Schaffung einer neuen Straßenverkehrsordnungs-(StVO)-Bestimmung als rechtliche Grundlage zur Realisierung von technisch-automatisiertem Zonen-Zufahrtsmanagement - Resolution

G 1 · Ausschussantrag · 16. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Mobilität und Verkehr

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Gefordert wird eine neue StVO-Bestimmung als rechtliche Grundlage für eine kameraunterstützte Zonenzufahrtskontrolle. Damit sollen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen, insbesondere in Innenstädten, praxistauglicher und besser vollziehbar werden. Begründet wird das mit den Grenzen der bisherigen Kontrolle durch die Exekutive sowie mit dem Bedarf an moderneren, digital gestützten Durchsetzungsinstrumenten. Zugleich wird festgehalten, dass keine Citymaut eingeführt werden soll. Der Gemeinderat hat die Resolution mehrheitlich angenommen, bei Stimmenthaltung von FPÖ, einer MFG-Gemeinderätin und der KPÖ.

Schlagwörter (10):verkehrsberuhigungzonenzufahrtskontrollestvoinnenstadtmobilitätdigitalisierungverkehrskontrolledatenschutzcitymautverkehrsrecht
AntragstextEinblendenAusblenden
„Meine sehr geehrten Damen und Herren, die österreichische Straßenverkehrsordnung gibt uns als Verwaltungsbehörde unterschiedliche Maßnahmen und Instrumente an die Hand, sei es etwa Fahrverbotszonen, Fußgänger- oder Begegnungszonen oder zuletzt auch Fahrradstraßen und Schulstraßen zu verordnen. Das alles sind Maßnahmen für Verkehrsberuhigung, Sicherheit, Abgasreduktion und in Summe zusammengefasst, vielleicht einfach Maßnahmen zur Erhöhung der Lebensqualität. Ich bin jetzt seit ca. eineinhalb Jahren Mobilitäts- und Verkehrsreferent und sehe, dass sich die Verkehrsteilnehmer*innen nicht zwingend an Maßnahmen halten, die wir erlassen und verordnen. Das sagt natürlich auch etwas über die Gesellschaft aus, da kann man reichlich diskutieren, aber de facto ist es nun einmal so. Es obliegt am Ende des Tages der Exekutive zu kontrollieren und notfalls zu sanktionieren und trotz bestem Bemühen und einem großartigen Einsatz der Polizei ist es - das liegt in der Natur der Sache - einfach nicht möglich, rund um die Uhr und lückenlos zu kontrollieren. Es gibt aber neue modernere Maßnahmen und Werkzeuge zur Durchsetzung und man sollte hier einfach mit der Zeit gehen und die Digitalisierung auch hier Einzug nehmen lassen. Es gibt allerdings einen Hemmschuh, nämlich, dass die nötige Rechtsgrundlage - ich habe die StVO angesprochen - dies nicht ermöglicht. Insofern haben wir im Verkehrsausschuss besprochen, dass es ein sogenanntes automatisiertes Zufahrtszonenmanagement bräuchte. Das kann man natürlich, wenn man dieses Wort hört, in den falschen Hals bekommen, ‚automatisiertes Zufahrtszonenmanagement‘ lässt reichlich Interpretation zu. Gemeint ist aber de facto, dass man bestehende Verordnungen besser kontrollieren kann. In Italien gibt es dazu zahlreiche Vorzeigebeispiele, aber nicht nur dort. Das ist es kein wirklich neues Thema, der Städtebund ist hier auch schon jahrelang dahinter, ursprünglich wurden immer wieder, entgegnende Bedenken wegen dem Datenschutz vorgebracht. Der Städtebund hat ein fundiertes datenschutzrechtliches Gutachten beauftragt und eingeholt und mittlerweile ist es so, dass von Beamt*innen des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ein Vorschlag für die entsprechende StVO-Novelle ausgearbeitet wurde und an das Büro der zuständigen Bundesministerin Gewessler übermittelt wurde. De facto ist es aber auch so, dass dieses den Weg ins Parlament noch nicht gefunden hat. Vor diesem Hintergrund stellt der Ausschuss folgenden Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat beschließe: „Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Frau Leonore Gewessler, BA, wird ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich einen Antrag zur Schaffung einer neuen StVO-Bestimmung zur Beschlussfassung vorzulegen, mit der die rechtliche Basis für eine kameraunterstützte Zonenzufahrtskontrolle geschaffen wird, um einen praxistauglichen Vollzug von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen insbesondere in Innenstädten zu ermöglichen.“ Soweit der Antrag, der mehrheitlich schon im Mobilitätsausschuss verabschiedet worden ist und an den Gemeinderat weitergeleitet worden ist. Ich möchte, nachdem es hier offenbar auch Interpretationsschwierigkeiten gegeben hat, explizit noch einmal erwähnen, dass es nicht Ziel ist, dass eine Citymaut eingeführt werden soll. Das ist explizit nicht angedacht und wird auch nicht unterstützt von mir. Ich kenne auch niemanden, der das ins Spiel gebracht hat, außer irgendjemanden, der hier Unterstellungen in die Welt setzen will, um Unsicherheiten zu produzieren. Ich ersuche davon Abstand zu nehmen und ersuche gleichzeitig auch um Unterstützung des Resolutionsbeschlusses. Danke.“
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: „Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Frau Leonore Gewessler, BA, wird ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich einen Antrag zur Schaffung einer neuen StVO-Bestimmung zur Beschlussfassung vorzulegen, mit der die rechtliche Basis für eine kameraunterstützte Zonenzufahrtskontrolle geschaffen wird, um einen praxistauglichen Vollzug von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen insbesondere in Innenstädten zu ermöglichen.“
Wortmeldungen (4)EinblendenAusblenden

