Schaffung einer neuen Straßenverkehrsordnungs-(StVO)-Bestimmung als rechtliche Grundlage zur Realisierung von technisch-automatisiertem Zonen-Zufahrtsmanagement - Resolution
G 1 · Ausschussantrag · 16. Sitzung
Ausschuss:Ausschuss für Mobilität und Verkehr
Ergebnis:angenommen
Zusammenfassung
KI GeneriertGefordert wird eine neue StVO-Bestimmung als rechtliche Grundlage für eine kameraunterstützte Zonenzufahrtskontrolle. Damit sollen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen, insbesondere in Innenstädten, praxistauglicher und besser vollziehbar werden. Begründet wird das mit den Grenzen der bisherigen Kontrolle durch die Exekutive sowie mit dem Bedarf an moderneren, digital gestützten Durchsetzungsinstrumenten. Zugleich wird festgehalten, dass keine Citymaut eingeführt werden soll. Der Gemeinderat hat die Resolution mehrheitlich angenommen, bei Stimmenthaltung von FPÖ, einer MFG-Gemeinderätin und der KPÖ.
AntragstextEinblendenAusblenden
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Wortmeldungen (4)EinblendenAusblenden
Danke Herr Bürgermeister, werte Kollegen und Zuseher, die FPÖ-Fraktion sieht die Schaffung einer neuen StVO-Bestimmung von technisch automatisiertem Zonenmanagement schwierig und auch ein bisschen gefährlich. Wir sind der Meinung, dass eine künstliche Intelligenz nicht erkennen kann, wenn wer berechtigtes Interesse zur Einfahrt bzw. Zufahrt hat. Es gibt ja mehrere Möglichkeiten, warum man irgendwo hineinfährt, z. B. weil man Ladetätigkeiten hat, in eine Garage fahren will oder Zulieferer ist, etc. Für uns ist das nicht ganz trivial und daher enthalten wir uns bei dieser Resolution. Danke.
Ich glaube nicht, dass es dabei um Themen der künstlichen Intelligenz geht, sondern das noch sehr traditionelle Methoden sind, für die man oder gegen die man sein kann, aber KI-basiert scheint das nicht zu sein.
Danke Herr Bürgermeister, wir werden uns auch enthalten, aber aus einem anderen Beweggrund wie die FPÖ. Wir sind nämlich der Meinung, dass solche technischen Lösungen oft sehr unverhältnismäßig teure Spielereien sind, die den Blick auf das Wesentliche verstellen. Man sollte nicht neue Instrumente vom Bund, also Verordnungen, Gesetze, fordern. Besser wäre es, die vorhandenen Instrumente, die die Stadt für die Gestaltung von Begegnungszonen hat, richtig, nämlich effektiv und kreativ, einzusetzen. Dann ist nämlich die Verkehrsberuhigung auch nicht so ein Thema, sondern dann passiert das auch. Es reicht nicht, nur eine Tempo-30-Zone zu verordnen, sondern eine Begegnungszone muss auch so gestaltet werden, dass auch die schnelleren Fahrzeuge nur mehr 30 km/h fahren können. Die Stadt Linz sollte in diese Richtung mehr machen, anstatt neue, teure technische Spielereien zu verlangen, die dann irgendjemand zahlen muss. Danke.
Vielen Dank für das Argument betreffend die Gestaltung von Begegnungszonen. Ich bin auch der Meinung, dass man die Begegnungszonen entsprechend gestalten muss, damit sie funktionieren. Begegnungszonen sind aber keine Zufahrtsbeschränkungen. Hier geht es um die Kontrolle, die effiziente Kontrolle von Zufahrtsbeschränkungen und darum, dass das seitens der Polizei nicht so personalintensiv ablaufen muss, denn das kostet natürlich auch Geld. Außerdem kann Personal damit auch dementsprechend anders eingesetzt werden. Ich habe schon gesagt, dass das Argument mit der Citymaut kein Thema ist, insofern brauche ich nicht mehr näher darauf eingehen und ersuche nochmals um Zustimmung.
Abstimmungsergebnis
Ergebnis: angenommen
Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von FPÖ (8), Gemeinderätin Schachner von MFG und KPÖ (2) mit Stimmenmehrheit angenommen.