Parkraumüberwachung; Vertrag mit G4S Secure Solutions AG - Zusatzvereinbarung zum Vertrag vom 25. Juni 1998

H 1 · Ausschussantrag · 16. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Finanzen und Integration

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Die Parkraumüberwachung in Linz bleibt bis 30. September 2027 bei G4S Secure Solutions AG ausgelagert und wird mit dem Produktivstart der Digitalisierung der Dauerparkkarten auf neue Datenerfassungsgeräte umgestellt. Die Zusatzvereinbarung zum Vertrag vom 25. Juni 1998 sichert dem Unternehmen für diesen Zeitraum eine beidseitige Unkündbarkeit zu. Begründet wird die Anpassung mit umfangreichen Digitalisierungsinvestitionen des Unternehmens, die der Stadt Linz keine Kosten verursachen und Vorteile bringen sollen. Bei Nichterfüllung oder Schlechterfüllung bleibt eine vorzeitige Aufkündigung möglich. Die Vertragsänderung wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.

Schlagwörter (10):parkraumüberwachungparkraumbewirtschaftungdigitalisierungdauerparkkartendatenerfassungsgerätevertragkündigungsverzichtprivatisierungfinanzenstadtlinz
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Gemeinderat Schauberger berichtet über H 1 Parkraumüberwachung; Vertrag mit G4S Secure Solutions AG - Zusatzvereinbarung zum Vertrag vom 25. Juni 1998 und führt aus: „Die Parkraumüberwachung ist schon seit 25 Jahren an die Firma G4S Secure Solutions AG ausgelagert. Nun erfolgen im Rahmen mehrerer Digitalisierungsprojekte umfangreiche Investitionen auf Seiten des Unternehmens, die der Stadt Linz kein Geld kosten, aber sehr viele Vorteile für die Stadt Linz bringen. Als Gegenleistung soll mit der G4S ein Kündigungsverzicht bis zum Ende dieser Funktionsperiode des Gemeinderats abgeschlossen werden, damit die Investitionen für das Unternehmen gut abgesichert sind und die Dienstleistungen erfolgreich erbracht werden können. Der Gemeinderat beschließe: „Der Vertrag vom 25. Juni 1998 wird dahingehend adaptiert, dass mit Produktivstart des Projekts Digitalisierung Dauerparkkarten der Auftrag mit neuen Datenerfassungsgeräten durchgeführt und der Vertrag bis 30. Sep- tember 2027 für beide Seiten unkündbar erklärt wird. Dementsprechend wird die beiliegende Zusatzvereinbarung beschlossen. Der zwischen der Stadt Linz und der Group 4 Securitas Austria AG nunmehr G4S Secure Solutions AG am 25. Juni 1998 abgeschlossene Vertrag wird mit Produktivstart der Digitalisierung Dauerparkkarten wie folgt adaptiert: 10. Drucksorten / Arbeitsbehelfe 10.1. Ergänzend: Mit Produktivstart der Digitalisierung Dauerparkkarten erfolgt die Durchführung des Auftrages - zusätzlich der in Punkt 10.1. angeführten Arbeitsbehelfe - mit neuen Datenerfassungsgeräten. 15. Auftragsbeginn und Auftragsdauer; vorzeitige Vertragsauflösung 15.2. wird ersetzt durch nachstehend angeführte Formulierung: „Der Vertrag ist bis 30. September 2027 für die Auftraggeberin und die Auftragnehmerin unkündbar. Nach diesem Termin ist der Vertrag für beide Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten jeweils zum letzten eines Monats aufkündbar. Die Kündigung bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftlichkeit. Im Falle der Nichterfüllung bzw. Schlechterfüllung des Vertrages kann dieser bereits vor Ablauf des 30. September 2027 aufgekündigt werden.“ Ich ersuche um Zustimmung und bedanke mich.“
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Der Vertrag vom 25. Juni 1998 wird dahingehend adaptiert, dass mit Produktivstart des Projekts Digitalisierung Dauerparkkarten der Auftrag mit neuen Datenerfassungsgeräten durchgeführt und der Vertrag bis 30. September 2027 für beide Seiten unkündbar erklärt wird. Dementsprechend wird die beiliegende Zusatzvereinbarung beschlossen. Der zwischen der Stadt Linz und der Group 4 Securitas Austria AG nunmehr G4S Secure Solutions AG am 25. Juni 1998 abgeschlossene Vertrag wird mit Produktivstart der Digitalisierung Dauerparkkarten wie folgt adaptiert: 10. Drucksorten / Arbeitsbehelfe 10.1. Ergänzend: Mit Produktivstart der Digitalisierung Dauerparkkarten erfolgt die Durchführung des Auftrages - zusätzlich der in Punkt 10.1. angeführten Arbeitsbehelfe - mit neuen Datenerfassungsgeräten. 15. Auftragsbeginn und Auftragsdauer; vorzeitige Vertragsauflösung 15.2. wird ersetzt durch nachstehend angeführte Formulierung: „Der Vertrag ist bis 30. September 2027 für die Auftraggeberin und die Auftragnehmerin unkündbar. Nach diesem Termin ist der Vertrag für beide Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten jeweils zum letzten eines Monats aufkündbar. Die Kündigung bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftlichkeit. Im Falle der Nichterfüllung bzw. Schlechterfüllung des Vertrages kann dieser bereits vor Ablauf des 30. September 2027 aufgekündigt werden.“
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Sehr geehrte Damen und Herren, es wurde bereits angesprochen, dass etwas, was ausgelagert ist, weiterhin ausgelagert bleibt und die Parkraumbewirtschaftung nach marktwirtschaftlichen Kriterien funktioniert. Die G4S, die schon mehrmals den Namen geändert hat, ist ein börsennotiertes, breit agierendes Unternehmen, das auch schon einige Male in Kritik gestanden ist. Das Unternehmen folgt natürlich einer Profitlogik und wir sehen es als nicht zielführend, diesen Teilbereich marktwirtschaftlich zu organisieren. Das entspricht meines Erachtens einer Entkernung demokratisch organisierter Staatlichkeit, insbesondere auch, weil diese Aufgabe in vielen anderen Städten durch städtische Organe bzw. Unternehmensholdings oder vorgelagerte Unternehmen erledigt wird. Wir sehen hier eigentlich eine Ablehnung als richtig. Ich möchte noch ganz kurz auf ein Projekt in Graz hinweisen, wo das anders umgesetzt wird. Dort gibt es den ‚Grazer Parkraum- und Sicherheitsservice‘. Diese Institution macht verschiedenste Dinge, sie kontrolliert den Parkraum, macht die Fahrscheinkontrollen, bietet Heimwegtelefone an, sichert Gebäude und Schulwege und macht noch vieles andere. Ich denke, dass eine solche Organisation der, ich sage ich einmal, Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung oder zumindest Teile dessen - es gibt natürlich auch noch die Polizei - aus Synergiegründen ökonomisch wesentlich zielführender wäre. Wenn wir so einem ähnlichen Dienst auch die Möglichkeit ge 481 ben würden, bei der LINZ AG anrufen zu können, wenn irgendwo Sperrmüll herumliegt, dann wäre auch Lorenz Potočnik glücklich. Insofern werden wir ablehnen.

