir Gebäude haben, die wirtschaftlich nicht zu erhalten sind, aber trotzdem nicht abgerissen werden dürfen, weil die Ökobilanzierung möglicherweise negativ ausfällt. Dafür bin ich bzw. dafür ist die SPÖ nicht zu haben. Ich glaube auch, dass die Entwicklung in den nächsten Jahren in diese Richtung gehen wird, ist, dass die Ökobilanzierung mehr und mehr in die Wirtschaftlichkeitsberechnung einfließen wird – nicht zuletzt durch die Taxonomie Verordnung, die in die Berechnung und in die Finanzierung von Gebäuden, einfließen wird. Da werden sich die Bauunternehmen, die Bauträger ziemlich genau anschauen müssen, wie sie mit ihren Baurestmassen umgehen, um hier eine bessere Finanzierung zu bekommen. Das wird in die Wirtschaftlichkeit einberechnet oder auch z.B. in der Recycling-Baustoffverordnung. Die Frage ist, wie gehen wir mit den Baurestmassen um, wie werden die besteuert, wie sind die Abgaben dazu. Das sind Hebel, die in die Wirtschaftlichkeit einzahlen, aber natürlich auch in die Ökobilanzierung und ich glaube, da ist das besser aufgehoben, als bei einem dritten Punkt, der das System an sich nicht verbessern wird. Und deswegen werden wir uns diesem Antrag enthalten.“ (Beifall) Gemeinderat Mag. Rabengruber: „Wir halten das grundsätzlich für einen sehr guten Ansatz, obwohl der Adressat etwas schwierig ist, weil mit einer Resolution an das Land, natürlich nichts passieren wird. Ich glaube, man muss sich etwas Anderes überlegen, das mehr Chancen hätte. Der größte Hebel wäre eigentlich, dass die Stadt die eigenen Bebauungspläne endlich ernst nehmen könnte und sie so belassen könnte, wie sie sind. Man sollte nicht bei jedem Antrag immer gleich nachgeben und immer eine Nachverdichtung, die meistens enorm ist, ermöglichen. Erst dadurch kommen diese alten Gebäude in Bedrängnis, weil sie von den Bauträgern fünf Stockwerke höher gemacht werden wollen. Dort ist eigentlich der größte Ansatz, man sollte endlich einmal rechtsgültig Bebauungspläne dort belassen, wo sie sind. Sie sollten über zehn Jahr nicht angegriffen werden und es sollte nicht jeder Begehrlichkeit nachgegeben werden. So könnten wir einen Großteil der alten Gebäudesubstanz schützen. Danke.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Mag. Schmida: „Danke für die Wortmeldungen, es zeigt doch auch auf, denke ich, dass das ein Thema ist, das bewegt und wo es sozusagen auch Meinungen gibt, die sagen, dass man etwas tun muss. Ich fange mit dem an, was Kollege Rabengruber gesagt hat, ich denke auch, dass die Resolution ein sehr schwaches Instrument ist, ich gebe ihm da völlig Recht. Bei den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen im Land glaube ich auch, dass da nicht recht viel weitergeht in die Richtung. Eines ist schon klar, wenn es wirklich heißen würde, dass Altbauten erhalten werden müssen, ist das ein Eingriff in das Eigentum und es gibt ganz einfach politische Parteien, die das Eigentum schon sehr schützen. Das Eigentum ist da wichtiger als das Stadtbild oder wie es den Anwohner*innen geht oder ob es günstige Mieten gibt. Mich freut, dass die FPÖ zumindest dem ersten Teil, nämlich der Altbausubstanz zustimmen könnte. Die Intention des Antrages ist, dass ältere Bauten aufgrund des Alters einen besonderen Schutz verdienen. Natürlich sind die dann meistens auch kulturhistorisch wertvoller. Die zweite Komponente ist die ökologische Komponente. Lorenz Potočnik hat bereits viele zusätzliche Punkte gesagt, die natürlich dafürsprechen, dass man nicht immer abreißt, sondern dass man erhält oder saniert. In Summe war das ein Versuch, dieses Thema ins Bewusstsein zu rücken, wo sich Parteien auch positionieren können. Ich finde es schade, dass die Sozialdemokratie sagt, dass eigentlich eh alles ganz gut ist und wir in dieser Richtung keine Probleme haben - wenn ich das jetzt ein bisschen überspitze. Ich sehe es positiv, wenn dann wirklich bestimmte Dinge eingearbeitet werden. Vielleicht muss man in Zukunft auch ein bisschen mit Augenmaß verfolgen und schauen, dass eben nicht sofort irgendjemand – meistens sind es eben große Immobilienfirmen – etwas wegreißen kann und den höchstmöglichen Profit erzielen kann. Vielen Dank.“ Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen. Der Teil 1 des Antrages wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (22), ÖVP (10) und NEOS (2) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Teil 2 des Antrages wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (22), ÖVP (10), FPÖ (9), NEOS (2) und GRin Schachner, MFG mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
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Die Landesregierung wird aufgefordert, die oberösterreichische Bauordnung zu ändern um 1. den Abriss von Gebäuden, die vor 1945 errichtet wurden, nach dem Vorbild der Wiener Bauordnung erst nach ausdrücklicher Bewilligung zuzulassen. 2. Des Weiteren möge der Landesgesetzgeber für Gebäude, welche ab 1945 errichtet worden sind, baugesetzlich einen Abriss erst nach einer Ökobilanzbegutachtung der Sanierungsfähigkeit ermöglichen und damit einen unmittelbaren Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz in der Bauordnung verankern.
Wortmeldungen (4)EinblendenAusblenden

Sehr geehrter Herr Bürgermeister. Wir halten Teile dieses Antrages für durchaus vernünftig. Auch für uns Freiheitliche ist es ein Anliegen, dass ältere Gebäudesubstanz in Linz nicht im Übermaß zerstört wird. Wir ersuchen Sie daher, diesen Antrag in zwei Teilen abstimmen zu lassen. Dem ersten Punkt würden wir gerne zustimmen. Danke schön.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister. Danke an die KPÖ für diesen wichtigen Antrag. Ich möchte noch ein paar Dinge ergänzen, denn es spricht noch viel mehr für den Erhalt der alten Bausubstanz. Mit der Sanierung erhalten wir auch oft einfache Wohnungen, die im Neubau so gar nicht mehr herstellbar sind. Das ist wichtig. Das hat übrigens auch mit dem vorherigen Antrag zur Studie des Linzer Wohnraumbedarfs zu tun. Sanierungen sind volkswirtschaftlich äußerst sinnvoll, auch für die Stadt, weil dabei rund dreiviertel oder ein Großteil der Kosten in Arbeitskraft geht und das über diverse Abgaben wiederum der öffentlichen Hand zugutekommt. Beim Neubau ist es genau umgekehrt, da geht das meiste Geld in Material. Das ist vor allem gut für die Baufirmen und die Industrie, die damit ihre Gewinne steigern. Es muss auch noch gesagt werden, dass die Sanierung indirekt auch um ein Vielfaches umweltfreundlicher ist, nicht nur durch die graue Energie, die geschützt wird oder in den Gebäuden drinnen ist, sondern in Zusammenhang mit nicht gebauten Tiefgaragen. Beim Altbau oder bei der Sanierung ist es meistens nicht oder nur sehr schwer möglich, eine Tiefgarage zu bauen. Das schützt den Innenhof, den gewachsenen Boden und die Bäume. Dadurch, dass Stellplätze wegfallen, ändert sich im positiven Sinne auch das Mobilitätsverhalten in unserer Stadt. In der Verkehrsplanung werden Tiefgaragen als ursächliche Verkehrserreger betrachtet, die Sanierung spielt daher eine wichtige Rolle, dass diese ursächlichen Verkehrserreger reduziert werden. Umgekehrt fördert das Zwangsprogramm der Errichtung von Tiefgaragen im Neubau den motorisierten Individualverkehr und das ist schlecht für unsere Stadt. Das ist schlecht für die Straßen, also den Verkehr, erzeugt Stau und reduziert die Attraktivität unserer Stadt. In diesem Sinne volle Zustimmung.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werter Gemeinderat, die SPÖ-Fraktion wird diesem Antrag nicht nähertreten. Wir werden uns enthalten und ich möchte das wie folgt begründen: Es gibt erstens einmal ein paar Unklarheiten, die Gemeinderat Schmida, wie ich gehofft habe, aufklären wird, vielleicht kann er das noch in seinem Schlusswort machen. Nur zur Einleitung, ich sehe überhaupt keinen Sinn, wieso man die Gebäude in jene unterscheidet, die vor 1945 errichtet wurden und jene, die danach errichtet wurden. Das einzige was mir plausibel erscheint ist, dass man von der Wiener Bauordnung abschreiben soll, aber ich erkenne keinen Unterschied für diese Zeitgrenze. Das ist das Erste. Nun zum Zweiten: Lieber Michael Schmida, du schreibst, dass ein Abriss nach der Wiener Bauordnung erst nach ausdrücklicher Bewilligung zugelassen wird. Das ist in der oberösterreichischen Bauordnung nicht anders, nur bei uns heißt das nicht Bewilligung, bei uns heißt das Bescheid. Wenn ein Gebäude abgerissen werden soll, muss man einen Bauabrissbescheid beantragen, der positiv oder negativ entschieden wird. Ich glaube, ein Bescheid ist sogar von der Qualität etwas noch besseres, als eine Bewilligung. Dass in der Öffentlichkeit oftmals der Eindruck entsteht, dass ein Gebäude nach dem anderen aus dem Altbestand abgerissen wird, hat vielleicht damit zu tun, dass die negativen Bescheide nicht an die Öffentlichkeit gelangen. Die Bau- und Bezirksverwaltung stellt ja nicht nur positive, sondern auch negative Bescheide aus, nur die gelangen halt nicht ans Licht der Öffentlichkeit. Vielleicht noch einmal kurz zur Wiener Bauordnung. Ich