Bebauungsplanänderung 01-052-01-01, KG Linz (Rudigierstraße – Herrenstraße)

H 1 · Ausschussantrag · 20. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde die Bebauungsplanänderung im Bereich Rudigierstraße, Herrenstraße und Bischofstraße, um am Standort Herrenstraße 25 die Errichtung eines Zentrums für Entwicklungsmedizin und Autismusfrühintervention zu ermöglichen. Dafür werden für Haupt- und Nebengebäude Abbruchausweisungen vorgesehen; auch im Bereich Herrenstraße 29 soll ein zweigeschossiges Bestandsgebäude im Innenhof abgebrochen und die Innenhofbebauung neu geordnet werden können. Die zulässigen Gebäude- und Firsthöhen der Innenbebauung werden an die geplante Hofbebauung der Liegenschaft Herrenstraße 25 angepasst. Kritisiert wurden vor allem die Ausnahme von der sonst angestrebten Entsiegelung und Begrünung von Innenhöfen, die Aufstockung der Hofbebauung sowie fehlende Festlegungen zu Zu- und Ausfahrten und zur Energienutzung. Die Verordnung zur Bebauungsplanänderung 01-052-01-01 wurde mehrstimmig angenommen.

Schlagwörter (10):bebauungsplanänderungstadtplanunginnenhofbebauungabbruchausweisungverdichtungspitalsstandortentwicklungsmedizinautismusfrühinterventionverkehrsplanungentsiegelung
AntragstextEinblendenAusblenden
Danke, sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates, in diesem Antrag geht es um die Bebauungsplanänderung im Bereich Bischofstraße, Herrenstraße und Rudigierstraße. Das Konventhospital der Barmherzigen Brüder beabsichtigt im Bereich der Herrenstraße 25 die Errichtung eines Zentrums für Entwicklungsmedizin und Autismusfrühintervention. Für das Haupt- und Nebengebäude soll eine Abbruchsausweisung vorgesehen werden. Im Bereich der Herrenstraße 29 soll das zweigeschossige Bestandsgebäude im Innenhof mit einer Abbruchsausweisung versehen und eine Neuordnung der Innenhofbebauung möglich werden. Die maximal zulässigen Gebäude- und Firsthöhen der Innenbebauung sollen in Anpassung von der geplanten angrenzenden Hofbebauung der Liegenschaft Herrenstraße 25 übernommen werden.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 01-052-01-01, Rudigierstraße - Herrenstraße, wird erlassen.
Wortmeldungen (6)EinblendenAusblenden

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ein wichtiges Ziel der Stadt - und das seit Jahren -ist es, die Innenhöfe zu entsiegeln und grüner werden zu lassen. Darum werden bestehende Hofbauten im Zuge von Neubauten auf Abriss gestellt. Warum wird hier eine Ausnahme gemacht? Warum wird gleich von zwei auf fünf Geschosse erhöht? Wir können auch nicht nachvollziehen, dass eine Zufahrt zur Tiefgarageneinfahrt über die verkehrsberuhigte Herrenstraße nicht ausgeschlossen wurde. Sie ist nicht sehr wahrscheinlich - das wissen wir bzw. die, die im Ausschuss waren - aber sie wurde nicht ausgeschlossen. Beides können wir nicht nachvollziehen, darum: Enthaltung.

Danke Herr Bürgermeister, wir haben eine ähnliche Argumentation: wir werden uns bei diesem Antrag und auch beim nächsten Antrag enthalten. Das hängt damit zusammen, dass bei beiden Anträgen wieder Unterbauungen vorgesehen sind. Es werden also wieder einmal zusätzliche Tiefgaragen gebaut, es gibt jedoch keine notwendigen Festlegungen bezüglich der Verkehrsplanung der Zu- und Ausfahrten. Unserer Meinung nach fehlt bei diesen beiden Anträgen auch eine Festlegung bezüglich der Energienutzung. Auf die Ermöglichung einer ‚ökologischen Bauweise‘, so heißt es nämlich in der oberösterreichischen Raumordnung, sollte viel mehr Rücksicht genommen werden. Die Möglichkeiten und die Spielräume, die die Stadt hier jetzt schon hätte, werden nicht genutzt, deshalb gibt es von uns eine Enthaltung.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, wir werden uns, aus den schon genannten Gründen - ein Ein- und Ausfahrtsverbot wäre hier durchaus angebracht gewesen – ebenfalls enthalten. Zudem erscheint die Hofbebauung mit fünf Geschossen doch etwas überzogen und es ist auch anzuzweifeln, dass die Belichtungssituation hier nach OIB-Richtlinien (Österreichisches Institut für Bautechnik) überhaupt noch erbracht werden kann. Bauwerke bzw. Wohnungen im Eckgebäude sind benachteiligt, ihnen wird nicht nur die Aussicht genommen, sondern generell die Sonne und die Belichtung. Deshalb gibt es von uns eine Enthaltung.

