Abschluss einer Vereinbarung über die vorzeitige Auflösung von Teilflächen mit der LINZ SERVICE GmbH im Objekt Gruberstraße 40 - 42

K 7 · Ausschussantrag · 16. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Abgeschlossen wurde eine Vereinbarung zwischen der Stadt Linz und der LINZ SERVICE GmbH über die vorzeitige Auflösung von Teilflächen im Objekt Gruberstraße 40–42. Betroffen ist eine Teilkündigung von 45,42 Quadratmetern. Die Mietzinsvorauszahlung von 38.569,02 Euro wird im Rechnungsjahr 2023 verrechnet, ebenso der monatliche Mietzins für den Grundanteil von 692,44 Euro inklusive USt ab 2023. Die Regelung betrifft damit die finanzielle Abwicklung und die Nutzung von Flächen in einem Wohn- und Geschäftsgebäude. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Schlagwörter (9):bestandvertragteilkündigungflächenauflösungmietzinsmietzinsvorauszahlungimmobilienverwaltungwohn- und geschäftsgebäudefinanzenliegenschaftsverwaltung
AntragstextEinblendenAusblenden
Gemeinderat DI (FH) Fuchshuber berichtet über K 7 Abschluss einer Vereinbarung über die vorzeitige Auflösung von Teilflächen mit der LINZ SERVICE GmbH im Objekt Gruberstraße 40 - 42 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag:
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: „1. Die beiliegende Vereinbarung zwischen der Stadt Linz und der LINZ SERVICE GmbH für Infrastruktur und kommunale Dienste über die Teilkündigung einer Fläche im Ausmaß von 45,42 Quadratmeter im Objekt Gruberstraße 40 - 42, 4020 Linz, wird abgeschlossen. 2. Die Verrechnung der Mietzinsvorauszahlung in Höhe von 38.569,02 Euro erfolgt im Rechnungsjahr 2023 auf der FiPos 2.828200 (Rückerstattung Aufwendungen) im Fonds 853000 (Wohn- und Geschäftsgebäude). Die Verrechnung des monatlichen Mietzinses für den Grundanteil in Höhe von 692,44 Euro inklusive USt erfolgt ab dem Rechnungsjahr 2023 auf der FiPos 1.700200 (Miet-, Pachtaufwand) im Fonds 900000 (Abgaben und Steuern). Ich bitte hier um Zustimmung.“

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.