Verbreiterung der Rampe beim Ars Electronica Center; Erhöhung der genehmigten Mittel in Höhe von 800.000 Euro um 180.000 Euro auf 980.000 Euro; Vergabe von Arbeiten

F 1 · Ausschussantrag · 34. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Mobilität und Märkte

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Genehmigt wurde die Erhöhung des Kostenrahmens für die Verbreiterung der Rampe beim Ars Electronica Center von 800.000 Euro auf 980.000 Euro inklusive Umsatzsteuer zuzüglich Indexsteigerung. Hintergrund ist, dass sich die Stahlbaukosten im Zuge der Bauermittlung deutlich erhöht haben und die ursprünglich veranschlagten 700.000 Euro für die Stahlbauarbeiten nun auf 880.000 Euro steigen. Die Stadt Linz und das Land Oberösterreich tragen die Kosten weiterhin je zur Hälfte; die Refundierung des Landes ist mit bis zu 490.000 Euro vorgesehen. Zugleich wurde der Bauauftrag für die Verbreiterung der bestehenden AEC-Rampe auf dem vorhandenen Tragwerk von 2,50 auf rund 3,50 Meter an die HARTL METALL GmbH vergeben. Für Aufmaßreserve und Unvorhergesehenes wurde zusätzlich ein Betrag bis zu 81.221 Euro bewilligt; der Beschluss wurde mehrheitlich angenommen.

Schlagwörter (10):ars electronica centerrampenverbreiterungbrückenbaukostenrahmenkostensteigerungstahlbauauftragsvergabelandesrefundierungfinanzierungmobilität
AntragstextEinblendenAusblenden
Berichterstattung Vizebürgermeister Mag. Hajart, MBA „Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf den Antrag F 1 Bericht erstatten. Dabei geht es um die geplante Rampenverbreiterung beim Ars Electronica Center. Bekanntlich wurde diesbezüglich am 13. März 2025 ein Gemeinderatsbeschluss gefasst, vor dem Hintergrund eines Übereinkommens der Kostenteilung zwischen der Stadt Linz und dem Land Oberösterreich im Ausmaß von 50 zu 50 Prozent. Der maximale Kostenrahmen wurde damals mit 800.000 Euro inklusive Umsatzsteuer zuzüglich Indexsteigerung beschlossen. Im Zuge der Bauermittlung wurde festgestellt, dass zwischenzeitlich auch der Stahlbaukostenindex entsprechend gestiegen ist. Ursprünglich waren 700.000 Euro für die Stahlbauarbeiten geplant. Diese verteuern sich nun auf 880.000 Euro, weshalb die Gesamtkosten nun 980.000 Euro inklusive Umsatzsteuer ausmachen. Ich bitte um Zustimmung durch den Gemeinderat. Danke.“
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: 1. Erhöhung des Kostenrahmens: Die Erhöhung des vom Gemeinderat am 13. März 2025 für die Verbreiterung der AEC Rampe genehmigten Gesamtkostenrahmens in der Höhe von 800.000 Euro inklusive Ust zuzüglich Indexsteigerung um 180.000 Euro inklusive USt auf insgesamt 980.000 Euro inklusive USt zuzüglich Indexsteigerung wird genehmigt. 2. Zuschlagsentscheidung / Vergabe: Nach dem Ergebnis des nach dem Bundesvergabegesetz 2018 durchgeführten Vergabeverfahrens wird der Bauauftrag (Verbreiterung der bestehenden AEC Rampe auf dem vorhandenen Tragwerk von 2,50 auf rund 3,50 Meter) wie folgt vergeben: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: HARTL METALL GmbH, Hermesstraße 2, 4595 Waldneukirchen **Auftragssumme:** Angebotspreis (inklusive USt) 798.779 Euro Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für Unvorhergesehenes wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 81.221 Euro inklusive USt bewilligt. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement und Tiefbau, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilung) beauftragt. **Bedeckung / Verrechnung:** Die Verrechnung der Erhöhung der Gesamtkosten um 180.000 Euro inkl. Ust zuzüglich Indexierungen auf insgesamt 980.000 Euro inklusive USt erfolgt im Rechnungs- jahr 2026 auf der Finanzposition 1.060100 (im Bau befindliche Grundstückseinrichtungen) mit dem Haushaltsprogramm HP05067 (Maßnahmen Nibelungenbrücke) im Fonds 612200 (Brücken und Objekte). Die Verrechnung der Stahlbauleistungen inklusive Unvorhergesehenes (Teil der Gesamtkosten) in der Höhe von 880.000 Euro inklusive USt. erfolgt im Rechnungsjahr 2026 ebenso auf der Finanzposition 1.060100 (im Bau befindliche Grundstückseinrichtungen) mit dem Haushaltsprogramm HP05067 (Maßnahmen Nibelungenbrücke) im Fonds 612200 (Brücken und Objekte). Die Verrechnung der Einnahmen für die fünfzigprozentige Refundierung der tatsächlichen Herstellungskosten vom Land Oberösterreich bis zu maximal 490.000 Euro inklusive USt. erfolgt auf der Finanzposition 2.301100 (Kapitaltransfers von Land) mit dem Haushaltsprogramm HP90001 (Kapitaltransfers) im Fonds 612200 (Brücken und Objekte) Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.
Wortmeldungen (1)EinblendenAusblenden

Ich habe mich nur gemeldet, um klarzumachen, dass wir uns hier wegen der Verteuerung enthalten.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. Enthaltung: ehem. MFG (1), LinzPlus (2)