Anschaffung eines Großlöschfahrzeuges sowie Anmietung von zwei Drehleitern für den Zeitraum von zehn Jahren für die Berufsfeuerwehr der Stadt Linz; Grundsatzgenehmigung; maximal 800.000 Euro (Ankauf Feuerwehrfahrzeug), davon jeweils 400.000 Euro in den Rechnungsjahren 2023 und 2025 sowie einen monatlichen Mietzins (Anmietung Drehleitern) in Höhe von 11.400 Euro

J 1 · Ausschussantrag · 16. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Genehmigt wurde die Grundsatzfinanzierung für die Berufsfeuerwehr Linz zur Anmietung von zwei Drehleitern über zehn Jahre und zum Ankauf eines Großtanklöschfahrzeugs. Die Drehleitern sollen ab dem Rechnungsjahr 2025 mit einem monatlichen Mietzins von jeweils 11.400 Euro inklusive USt und einer möglichen jährlichen Erhöhung von zwei Prozent verrechnet werden. Für das Großtanklöschfahrzeug ist ein Kostenrahmen von maximal 800.000 Euro inklusive USt vorgesehen, der in den Rechnungsjahren 2023 und 2025 jeweils zur Hälfte aufgeteilt wird. Die konkreten Verträge bleiben dem jeweils zuständigen Organ nach den Vorschriften des StL 1992 vorbehalten. Soweit keine andere Bedeckung vorhanden ist, soll die Finanzierung über Fremdmittel erfolgen; der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Schlagwörter (10):berufsfeuerwehrfeuerwehrfahrzeuggroßtanklöschfahrzeugdrehleiterfahrzeugbeschaffungfahrzeugmietesicherheitswesenfremdmittelfinanzierungbudget
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Stadtrat Mag. Dr. Raml berichtet über J 1 Anschaffung eines Großlöschfahrzeuges sowie Anmietung von zwei Drehleitern für den Zeitraum von zehn Jahren für die Berufsfeuerwehr der Stadt Linz; Grundsatzgenehmigung; maximal 800.000 Euro (Ankauf Feuerwehrfahrzeug), davon jeweils 400.000 Euro in den Rechnungsjahren 2023 und 2025 sowie einen monatlichen Mietzins (Anmietung Drehleitern) in Höhe von 11.400 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Grundsatzgenehmigung: a. Die Anmietung von 2 Stück Drehleitern DLK 23/12 mit Gelenkteil für die Berufsfeuerwehr Linz für einen Zeitraum von zehn Jahren zu einem monatlichen Mietzins von jeweils 11.400 Euro inklusive USt zuzüglich einer allfälligen jährlichen Mietzinserhöhung von zwei Prozent wird grundsätzlich genehmigt. b. Der Ankauf eines Großtanklöschfahrzeugs (GTLF) für die Berufsfeuerwehr Linz wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 800.000 Euro inklusive USt grundsätzlich genehmigt. c. Der Abschluss der konkreten Verträge ist dem jeweils nach den Vorschriften des StL 1992 zuständigen Organ vorbehalten. 488 489 # 2. Verrechnung/Bedeckung: Die Verrechnung der Kosten für die Anmietung der Drehleitern in Höhe von 11.400 Euro inklusive USt pro Fahrzeug und Monat zuzüglich einer allfälligen zwei prozentigen Mietzinserhöhung pro Kalenderjahr erfolgt für einen Zeitraum von zehn Jahren beginnend im Rechnungsjahr 2025 auf FiPos 1.700000 (Miet- und Pachtaufwand) im Fonds 162000 (Berufsfeuerwehr). Die Verrechnung der Kosten für die Anschaffung des Großtanklöschfahrzeugs in Höhe von maximal 800.000 Euro inklusive USt erfolgt in den Rechnungsjahren 2023 und 2025 jeweils in Höhe von maximal 400.000 Euro auf der FiPos 1.040100 (Fahrzeuge), Haushaltsprogramm 04501 (Fahrzeuge), im Fonds 162000 Berufsfeuerwehr. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieser Projekte durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen im entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Ich ersuche um Genehmigung.
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1. Grundsatzgenehmigung: a. Die Anmietung von 2 Stück Drehleitern DLK 23/12 mit Gelenkteil für die Berufsfeuerwehr Linz für einen Zeitraum von zehn Jahren zu einem monatlichen Mietzins von jeweils 11.400 Euro inklusive USt zuzüglich einer allfälligen jährlichen Mietzinserhöhung von zwei Prozent wird grundsätzlich genehmigt. b. Der Ankauf eines Großtanklöschfahrzeugs (GTLF) für die Berufsfeuerwehr Linz wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 800.000 Euro inklusive USt grundsätzlich genehmigt. c. Der Abschluss der konkreten Verträge ist dem jeweils nach den Vorschriften des StL 1992 zuständigen Organ vorbehalten. # 2. Verrechnung/Bedeckung: Die Verrechnung der Kosten für die Anmietung der Drehleitern in Höhe von 11.400 Euro inklusive USt pro Fahrzeug und Monat zuzüglich einer allfälligen zwei prozentigen Mietzinserhöhung pro Kalenderjahr erfolgt für einen Zeitraum von zehn Jahren beginnend im Rechnungsjahr 2025 auf FiPos 1.700000 (Miet- und Pachtaufwand) im Fonds 162000 (Berufsfeuerwehr). Die Verrechnung der Kosten für die Anschaffung des Großtanklöschfahrzeugs in Höhe von maximal 800.000 Euro inklusive USt erfolgt in den Rechnungsjahren 2023 und 2025 jeweils in Höhe von maximal 400.000 Euro auf der FiPos 1.040100 (Fahrzeuge), Haushaltsprogramm 04501 (Fahrzeuge), im Fonds 162000 Berufsfeuerwehr. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieser Projekte durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen im entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Ich ersuche um Genehmigung.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.