Übertragung der Zuständigkeit zur Erlassung von straßenpolizeilichen Verordnungen nach § 94 d Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) auf den Stadtsenat

G 2 · Ausschussantrag · 9. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Mobilität und Verkehr

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Die Übertragung der Zuständigkeit für straßenpolizeiliche Verordnungen nach § 94 d StVO auf den Stadtsenat soll die seit 1992 bestehende Regelung an spätere Gesetzesänderungen anpassen. Erfasst werden damit unter anderem Begegnungszonen, Fahrradstraßen, Benützungsverbote für Radfahranlagen durch Rollschuhfahrer sowie Verordnungen zu Rollerfahren am Gehsteig und Gehweg. Begründet wird die Änderung mit verwaltungsökonomischer Abwicklung und der rascheren Erlassung häufig anfallender Verordnungen. Die bisherige Übertragungsverordnung wird aufgehoben und die neue Zuständigkeit mit 1.10.2022 wirksam. Beschlossen wurde die Übertragung mit Stimmenmehrheit.

Schlagwörter (10):straßenpolizeiliche verordnungenstvostadtsenatzuständigkeitsübertragungbegegnungszonenfahrradstraßenkurzparkzonengeschwindigkeitsbeschränkungenverkehrsrechtverwaltungsökonomie
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Gemeinderat Steiger berichtet über G 2 Übertragung der Zuständigkeit zur Erlassung von straßenpolizeilichen Verordnungen nach § 94 d Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) auf den Stadtsenat und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleg*innen, im Antrag G 2 geht es um die Übertragung der Zuständigkeit zur Erlassung von straßenpolizeilichen Verordnungen nach § 94 d StVO 1960 auf den Stadtsenat. Mit der Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 23. Jänner 1992 wurden alle damals in § 94 d StVO 1960 normierten straßenpolizeilichen Aufgaben des eigenen Wirkungsbereichs der Stadt dem Stadtsenat übertragen. Erfasst waren davon z.B. die Zuständigkeit zur Verordnung von Kurzparkzonen, Fußgängerzonen und Wohnstraßen, um nur einige zu nennen. Hintergrund war die möglichst verwaltungsökonomische Abwicklung dieser Verfahren, nachdem diesbezügliche Verordnungen in hoher Zahl jährlich anfallen und auch möglichst rasch erlassen werden sollen. 561 In der Folge wurde Mitte der 90er Jahre die Übertragungsverordnung novelliert und dem Stadtsenat auch die Erlassung von vorübergehenden Geschwindigkeitsbeschränkungsverordnungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen und Baustellen übertragen. Für die Anordnung dauernder Geschwindigkeitsbeschränkungen verblieb die Zuständigkeit beim Gemeinderat. In der Folge kam es zu weiteren Novellierungen des § 94 d der StVO. Mit diesen Novellen wurden folgende Anordnungsbefugnisse in den eigenen Wirkungsbereich der Stadt gegeben – nämlich das Benützungsverbot für Radfahranlagen durch Rollschuhfahrer, die Fahrradstraßen, die Begegnungszonen, die Erlassung von Verordnungen nach § 88 Abs. 1 StVO und Verordnungen nach § 88 Abs. 1 Rollerfahren am Gehsteig / Gehweg. Diese Gesetzesnovellen wurden bislang nicht in der Übertragungsverordnung nachvollzogen, das soll jetzt mit dieser neuen Verordnung nachgeholt werden, damit auch hier die Zuständigkeit z.B. zur Verordnung von Begegnungszonen nicht mehr beim Gemeinderat liegt, sondern beim zuständigen Stadtsenatsmitglied. Ich bitte um Zustimmung zum Beschluss der Verordnung, die wie folgt lautet: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Übertragung der Zuständigkeit zur Erlassung von straßenpolizeilichen Verordnungen gemäß § 94 d Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) BGBI Nr. 159/1960 idF BGBI. I Nr. 154/2021 auf den Stadtsenat wird beschlossen.