Verordnung nach § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, KG Ufer (Plan ST 220007 zum Bebauungsplan 15-011-01-01, ehemalige Kaserne Ebelsberg); Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch; Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs
G 1 · Ausschussantrag · 15. Sitzung
Ausschuss:Ausschuss für Mobilität und Verkehr
Ergebnis:angenommen
Zusammenfassung
KI GeneriertGenehmigt wurde die straßenrechtliche Widmung und Auflassung von Verkehrsflächen im Bereich der ehemaligen Kaserne Ebelsberg in der KG Ufer. Entlang der westlichen Kasernengebäudegruppe werden Grundflächen zur Gemeindestraße erklärt und dem Gemeingebrauch gewidmet, während andere Verkehrsflächen aus dem Gemeingebrauch entzogen werden. Die neue Verkehrsfläche ist als Teil einer geplanten Verbindung zwischen B 1 Wiener Straße und Traundorfer Straße vorgesehen. Sie soll vor allem der Erschließung der angrenzenden Grundstücke dienen und auch die Anbindung künftiger Siedlungsgebiete mit Bussen der Linz Linien ermöglichen. Die Verordnung wurde einstimmig angenommen.
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Abstimmungsergebnis
Ergebnis: angenommen
Der Antrag wird einstimmig angenommen.