Verordnung nach § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, KG Ufer (Plan ST 220007 zum Bebauungsplan 15-011-01-01, ehemalige Kaserne Ebelsberg); Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch; Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs

G 1 · Ausschussantrag · 15. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Mobilität und Verkehr

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Genehmigt wurde die straßenrechtliche Widmung und Auflassung von Verkehrsflächen im Bereich der ehemaligen Kaserne Ebelsberg in der KG Ufer. Entlang der westlichen Kasernengebäudegruppe werden Grundflächen zur Gemeindestraße erklärt und dem Gemeingebrauch gewidmet, während andere Verkehrsflächen aus dem Gemeingebrauch entzogen werden. Die neue Verkehrsfläche ist als Teil einer geplanten Verbindung zwischen B 1 Wiener Straße und Traundorfer Straße vorgesehen. Sie soll vor allem der Erschließung der angrenzenden Grundstücke dienen und auch die Anbindung künftiger Siedlungsgebiete mit Bussen der Linz Linien ermöglichen. Die Verordnung wurde einstimmig angenommen.

Schlagwörter (10):straßenwidmunggemeindestraßeverkehrsflächenebelsbergkasernenarealerschließungöffentlicher raummobilitätbebauungsplangemeingebrauch
AntragstextEinblendenAusblenden
G ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR MOBILITÄT UND VERKEHR Gemeinderat Koppler berichtet über G 1 Verordnung nach § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, KG Ufer (Plan ST 220007 zum Bebauungsplan 15-011-01-01, ehemalige Kaserne Ebelsberg); Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch; Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleg*innen, es geht um die straßenrechtliche Verordnung ST 220007, ehemalige Kaserne Ebelsberg. Entlang der westlichen Kasernengebäudegruppe wird im Bebauungsplan ein öffentliches Gut festgelegt. Diese Verkehrsfläche wird ein Teilabschnitt einer geplanten Straße zwischen B 1 Wiener Straße und Traundorfer Straße, auf der die Erschließung der künftigen Siedlungsgebiete mit Bussen der Linz Linien ermöglicht werden soll. Die Straße dient vorwiegend der Aufschließung der an dieser Verkehrsfläche liegenden Grundstücke, ich ersuche um Zustimmung“.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Die beiliegende Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, Straßenplan ST220007, ‚Ehemalige Kaserne Ebelsberg‘, KG 45209 Ufer, Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße - Widmung für den Gemeingebrauch, Auflassung von Verkehrsflächen - Entziehung des Gemeingebrauchs, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 29. Juni 2023 gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, Straßenplan ST220007, ‚Ehemalige Kaserne Ebelsberg‘, KG 45209 Ufer, Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße - Widmung für den Gemeingebrauch, Auflassung von Verkehrsflächen - Entziehung des Gemeingebrauchs Nach § 11 Oö. Straßengesetz 1991 wird verordnet: § 1 Gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991 wird die im Straßenplan ‚ST220007‘ der Planung, Technik und Umwelt vom 22. Februar 2023, der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellte Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße und deren Widmung für den Gemeingebrauch sowie die Auflassung von Verkehrsflächen mit Entziehung des Gemeingebrauchs genehmigt. Die Straße dient vorwiegend der Aufschließung der an dieser Verkehrsfläche liegenden Grundstücke. § 2 Die Lage und das Ausmaß der zur Gemeindestraße erklärten Grundflächen sowie der als Verkehrsfläche aufzulassenden Grundflächen sind aus dem beim Magistrat Linz, Bau und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an zur öffentlichen Einsicht aufliegenden Plan ersichtlich. § 3 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der zu Grunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Geschäftsbereiches Bau und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5,4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.