So setzt jeder seine individuellen politischen Prioritäten.

Wir enthalten uns hier, wäre eigentlich ein ganz gutes ‚Satzerl‘, aber ich möchte die Gelegenheit nutzen, um zu erzählen, was ich in Amsterdam in Bezug auf die Parkraumbewirtschaftung gesehen habe. Dort ist das nämlich komplett automatisiert, wenn man dort parkt und ein Ticket zieht, zieht man eigentlich keinen Zettel mehr, sondern gibt im Automaten das Nummernschild des Autos ein. Dann fährt ein Auto mit Kameras herum – das schaut ein bisschen aus wie das ‚Google-Auto‘ – und checkt vollautomatisch, welches Auto bezahlt hat und welches nicht. Da laufen nicht mehr dutzende Mitarbeiter*innen herum. Ich glaube, da ist der Mitarbeiter einsatz äußerst gering und die digitale Durchdringung sehr, sehr hoch.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, aus meiner Sicht handelt es sich um eine Privatisierung, diese ist schon früher passiert, nicht jetzt erst. Privatisierung ist, aus meiner Sicht, eine der Todsünden des 20. Jahrhunderts. Ulrike Herrmann, eine Wirtschaftspublizistin aus Deutschland, sagt zum Thema Privatisierung ‚die Erpressbarkeit der Bevölkerung‘. Ich glaube, dass wir sehr wohl zwischen der Privatisierung volkswirtschaftlicher Aufgaben und privatwirtschaftlicher Aufgaben unterscheiden müssen. Für mich ist Parkraumüberwachung keine privatwirtschaftliche Aufgabe und ich lehne das daher ab. Danke.

Es würde den zeitlichen Rahmen sprengen, die vielfach unrichtigen Darstellungen hier zu korrigieren und sie ins richtige Licht zu rücken. Daher erspare ich mir ein Schlusswort.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderätin Schachner von MFG und der LinzPlus-Fraktion (2) sowie bei Gegenstimmen von Gemeinderat Dipl.-Ing. Dr. Obermayr von MFG und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL mit Stimmenmehrheit angenommen.