“ **Verordnung** des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 22. September 2022 betreffend die Übertragung der Zuständigkeit zur Erlassung von straßenpolizeilichen Verordnungen gemäß § 94 d Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) auf den Stadtsenat Gemäß § 46 Abs. 2 des Statutes für die Landeshauptstadt Linz 1992 (LGBINr. 7/1992 idF LGBI Nr 90/2021) wird verordnet: **§ 1** Die Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 23. Jänner 1992 (ABI. Nr. 3/1992 idF ABI. Nr. 10/1995) wird behoben. **§ 2** Die Zuständigkeit zur Erlassung von straßenpolizeilichen Verordnungen gemäß § 94 d Straßenverkehrsordnung 1960 (BGBI. Nr. 159/1960 idF BGBI I Nr. 154/2021) wird dem Stadtsenat nach Maßgabe der Bestimmungen des § 34 Abs. 2 und § 32 Abs. 7 StL 1992 übertragen. **§ 3** Diese Verordnung tritt am 1.10.2022 in Kraft. Ich bitte um Zustimmung. Dazu liegt folgende Wortmeldung vor: **Gemeinderat Mag. Schmida:** „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleg*innen, liebe Zuseher*innen auf der Galerie und im Live-Stream, wir als KPÖ sehen solche Übertragungen vom Gemeinderat auf den 562 563 Stadtsenat grundsätzlich kritisch. Der Gemeinderat ist die demokratisch gewählte Vertretung der Bevölkerung in der Stadt. Im Gegensatz zu den Sitzungen und den Entscheidungen der zuständigen Stadtsenatsmitglieder sind die Diskussionen im Gemeinderat transparent und öffentlich. Auch wir haben nicht die Angst, dass durch eine stärkere Beteiligung der Öffentlichkeit bei Entscheidungsprozessen, die eigentlich mit der unmittelbaren Lebenswirklichkeit der Bürger*innen zu tun haben, weniger vorangeht oder gar nichts vorangeht. Im Gegenteil, wir finden, wenn es um Veränderungsabsichten im öffentlichen Raum geht, dann sollten diese rechtzeitig und anschaulich sogar mit Plan und Maßangaben kundgetan werden, sodass sich der Gemeinderat, aber auch die Bürger*innen dieser Stadt daran beteiligen können. Das ist sicher für die Stadt anstrengender, aber in demokratischen Verhältnissen einfach notwendig und führt letztlich auch zu einer Belebung der Demokratie und auch zu einer Rehabilitierung der Politik. Konkreter Anlass sind die Begegnungszonen, konkret eigentlich die Begegnungszone am Hauptplatz, die der zuständige Vizebürgermeister ohne Gemeinderatsbeschluss samt vorheriger Diskussion im Gemeinderat und im Ausschuss, wie auch in der Vergangenheit, nur halt jetzt rechtskonform, verordnen möchte. Wenn ich mir die in der Vergangenheit in Linz verordneten Begegnungszonen ansehe, verstehe ich auch wieso. Ich möchte hier ein paar Beispiele anführen, wie Linz Begegnungszonen bis jetzt verordnet hat. Da ist einmal zuerst die Begegnungszone an der äußeren Landstraße, die in Wirklichkeit keine Begegnungszone ist und wahrlich eine Fehlkonstruktion darstellt. Dort ist in Wirklichkeit ein teuer gepflastertes Verkehrstrennsystem errichtet worden. Dann gibt es die Begegnungszone Eisenhandstraße zwischen Mozartstraße und Volksfeststraße. Dort wurde eigentlich nicht viel getan, es ist so geblieben wie immer. Dort sind die engen Wege für die Fußgänger*innen und Radfahrer*innen, sowohl was den ruhenden, aber auch den bewegten Autoverkehr betrifft und dort gibt es separierte Verkehrsflächen und es wurde einfach eine Begegnungszone verordnet. Das einzige, was dort etwas gekostet hat, waren die Verkehrsschilder, die angebracht worden sind. Ein anderer Bereich beim Südbahnhofmarkt, bei der Lustenauer Straße, wurde eigentlich schon 1987 als Shared Space gepflastert, lange bevor es den Begriff gegeben hat bzw. dieser erfunden wurde. Jetzt wurde dieser Bereich vom Magistrat aber wieder rückgebaut. Jetzt gibt es wieder separat asphaltierte Gehsteige und mit großen Abgrenzungen getrennt davon auch wieder die neuen asphaltierten Straßen. Das ist keine Begegnungszone. Dann gibt es die Lederergasse, auch eine Begegnungszone, die schon immer ohne Gehsteig ausgeführt war und eigentlich schon immer real eine Begegnungszone war. Als sie dann aber zu einer