Verordnung nach § 11 Absatz 3 Oö. Straßengesetz 1991, KG Katzbach (Straßenplan ST220011, nahe Hasbergersteig 39); Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs

G 2 · Ausschussantrag · 13. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Mobilität und Verkehr

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Genehmigt wurde die Auflassung von Verkehrsflächen nahe Hasbergersteig 39 in der KG Katzbach nach § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991. Der Straßenplan ST220011 vom 8. September 2022 bildet die Grundlage für die Entziehung des Gemeingebrauchs. Die Lage und das Ausmaß der betroffenen Grundflächen sind im Magistrat Linz öffentlich einsehbar. Die Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung im Amtsblatt folgenden Tag in Kraft. Beschlossen wurde die Erlassung der Verordnung einstimmig.

Schlagwörter (9):verkehrsflächenauflassunggemeingebrauchstraßengesetzstraßenplankatzbachmobilitätverkehrkundmachung
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Gemeinderätin Wessela berichtet über G 2 Verordnung nach § 11 Absatz 3 Oö. Straßengesetz 1991, KG Katzbach (Straßenplan ST220011, nahe Hasbergersteig 39); Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung gemäß § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991, Straßenplan ST220011, nahe Hasbergersteig 39, KG Katzbach, Auflassung von Verkehrsflächen - Entziehung des Gemeingebrauchs, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 23. März 2023 gemäß § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991, Straßenplan ST220011, nahe Hasbergersteig 39, KG Katzbach, Auflassung von Verkehrsflächen - Entziehung des Gemeingebrauchs Nach § 11 Oö. Straßengesetz 1991 wird verordnet: § 1 Gemäß § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991 wird die im Straßenplan ‚ST220011‘ der Planung, Technik und Umwelt vom 8. September 2022, der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellte Auflassung von Verkehrsflächen mit Entziehung des Gemeingebrauchs genehmigt. § 2 Die Lage und das Ausmaß der als Verkehrsfläche aufzulassenden Grundflächen sind aus dem beim Magistrat Linz, Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an zur öffentlichen Einsicht aufliegenden Plan ersichtlich. § 3 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der zu Grunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“
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Die beiliegende Verordnung gemäß § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991, Straßenplan ST220011, nahe Hasbergersteig 39, KG Katzbach, Auflassung von Verkehrsflächen - Entziehung des Gemeingebrauchs, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 23. März 2023 gemäß § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991, Straßenplan ST220011, nahe Hasbergersteig 39, KG Katzbach, Auflassung von Verkehrsflächen - Entziehung des Gemeingebrauchs Nach § 11 Oö. Straßengesetz 1991 wird verordnet: § 1 Gemäß § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991 wird die im Straßenplan ‚ST220011‘ der Planung, Technik und Umwelt vom 8. September 2022, der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellte Auflassung von Verkehrsflächen mit Entziehung des Gemeingebrauchs genehmigt. § 2 Die Lage und das Ausmaß der als Verkehrsfläche aufzulassenden Grundflächen sind aus dem beim Magistrat Linz, Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an zur öffentlichen Einsicht aufliegenden Plan ersichtlich. § 3 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der zu Grunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.