Ich schließe mich den Ausführungen der Vorredner an und möchte eine Enthaltung für die Punkte H 1, H 2 und H 3 avisieren.

Ich möchte kurz auf die vorgebrachten Argumente eingehen: Natürlich wird im Rahmen jedes Bebauungsplanes oder jeder Änderung auf die Belichtungsverhältnisse Rücksicht genommen, das wird ganz genau angesehen. Wir können davon ausgehen, dass das auch in diesem Fall sehr intensiv geprüft worden ist. Die Ein- und Ausfahrten bei diesem konkreten Projekt der Barmherzigen Brüder, Herrenstraße 25, wurden auch im Ausschuss diskutiert. Es braucht hier keine Festlegung der Ein- und Ausfahrten - dieses Projekt war auch schon im Gestaltungsbeirat – dieses Projekt bekommt keine Tiefgarage. Die bestehende Tiefgarage des Innenhofes wird genutzt, es wird auch nicht neu unterbaut, es ist schon unterbaut. Die Zufahrt erfolgt über die Rudigierstraße 10a, ebenfalls ein Gebäude, das sich im Eigentum des Konventhospitals befindet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte noch etwas Grundsätzliches anmerken, ohne auf die Details, die Sie angeführt haben, einzugehen. Hier geht es um viel, viel mehr, als nur um das, was heute hier zu beschließen ist. Es geht um eine Grundsatzfrage und die hat zumindest meine Fraktion schon vor Jahren, als wir uns auf diesen Prozess eingelassen haben, für sich entschieden. Es geht um die Frage, ob wir wollen, dass es auch im Zentrum unserer Stadt Spitäler gibt, die sich dort entwickeln können. Der Grund für diese beantragte Bebauungsplanänderung liegt nicht darin, dass jemand unbedingt von zwei auf fünf Geschosse aufstocken will. Der Grund liegt darin, dass sich heute die medizinischen Anforderungen an ein Spital – ob das Strahlenschutzvorschriften in der Onkologie sind, ob das räumliche Vorschriften sind, auch für die Beschäftigten - anders darstellen als vor 100 und mehr Jahren, als die medizinischen Einrichtungen genau an dieser Stelle errichtet wurden. Es war eine Grundsatzentscheidung, wo uns klar war, dass es hier um Verdichtung geht. Unsere grundsätzliche Linie ist es, Innenhöfe tatsächlich generell freizuhalten, zu begrünen und zu entsiegeln. Wir haben über die letzten Jahrzehnte auch immer wieder PKW-Abstellflächen aus diesen Innenhöfen entfernt. Wir müssen hier - da haben Sie nicht ganz unrecht - gegenüber der grundsätzlichen Linie, zu einem gewissen Grad, eine Ausnahme von der üblichen Praxis machen. Aus meiner Sicht gehört zu einer umsichtigen und langfristig angelegten Politik auch abzuwägen. Wenn man abwägt, so wie wir das machen, muss man sich durchaus den Vorwurf gefallen lassen, dass man hier durch Beschlüsse jemandem etwas gestattet, was man anderen Bauwerbern nicht gestattet. Das hat einen Hintergrund: Wir möchten nicht, dass Spitäler wegsiedeln müssen, weil sie ihr Angebot nicht mehr in diesem Ausmaß - nämlich unter einem Dach, in einem Haus - machen können. Wir möchte nicht, dass sie die Liegenschaft in der Innenstadt - und das wäre nicht schwer - sehr gewinnbringend verkaufen könnten, um irgendwo am Stadtrand oder in einer Nachbargemeinde ein Spital zu errichten, das modernen Anforderungen entspricht. Wir haben gesagt, wenn es für viele Besucherinnen und Besucher und auch Patientinnen und Patienten weiterhin erreichbar ist, dann gehen wir diesen Weg, der ein Kompromiss ist und gewissermaßen eine Abkehr von den klassischen Verhaltensweisen, die man landläufig auch als Dogmatismus bezeichnet. Ich glaube, dass dieser Weg in diesem Fall vertretbar ist, persönlich glaube ich sogar, dass er richtig ist. Auch ich bitte Sie um Zustimmung.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird mehrstimmig angenommen. Enthaltung: Die Grünen (9), MFG (1), KPÖ (2), LinzPlus (2), WANDEL