Begegnungszone verordnet wurde, wurden Straßenmarkierungen eingeführt, sodass dann wieder ganz klar war, wo sich die einzelnen Verkehrsteilnehmenden zu bewegen haben, auch keine Begegnungszone. Wir finden, die einzige Begegnungszone, die wirklich funktioniert, ist die in der Herrenstraße zwischen Steingasse und Rudigierstraße. Aber auch dort war es damals als diese verordnet wurde, nicht so einfach, die Verantwortlichen zu überzeugen, dort keine Randsteinkanten mit klar separierten Bereichen für die einzelnen Verkehrsteilnehmer*innen vorzusehen. Auf eine letzte Begegnungszone, die erst jüngst verordnet wurde, möchte ich auch noch hinweisen: Das ist die in der Hafnerstraße. Die ist eigentlich nur ein schlechter Scherz. Auf ca. 90 Zentimeter Gehsteig müssen sich die zu Fuß Gehenden zwischen parkenden Autos und Hausmauern vorbeischleichen. Das ist wahrlich auch kein Verkehrsmischsystem, wie es das Konzept der Begegnungszone eigentlich vorsieht. Die Conclusio für uns ist: Das hätte man mit einer breiten demokratischen öffentlichen Diskussion im Gemeinderat, aber auch im Ausschuss und unter Einbeziehung der Bürger*innen besser hinbekommen, deswegen sind wir gegen die Übertragung. Wir stimmen dagegen. Danke." ## Gemeinderat Brandstetter: „Ich schließe mich den Ausführungen des Kollegen Schmida vollinhaltlich an und werde diesen Antrag auch ablehnen." ## Gemeinderat Mag. Redlhammer: „Wir waren hier zunächst sehr skeptisch, auch weil der Gemeinderat Kompetenzen abgibt und Herr Stadtrat Hajart jetzt dann alleiniger Herr über die Geschwindigkeitsbegrenzungen, Kurzparkzonen, Begegnungszonen und so weiter in der Stadt wird. Aber es ist die rechtliche Klärung eines bisher nicht korrekten Zustandes, daher berechtigt. Aber, wir werden genau darauf achten, wie der Stadtsenat jetzt die neue Kompetenz von Herrn Stadtrat Hajart kontrolliert und nicht einfach alles abnickt, denn die Hürde Stadtsenat bleibt ja. Kontrolle muss sein. Wir stimmen zu, haben aber ein Auge drauf." Da der Berichterstatter auf sein Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der MFG-Fraktion (2) sowie bei Gegenstimmen der KPÖ-Fraktion (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Die beiliegende Verordnung betreffend die Übertragung der Zuständigkeit zur Erlassung von straßenpolizeilichen Verordnungen gemäß § 94 d Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) BGBI Nr. 159/1960 idF BGBI. I Nr. 154/2021 auf den Stadtsenat wird beschlossen.
Wortmeldungen (3)EinblendenAusblenden

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleg*innen, liebe Zuseher*innen auf der Galerie und im Live-Stream, wir als KPÖ sehen solche Übertragungen vom Gemeinderat auf den 562 563 Stadtsenat grundsätzlich kritisch. Der Gemeinderat ist die demokratisch gewählte Vertretung der Bevölkerung in der Stadt. Im Gegensatz zu den Sitzungen und den Entscheidungen der zuständigen Stadtsenatsmitglieder sind die Diskussionen im Gemeinderat transparent und öffentlich. Auch wir haben nicht die Angst, dass durch eine stärkere Beteiligung der Öffentlichkeit bei Entscheidungsprozessen, die eigentlich mit der unmittelbaren Lebenswirklichkeit der Bürger*innen zu tun haben, weniger vorangeht oder gar nichts vorangeht. Im Gegenteil, wir finden, wenn es um Veränderungsabsichten im öffentlichen Raum geht, dann sollten diese rechtzeitig und anschaulich sogar mit Plan und Maßangaben kundgetan werden, sodass sich der Gemeinderat, aber auch die Bürger*innen dieser Stadt daran beteiligen können. Das ist sicher für die Stadt anstrengender, aber in demokratischen Verhältnissen einfach notwendig und führt letztlich auch zu einer Belebung der Demokratie und auch zu einer Rehabilitierung der Politik. Konkreter Anlass sind die Begegnungszonen, konkret eigentlich die Begegnungszone am Hauptplatz, die der zuständige Vizebürgermeister