Danke Herr Bürgermeister, werte Kollegen und Zuseher, die FPÖ-Fraktion sieht die Schaffung einer neuen StVO-Bestimmung von technisch automatisiertem Zonenmanagement schwierig und auch ein bisschen gefährlich. Wir sind der Meinung, dass eine künstliche Intelligenz nicht erkennen kann, wenn wer berechtigtes Interesse zur Einfahrt bzw. Zufahrt hat. Es gibt ja mehrere Möglichkeiten, warum man irgendwo hineinfährt, z. B. weil man Ladetätigkeiten hat, in eine Garage fahren will oder Zulieferer ist, etc. Für uns ist das nicht ganz trivial und daher enthalten wir uns bei dieser Resolution. Danke.

Ich glaube nicht, dass es dabei um Themen der künstlichen Intelligenz geht, sondern das noch sehr traditionelle Methoden sind, für die man oder gegen die man sein kann, aber KI-basiert scheint das nicht zu sein.

Danke Herr Bürgermeister, wir werden uns auch enthalten, aber aus einem anderen Beweggrund wie die FPÖ. Wir sind nämlich der Meinung, dass solche technischen Lösungen oft sehr unverhältnismäßig teure Spielereien sind, die den Blick auf das Wesentliche verstellen. Man sollte nicht neue Instrumente vom Bund, also Verordnungen, Gesetze, fordern. Besser wäre es, die vorhandenen Instrumente, die die Stadt für die Gestaltung von Begegnungszonen hat, richtig, nämlich effektiv und kreativ, einzusetzen. Dann ist nämlich die Verkehrsberuhigung auch nicht so ein Thema, sondern dann passiert das auch. Es reicht nicht, nur eine Tempo-30-Zone zu verordnen, sondern eine Begegnungszone muss auch so gestaltet werden, dass auch die schnelleren Fahrzeuge nur mehr 30 km/h fahren können. Die Stadt Linz sollte in diese Richtung mehr machen, anstatt neue, teure technische Spielereien zu verlangen, die dann irgendjemand zahlen muss. Danke.

Vielen Dank für das Argument betreffend die Gestaltung von Begegnungszonen. Ich bin auch der Meinung, dass man die Begegnungszonen entsprechend gestalten muss, damit sie funktionieren. Begegnungszonen sind aber keine Zufahrtsbeschränkungen. Hier geht es um die Kontrolle, die effiziente Kontrolle von Zufahrtsbeschränkungen und darum, dass das seitens der Polizei nicht so personalintensiv ablaufen muss, denn das kostet natürlich auch Geld. Außerdem kann Personal damit auch dementsprechend anders eingesetzt werden. Ich habe schon gesagt, dass das Argument mit der Citymaut kein Thema ist, insofern brauche ich nicht mehr näher darauf eingehen und ersuche nochmals um Zustimmung.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von FPÖ (8), Gemeinderätin Schachner von MFG und KPÖ (2) mit Stimmenmehrheit angenommen.