habe kürzlich mit Verantwortlichen aus Wien gesprochen, die gesagt haben, dass auch ihr Modell nicht das Gelbe vom Ei sei und sie genauso unter Kritik stehen. In Zeitschriften und Zeitungsartikel, ist auch die Wiener Bauordnung, was den Abbruch von Häusern betrifft, permanent einer Kritik ausgesetzt. Wien hat auch einen höheren Bestand an Altbauhäusern und Gründerzeithäusern. Nun zu Punkt 2, der Ökobilanzierung: Ich kann diesem Ansinnen durchaus etwas abgewinnen. Ich glaube auch, dass das System der Ökobilanzierung in der Zukunft an Wert und Gehalt gewinnen wird. Ich möchte aber noch einmal kurz ausführen, wie es in Österreich oder in Oberösterreich zu einem positiven Abbruchbescheid kommt. Zum einen darf das Ortsbild nicht beeinträchtigt werden, du hast das angeführt oder der Abbruch muss wirtschaftlicher sein, als der Erhalt oder der erhaltene Bestand. Es wird nicht ein kompletter Neubau mit dem Bestand verglichen, sondern eine adäquate Wirtschaftlichkeit berechnet. Das finde ich grundsätzlich in Ordnung. Nach deinem Vorschlag soll ein dritter Punkt dazukommen, nämlich die Ökobilanzierung. Das würde bedeuten, dass man bei einem Abriss vielleicht das Ortsbild nicht beeinträchtigt, dann wäre es kein Problem oder es ist wirtschaftlich einfach nicht darstellbar. Jetzt kommt die Ökobilanzierung dazu. Das würde dazu führen, dass wir Gebäude haben, die wirtschaftlich nicht zu erhalten sind, aber trotzdem nicht abgerissen werden dürfen, weil die Ökobilanzierung möglicherweise negativ ausfällt. Dafür bin ich bzw. dafür ist die SPÖ nicht zu haben. Ich glaube auch, dass die Entwicklung in den nächsten Jahren in diese Richtung gehen wird, ist, dass die Ökobilanzierung mehr und mehr in die Wirtschaftlichkeitsberechnung einfließen wird – nicht zuletzt durch die Taxonomie Verordnung, die in die Berechnung und in die Finanzierung von Gebäuden, einfließen wird. Da werden sich die Bauunternehmen, die Bauträger ziemlich genau anschauen müssen, wie sie mit ihren Baurestmassen umgehen, um hier eine bessere Finanzierung zu bekommen. Das wird in die Wirtschaftlichkeit einberechnet oder auch z.B. in der Recycling-Baustoffverordnung. Die Frage ist, wie gehen wir mit den Baurestmassen um, wie werden die besteuert, wie sind die Abgaben dazu. Das sind Hebel, die in die Wirtschaftlichkeit einzahlen, aber natürlich auch in die Ökobilanzierung und ich glaube, da ist das besser aufgehoben, als bei einem dritten Punkt, der das System an sich nicht verbessern wird. Und deswegen werden wir uns diesem Antrag enthalten.

Wir halten das grundsätzlich für einen sehr guten Ansatz, obwohl der Adressat etwas schwierig ist, weil mit einer Resolution an das Land, natürlich nichts passieren wird. Ich glaube, man muss sich etwas Anderes überlegen, das mehr Chancen hätte. Der größte Hebel wäre eigentlich, dass die Stadt die eigenen Bebauungspläne endlich ernst nehmen könnte und sie so belassen könnte, wie sie sind. Man sollte nicht bei jedem Antrag immer gleich nachgeben und immer eine Nachverdichtung, die meistens enorm ist, ermöglichen. Erst dadurch kommen diese alten Gebäude in Bedrängnis, weil sie von den Bauträgern fünf Stockwerke höher gemacht werden wollen. Dort ist eigentlich der größte Ansatz, man sollte endlich einmal rechtsgültig Bebauungspläne dort belassen, wo sie sind. Sie sollten über zehn Jahr nicht angegriffen werden und es sollte nicht jeder Begehrlichkeit nachgegeben werden. So könnten wir einen Großteil der alten Gebäudesubstanz schützen. Danke.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: abgelehnt

Der Teil 1 des Antrages wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (22), ÖVP (10) und NEOS (2) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Teil 2 des Antrages wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (22), ÖVP (10), FPÖ (9), NEOS (2) und GRin Schachner, MFG mit Stimmenmehrheit abgelehnt.