ohne Gemeinderatsbeschluss samt vorheriger Diskussion im Gemeinderat und im Ausschuss, wie auch in der Vergangenheit, nur halt jetzt rechtskonform, verordnen möchte. Wenn ich mir die in der Vergangenheit in Linz verordneten Begegnungszonen ansehe, verstehe ich auch wieso. Ich möchte hier ein paar Beispiele anführen, wie Linz Begegnungszonen bis jetzt verordnet hat. Da ist einmal zuerst die Begegnungszone an der äußeren Landstraße, die in Wirklichkeit keine Begegnungszone ist und wahrlich eine Fehlkonstruktion darstellt. Dort ist in Wirklichkeit ein teuer gepflastertes Verkehrstrennsystem errichtet worden. Dann gibt es die Begegnungszone Eisenhandstraße zwischen Mozartstraße und Volksfeststraße. Dort wurde eigentlich nicht viel getan, es ist so geblieben wie immer. Dort sind die engen Wege für die Fußgänger*innen und Radfahrer*innen, sowohl was den ruhenden, aber auch den bewegten Autoverkehr betrifft und dort gibt es separierte Verkehrsflächen und es wurde einfach eine Begegnungszone verordnet. Das einzige, was dort etwas gekostet hat, waren die Verkehrsschilder, die angebracht worden sind. Ein anderer Bereich beim Südbahnhofmarkt, bei der Lustenauer Straße, wurde eigentlich schon 1987 als Shared Space gepflastert, lange bevor es den Begriff gegeben hat bzw. dieser erfunden wurde. Jetzt wurde dieser Bereich vom Magistrat aber wieder rückgebaut. Jetzt gibt es wieder separat asphaltierte Gehsteige und mit großen Abgrenzungen getrennt davon auch wieder die neuen asphaltierten Straßen. Das ist keine Begegnungszone. Dann gibt es die Lederergasse, auch eine Begegnungszone, die schon immer ohne Gehsteig ausgeführt war und eigentlich schon immer real eine Begegnungszone war. Als sie dann aber zu einer Begegnungszone verordnet wurde, wurden Straßenmarkierungen eingeführt, sodass dann wieder ganz klar war, wo sich die einzelnen Verkehrsteilnehmenden zu bewegen haben, auch keine Begegnungszone. Wir finden, die einzige Begegnungszone, die wirklich funktioniert, ist die in der Herrenstraße zwischen Steingasse und Rudigierstraße. Aber auch dort war es damals als diese verordnet wurde, nicht so einfach, die Verantwortlichen zu überzeugen, dort keine Randsteinkanten mit klar separierten Bereichen für die einzelnen Verkehrsteilnehmer*innen vorzusehen. Auf eine letzte Begegnungszone, die erst jüngst verordnet wurde, möchte ich auch noch hinweisen: Das ist die in der Hafnerstraße. Die ist eigentlich nur ein schlechter Scherz. Auf ca. 90 Zentimeter Gehsteig müssen sich die zu Fuß Gehenden zwischen parkenden Autos und Hausmauern vorbeischleichen. Das ist wahrlich auch kein Verkehrsmischsystem, wie es das Konzept der Begegnungszone eigentlich vorsieht. Die Conclusio für uns ist: Das hätte man mit einer breiten demokratischen öffentlichen Diskussion im Gemeinderat, aber auch im Ausschuss und unter Einbeziehung der Bürger*innen besser hinbekommen, deswegen sind wir gegen die Übertragung. Wir stimmen dagegen. Danke.

Ich schließe mich den Ausführungen des Kollegen Schmida vollinhaltlich an und werde diesen Antrag auch ablehnen.

Wir waren hier zunächst sehr skeptisch, auch weil der Gemeinderat Kompetenzen abgibt und Herr Stadtrat Hajart jetzt dann alleiniger Herr über die Geschwindigkeitsbegrenzungen, Kurzparkzonen, Begegnungszonen und so weiter in der Stadt wird. Aber es ist die rechtliche Klärung eines bisher nicht korrekten Zustandes, daher berechtigt. Aber, wir werden genau darauf achten, wie der Stadtsenat jetzt die neue Kompetenz von Herrn Stadtrat Hajart kontrolliert und nicht einfach alles abnickt, denn die Hürde Stadtsenat bleibt ja. Kontrolle muss sein. Wir stimmen zu, haben aber ein Auge drauf.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der MFG-Fraktion (2) sowie bei Gegenstimmen der KPÖ-Fraktion (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen.