Prolongierung Antiteuerungspaket der Stadt Linz für Vereine und Organisationen 2024; Grundsatzbeschluss; Genehmigung einer Kreditübertragung

D 3 · Stadtsenatsantrag · 20. Sitzung

Berichterstatter:

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde die Verlängerung des Antiteuerungspakets der Stadt Linz für Vereine und Organisationen für 2024. Das Paket soll Vereine angesichts inflationsbedingter Kostensteigerungen und dauerhaft hoher Ausgaben entlasten und ihre Arbeit für Kultur, Sport, Freizeit und den Wirtschaftsstandort absichern. Dafür werden zwei Förderbereiche eingerichtet: 250.000 Euro für Vereins- und Organisationsförderungen zur Dämpfung von Teuerungsmaßnahmen sowie 350.000 Euro für die KIG-Energiekostenförderung, jeweils nach der genehmigten Förderungsrichtlinie und unter Einhaltung der Förderbedingungen. Zusätzlich wird eine Kreditübertragung von 600.000 Euro beschlossen, damit die Mittel in den vorgesehenen Rechnungsjahren verrechnet werden können. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Schlagwörter (10):antiteuerungspaketvereinsförderungorganisationenteuerungsausgleichenergiekostenförderunginflationfördertopfkreditübertragungkulturförderungsportförderung
AntragstextEinblendenAusblenden
Ich komme nun zur erwähnten Prolongierung des Antiteuerungspakets der Stadt Linz für das Jahr 2024. Wie Sie wissen, haben wir für 2023 ein Antiteuerungspaket beschlossen. Wir wissen, dass die Linzer Vereine nach wie vor von vielen Faktoren belastet werden. Die Linzer Vereine leisten mit ihrer Arbeit einen wesentlichen Beitrag zur Weiterentwicklung unseres Kultur-, Sport- und Freizeitangebots in Linz und stärken auch unseren Wirtschaftsstandort. Viele dieser Vereine sind auf Grund der inflationsbedingten Kostensteigerungen nach wie vor finanziell belastet. Für Vereine, die in einer finanziell sehr prekären Situation sind, haben wir im Vorjahr dieses Antiteuerungspaket beschlossen. Jetzt gilt es auch für 2024 sicherzustellen, dass die Vereine ihre dauerhaft hohen Kosten decken können und wir möchten auch weiterhin Unterstützung leisten. Im Stadtsenat gab es einen Schulterschluss zwischen allen Stadtsenatsmitgliedern, um ein Zeichen an die Linzer Vereine zu senden, dass wir in besonders herausfordernden Situationen - und wenn es wirklich gar nicht mehr geht - Hilfe und Unterstützung leisten. Wir sprechen über ein Antiteuerungspaket in Höhe von 600.000 Euro. Ich ersuche auch den Gemeinderat um Zustimmung zu diesem Antiteuerungspaket, damit wir unsere Vereine in dieser herausfordernden Situation entlasten können.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
1. Die Prolongierung des 'Antiteuerungspakets der Stadt Linz für Vereine und Organisationen' wird grundsätzlich genehmigt. 2. Das 'Antiteuerungspaket der Stadt Linz für Vereine und Organisationen' für 2024 wird grundsätzlich genehmigt. Die beiliegende Förderungsrichtlinie 'Antiteuerungspaket der Stadt Linz für Vereine und Organisationen' wird genehmigt. Für die Förderungen im Rahmen der Vereins- und Organisationsförderungen zur Dämpfung von Teuerungsmaßnahmen für den laufenden Aufwand und für Projekte wird ein Fördertopf von 250.000 Euro eingerichtet. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. Mit der Gewährung der einzelnen jeweiligen Förderungen wird nach Maßgabe der budgetär zur Verfügung stehenden Mittel, das gemäß Wertgrenzen laut StL 1992 jeweils zuständige Organ befasst. 3. Die 'KIG-Energiekostenförderung für Vereine und Organisationen' wird grundsätzlich genehmigt. Für die Förderungen im Rahmen der 'KIG-Energiekostenförderung für Vereine und Organisationen' wird ein Fördertopf von 350.000 Euro eingerichtet, welcher zu gleichen Teilen von KIG-Bundesmitteln und der Stadt Linz dotiert wird. Hierbei kommt ebenso die in Punkt 2 angeführte Richtlinie 'Antiteuerungspaket der Stadt Linz für Vereine und Organisationen' zur Anwendung. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. Mit der Gewährung der einzelnen jeweiligen Förderungen wird nach Maßgabe der budgetär zur Verfügung stehenden Mittel, das gemäß Wertgrenzen laut StL 1992 jeweils zuständige Organ befasst. 4. Die Verrechnung der Förderungen erfolgt dabei: a. Die Auszahlung der Förderungen im Rahmen der Vereins- und Organisationsförderung zur Dämpfung von Teuerungsmaßnahmen für den laufenden Aufwand und für Projekte in Höhe von maximal 250.000 Euro kann auf der FiPos 1.757200 (Transfer an Organisationen) mit dem Funktionsbereich 544 (Antiteuerungspaket) im Fonds 061000 (Sonstige Subventionen) in den Rechnungsjahren 2024 und 2025 erfolgen. b. Die Auszahlung der Förderungen im Rahmen KIG-Energiekostenförderung für Vereine und Organisationen in Höhe von maximal 350.000 Euro kann auf der FiPos 1.757200 (Transfers an Organisationen) mit dem Funktionsbereich 546 (Antiteuerungspaket-KIG) im Fonds 061000 (Sonstige Subventionen) in den Rechnungsjahren 2024 und 2025 erfolgen. c. Die Kreditübertragung in Höhe von 600.000 Euro von der FiPos 2.828200 (Rückersätze Aufwendungen) im Fonds 562000 (Sprengelbeiträge) mit dem Funktionsbereich 515 (Sprengelbeitrag) auf die FiPos 1.757200 (Transfers an Organisationen) im Fonds 061000 (Sonstige Subventionen) wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.