Gewährung einer Subvention an die Seniorenzentren Linz GmbH (Durchführung des Projektes „Digitales Pflegeheim“ im Rahmen des Oö. Pflegetechnologiefonds); maximal 75.000 Euro, davon 50.000 Euro im Rechnungsjahr 2024 und 25.000 Euro im Rechnungsjahr 2026

H 2 · Ausschussantrag · 25. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Generationen, Soziales und Sport

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Gewährt wurde der Seniorenzentren Linz GmbH eine Förderung von maximal 75.000 Euro für das Projekt „Digitales Pflegeheim“ im Rahmen des oberösterreichischen Pflegetechnologiefonds. Das Vorhaben setzt auf Telemedizin, sprachgesteuerte Dokumentation und Sturzsensorik, um Pflegekräfte in ihrer Arbeit zu entlasten und die Pflege zu unterstützen. Finanziert wird die Förderung in zwei Teilbeträgen mit 50.000 Euro im Rechnungsjahr 2024 und 25.000 Euro im Rechnungsjahr 2026; das Land Oberösterreich stellt die weitere Hälfte bereit. Die Auszahlung ist an die Förderungsrichtlinien und das eingereichte Konzept gebunden sowie an einen fachlichen Endbericht und die Bestätigung der Landesauszahlung. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Schlagwörter (10):pflegedigitalisierungtelemedizinsturzsensorikpflegepersonalsozialwesengesundheitförderungfinanzierungtechnologiefonds
AntragstextEinblendenAusblenden
Vielen Dank, ich erlaube mir H 2 und H 3 gleich gemeinsam zu referieren, beide sind im Pflegetechnologiefonds begründet. Erfreulicherweise ist dieser Technologiefonds eingerichtet worden. Von einer Fachjury wurden neunzehn Projekte seitens des Landes juriert und ausgewählt. Ich freue mich, dass vier Projekte davon auch von der Stadt Linz beziehungsweise auf Linzer Stadtgebiet realisiert werden. Zwei davon darf ich vorstellen. Das eine ist die Gewährung einer Förderung an die Seniorenzentren der Stadt Linz. Konkret geht es um das ‚Digitale Pflegeheim‘, das als Innovationsthema in der Stadt, aber auch bei den Seniorenzentren Linz bereits seit vielen Jahren mitbetrachtet und vorangetrieben wird. Wesentlich ist natürlich auch, die Pflegekräfte bei ihrer herausfordernden, aber auch wichtigen und schönen Arbeit zu unterstützen und diese zu erleichtern. Dieses konkrete Projekt wird im Bereich der Telemedizin beziehungsweise sprachgesteuerter Dokumentation und Sturzsensorik helfen. Deswegen ersuche ich, einen Betrag von 75.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Das ist die maximal mögliche Förderhöhe. Die weiteren 75.000 Euro werden vom Land Oberösterreich zur Verfügung gestellt. Ich ersuche um Annahme.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: 1. Die Stadt Linz gewährt der Seniorenzentren Linz GmbH, Glimpfingerstraße 12, 4020 Linz, eine Förderung in Höhe von maximal 75.000 Euro für die Durchführung des Projekts „Digitales Pflegeheim“ im Rahmen des oberösterreichischen Pflegetechnologiefonds. 2. Die Förderung wird unter der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien der Stadt Linz sowie der Richtlinie des Landes Oberösterreich für den oberösterreichischen Pflegetechnologiefonds gewährt. Die Umsetzung des Projektes erfolgt auf Basis des eingereichten Konzeptes. 3. Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei Teilbeträgen: zwei Drittel zu Projektstart, ein Drittel nach Abschluss des Projektes sowie Vorlage des fachlichen Endberichts gemäß Richtlinie für den oberösterreichischen Pflegetechnologiefonds und schriftlicher Bestätigung der Auszahlung des letzten Förderdrittels durch das Land Oberösterreich. 4. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 50.000 Euro für das Rechnungsjahr 2024 erfolgt auf der Finanzposition 1.775200 (Kapitaltransfer an Unternehmen) mit dem Funktionsbereich 151 (Pflegetechnologiefonds) / Haushaltsprogramm HP07502 (Pflegetechnologiefonds) im Fonds 401000 (Kinder- und Jugendhilfe). 5. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 25.000 Euro für das Rechnungsjahr 2026 erfolgt auf der Finanzposition 1.775200 (Kapitaltransfer an Unternehmen) mit dem Funktionsbereich 151 (Pflegetechnologiefonds) / Haushaltsprogramm HP07502 (Pflegetechnologiefonds) im Fonds 401000 (Kinder- und Jugendhilfe). 6. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds.
Wortmeldungen (2)EinblendenAusblenden

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, in den vergangenen drei Jahren hat LinzPlus in vielen Anträgen eingemahnt, dass an allen Stellschrauben gedreht werden muss, um eine Verbesserung im Bereich der Pflege zu bewirken und das Pflegepersonal zu entlasten. Die Anträge H 2 und H 3 kann man als solche Stellschrauben betrachten. Wir begrüßen ausdrücklich, dass diese zwei Projekte gestartet und von der Stadt Linz mitfinanziert werden. Wir hoffen auf eine erfolgreiche Durchführung beziehungsweise ein gutes Ergebnis. Im Sozialausschuss wurde signalisiert, dass den Fraktionen die Projektunterlagen zur Information übermittelt werden. Wie gesagt, wir freuen uns auf die Evaluierung der Projekte und die entsprechenden Berichte an den Gemeinderat. Wir stimmen den Anträgen H 2 und H 3 gerne zu.

Herzlichen Dank, auch hier bedanke ich mich schon für die breite Zustimmung, darf aber korrekterweise anmerken, dass wir im Sozialausschuss vereinbart haben, zu prüfen, ob die Unterlagen zur Verfügung gestellt werden können. Vielen herzlichen Dank für die Annahme.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.